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Mobilfunk: Offenbar unzulässige Speicherung von Verkehrsdaten

Mobilfunkmasten auf einem Münchener Wohnhaus

Mobilfunkmasten auf einem Münchener Wohnhaus

Telekommunikationsanbieter dürfen in Deutschland nach aktueller Rechtslage nur Kundendaten speichern, die für Abrechnungszwecke benötigt werden. Die großen Mobilfunkanbieter missachten diese Regelung jedoch allem Anschein nach. Sie speichern offenbar sensible Kundendaten deutlich länger und umfassender als bislang bekannt.

Die großen Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speicherten sogenannte Verkehrsdaten mindestens einen, maximal sechs Monate lang, berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf eine Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft München. Zu diesen Daten gehört, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat. Nur O2 lösche den Großteil der Daten bereits nach sieben Tagen, berichtet die Zeitung.

Bei den gesammelten Daten handelt es sich um genau die Daten, die bis März 2010 im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung archiviert wurden. Als das Bundesverfassungsgericht diese umstrittene Sicherheitsmaßnahme aussetzte, trat die zuvor gültige Regelung wieder in Kraft, dass die Unternehmen nur jene Daten erfassen und speichern dürfen, die für Abrechnungszwecke dringend benötigt werden. Alle anderen anfallenden Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Nach Ansicht von Datenschützern ist es deshalb unzulässig, den Standort eines Telefonteilnehmers oder die ankommenden Gespräche zu speichern, weil sie bei Inlandstelefonaten nie berechnet würden, berichtet die "Berliner Zeitung" weiter. Der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung, ein Bündnis von Datenschützern, bezeichnete die Praxis der Telefonanbieter demnach als illegal. Ob den betreffenden Anbietern allerdings tatsächlich rechtliche Konsequenzen drohen, bleibt abzuwarten. Bislang nahm keines der betreffenden Unternehmen öffentlich zu den Vorwürfen Stellung. 

Bild-Quellen: "Usien" unter CC-BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Text-Quellen: AFP

Annika Kremer am Mittwoch, 07.09.2011 11:58 Uhr

tagsTags: mobilfunkanbieter mobilfunk vorratsdatenspeicherung

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • VacuumCleaner am 09.09.2011 23:54:52

    Leider lässt dein Beitrag eine Antwort auf meine Frage nicht erkennen. Der mutmaßliche Verkäufer der CD, der aufgrund seiner illegalen Beschaffung in Haft gesessen und sich einem Prozess auf sehr unanschauliche Weise entzogen hat, wird ja wohl schwerlich gemeint sein können... :rolleyes: ...

  • alter_Bekannter am 09.09.2011 23:43:14

    Na der berufliche Hexenjäger* zum Beispiel der die CD verkauft hat, die Daten waren offensichtlich illegale beschafft und was macht man? Man belohnt ihn und geht seinen potentielle gefälschten Beweisen nach. Eigentlich müsste man so jemanden ausschließlich vor einen Richter bringen und ni ...

  • VacuumCleaner am 08.09.2011 19:49:24

    Wenn vor dem Gesetz also nicht mehr alle gleich sind was spricht dann dagegen? Wer ist denn deiner Meinung nach vor dem Gesetz im Vergleich zu anderen nicht mehr gleich? ...

  • alter_Bekannter am 08.09.2011 19:36:50

    Warum, die Chinesische Spritze ist sicher relativ billig. Ansonsten bleibt noch die Guillotine die funktioniert garantiert und wurde auch vor garnicht all zu langer Zeit noch in Deutschland erprobt. Sind also keine Geschichten von "früher aus weiter Ferne" die sich nicht bestätigen ließen. Normal ...

  • VacuumCleaner am 08.09.2011 18:47:00

    Also der Zweck heiligt die Mittel? Der Vorgang war juristisch einwandfrei, und ich habe ihm zusätzlich eingeräumt, eventuell moralisch diskutabel sein. Welche Mittel mussten also geheiligt werden? Der von dir gezogene Zusammenhang mit Todesstrafe, ...

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