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RTL mahnt Fernsehkritik.tv als Spätfolge der gamescom-Reportage ab

Fernsehkritik.tv

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Holger Kreymeier von Fernsehkritik.tv erhielt eine Abmahnung von RTL. Dem TV-Sender missfällt der T-Shirt-Verkauf inklusive des Logos "Scheiß RTL". Der Sender verlangt die Preisgabe aller relevanten Daten des Produktverkaufs. RTL wollte dem Hamburger Videoblogger sogar schriftlich verbieten, deren Schreiben zu veröffentlichen. Kreymeier hat die Abmahnung als Reaktion ungekürzt ins Netz gestellt.

Der Videoblog hatte sich in Folge 75 über die Inhalte von "Explosiv - das Magazin" über die angeblich stinkenden Besucher der gamescom aufgeregt. In dessen Folge entstand offenbar das Motiv für mehrere Produkte des eigenen Shops, bei dem der Sender mitsamt seines Logos verunglimpft wird. Das ging dem Kölner Unternehmen zu weit. Die Mitarbeiter der eigenen Rechtsabteilung stellten fest, dass bei der Alsterfilm GmbH (Fernsehkritik.tv) T-Shirts und Pullover samt urheberrechtlich geschütztem Logo von RTL vertrieben werden. Shop-Betreiber Kreymeier habe gegen die markenrechtlich geschützte Verwendung der Wort-Bildmarke verstoßen. Bis zum 6. September soll er eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Auch verlangt man die baldige Herausgabe der Namen aller Hersteller, Lieferanten, gewerblichen Abnehmer und vieles mehr. Die fragliche Ware sei nach Ansicht der Juristen zurückzurufen und aus den Vertriebswegen des Online-Shops zu entfernen. Abschließend wird ihm mitgeteilt, dass das Schreiben weder wörtlich noch sinngemäß, nicht in Teilen oder als Ganzes veröffentlicht werden darf. „Eine Missachtung dieser rechtlichen Grundsätze würde eigenständige Ansprüche auslösen“, heißt es im Schreiben der Mediengruppe RTL Deutschland. Dies darf interpretiert werden als eine Androhung weiterer Abmahnungen.

Kreymeier kontert, die Verwendung des Original-Logos sei aufgrund der satirischen Verwendung laut BGH gestattet. Zur Forderung dem Fernsehsender seine geschäftlichen Unterlagen preiszugeben, schreibt er auf seiner Webseite: „liebes RTL, ich werde sicher keine Geschäftsinterna der Alsterfilm GmbH ausplaudern, erst recht nicht Euch gegenüber.“ Der Blogger kündigt hingegen an, dass er zeitnah mit dem gleichen Motiv auch noch Aufkleber, Tassen und Mauspads in seinem Shop anbieten will. Die Forderung das Schreiben zu verschweigen sieht Kreymeier als „Knebelvertrag“ an, den er nicht unterzeichnet habe. Der Brief hätte einen derart hohen "Recherchewert", dass er diesen selbstverständlich veröffentlicht hat.

Glaubte man den kritischen Fernsehblogger mit dieser Abmahnung mundtot machen zu können, so hat man sich in Köln offenbar getäuscht. Inwiefern der Titel „scheiß“ vor Gericht als Satire ausgelegt würde, bleibt aber kritisch abzuwarten. Höchst wahrscheinlich wird der Sender es nicht bei der kostenlosen Abmahnung seiner Rechtsabteilung belassen und in Folge von Kreymeiers Antwort nach Ablauf der Frist beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Die wird dann aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr kostenlos sein.

Fest steht: Sollte der Hamburger Autor zahlreicher populärer Videobeiträge bei seiner jetzigen Auffassung bleiben, so sollte er sich in jedem Fall die Hilfe eines kundigen Fachanwalts suchen. Ansonsten könnte es mit dem Verkauf der Gegenstände und der Kritik an RTL schon sehr bald vorbei sein.

Bild-Quellen: http://www.philibuster.de

Text-Quellen: MEEDIA fernsehkritik.tv/blog

Lars Sobiraj am Montag, 05.09.2011 12:47 Uhr

tagsTags: rtl fernsehkritik.tv alsterfilm gmbh holger kreymeier

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109 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ATMega8 am 25.09.2011 20:31:39

    Was man alles aus Gerichtsverhandlungen bei Salesch & Co. lernen kann: :T In jedem Prozess gibt es mindestens eine Kehrtwende, meistens sogar mehrere. Nie ist alles von vornherein klar, stets taucht noch ein Zeuge oder ein Beweis wie Kai aus der Kiste auf und wirft die ...

  • widarr am 25.09.2011 19:16:51

    Das ist was völlig anderes,denn RTL ist keine Person sondern ein Unternehmen. Du würdest ja hier eine Person beleidigen. Jup genau das ist es. Leute, die dieses "Argument" bringen sollten erstmal den Paragraphen über "Beleidigungsfähige Personengruppe ...

  • DrHannibalLecter am 25.09.2011 18:57:01

    Darf ich dann auch sagen, dass du ein H***nsohn wärst? Das ist was völlig anderes,denn RTL ist keine Person sondern ein Unternehmen. Du würdest ja hier eine Person beleidigen. ...

  • darkcloud1987 am 23.09.2011 23:57:42

    Es geht doch erst mal um die Verwendung des Logos. Die ist erst einmal nicht erlaubt. Wenn das ganze jedoch als Satire gewertet wird dann schon und da ist dann auch unerheblich ob Geld damit verdient wird. Das könnte höchstens in die Entscheidung einfließen OB es den Satire ist. ...

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