
Urheberrecht: Neue Wege braucht das Land
Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V., das Onlinemagazin gulli und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage legen ihren Standpunkt zur Massenabmahnung im “digitalen“ Urheberrecht dar und bieten akzeptable Lösungsvorschläge an. Wir rufen alle Engagierte, Interessierte, Betroffene des Abmahnwesens auf, den angebotenen Musterbrief an die jeweiligen Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises oder des Bundeslandes zu versenden und auf das Geschäftsmodell Abmahnung hinzuweisen.
Massenabmahnungen im Urheberrecht dienen einzig allein zur Durchsetzung von Anwaltsgebühren als Kosten der Rechtsverfolgung.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V., das Onlinemagazin gulli und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage legen in einem Positionsbrief ihren Standpunkt zur Reform des neuen digitalen Urheberechtes dar, in dem das Hauptaugenmerk auf Lösungsvorschläge im Interesse der Urheber, Rechteinhaber und Rechteverwerter, aber auch erstmals auf die Interessen der privaten Verbraucher gerichtet sind.
Das veraltete Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (kurz UrhG) muss dringend an das digitale Zeitalter angepasst werden in einer übergeordneten Diskussion über das Dreieck Urheber, Rechteinhaber bzw. Rechteverwerter, also Leistungsschutzberechtigte und Nutzer (private Verbraucher).
Hierzu bedarf es neuer Begriffsterminologien und Gesetze. Das legitime Recht der Urheber, Rechteinhaber und Rechteverwerter, die tagtäglich in großer Anzahl vorkommenden Urheberechtsverletzungen über P2P-Netzwerke (Internettauschbörsen) oder durch die unbedarfte Verwendung von einzelnen Bildern oder Texten auf Internetverkaufsplattformen (eBay) oder Internetpräsenzen (Homepage, Blog usw.) geltend zu machen möchten wir nicht in Abrede stellen.
Abmahnung, als gutes Instrument einen Rechtsverletzer aufzufordern einen bestimmten Missstand abzustellen - ja, aber ein klares nein zu einer Gelddruckmaschine für einige wenige spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder schnelle und unkomplizierte Steuereinnahmen für den Staat. Eine demokratische Gesetzesänderung erreicht man nur über den Bundestag sowie engagierte Bürger.
Der juristisch geprüfte Musterbrief sollte inhaltlich nicht geändert werden, außer den eigenen Angaben, die des Empfängers sowie der eigenhändigen Unterschrift.
Bitte versenden Sie den Musterbrief einmal per normaler Briefpost und einmal per E-Mail (hier reicht der Vorname und Nachname als Unterschrift).
Vorab per E-Mail: mail@bundestag.de
Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
Prof. Dr. Norbert Lammert
Präsident des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
10557 Berlin
Mitglieder des 17. Deutschen Bundestages
Hinweis Die E-Mail-Adresse finden Sie im jeweiligen Impressum der mit angegebenen Homepage des betreffenden Bundestagsabgeordneten oder einfach: < vorname.nachname@bundestag.de >
Das Musterschreiben
Das Musterschreiben steht in den Formaten doc, odt sowie als pdf zum Download zur Verfügung.
Klaus Müller am Donnerstag, 01.09.2011 13:30 Uhr
Ist ja nur ein Vorschlag. Wie gesagt muß der Gesetzgeber das regeln. Es kommt darauf an, wie restriktiv er das macht. Jedenfalls trägt der Abmahnwahn nicht zur Rechtssicherheit und Gleichbehandlung bei. Drakonische Strafen gegen einzelne "Mißbraucher" stören den Rechtsfrieden. Vielleicht würd ...
Vielleicht ist ja eine Abo-Lösung möglich? Inwiefern? Soweit mir bekannt ist haben sich Rechteinhaber seit jeher mit Händen und Füßen gegen Kulturflatrates gestemmt und rigoros abgelehnt. :rolleyes: MfG Mr. J ...
Gesetze ändern sich. Insofern gibt es keinen Rückgriff auf frühere Gewohnheiten im Musik-Sektor. Im Übrigen wurden die meisten alten Meister von Fürsten und Königen honoriert. Ich stimme ja zu, daß gesetzliche Regelungen und Vorschriften greifen müssen. Der Staat muß sich bemühen, die Re ...
Ich habe auch lediglich auf die erste Antwort reagiert, die wieder mal in typischer Manier daherkam. Die typische Manier ist der Vergleich mit Dieben. Faktisch falsch und nur zur Verunglimpfung und Propagande gedacht. Menschen haben schon immer Musik untereinand ...
jaja HgVor, ich soll also solidarisch mit wem genau sein? :p Zum Thema selbst: Der Musterbrief geht in die richtige Richtung und stellt die Lage auch richtig dar; auch wenn das einigen "Abstaubern" nicht gefallen mag. :D Ich mache mal einen weitergehenden Vorschlag. Ich würde das Verfahren im e ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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