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Hotfile muss Nutzerdaten an MPAA aushändigen

Hotfile muss bis zum 12. September alle angefragten Daten aushändigen

Hotfile muss bis zum 12. September alle angefragten Daten aushändigen

Der beliebte Filehoster Hotfile musste eine juristische Niederlage gegen die Motion Picture Association of America hinnehmen. Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass der Filehoster Nutzerdaten, die Identitäten sowie Einnahmen und Finanzinformationen von Top-Partner offenlegen muss.

Wie Richter Adalberto Jordan erklärte, sei es der Motion Picture Association of America (MPAA) nur mit diesen Datensätzen möglich, zu beweisen, das Hotfile Urheberrechtsverletzungen fördert und davon profitiert. Mit dieser Behauptung war die MPAA in den Prozess gegangen. Die Tatsache, dass Hotfile nun diese Behauptung durch Offenlegung interner Daten belegen beziehungsweise widerlegen soll, kommt praktisch einem Ausforschungsbeweis gleich.

Wie Richter Jordan entschied, muss Hotfile mit Ausnahme des Quellcodes alle von der MPAA geforderten Informationen aushändigen. Das bedeutet, dass die MPAA über jede Datei, jeden Dateinahmen, jeden Download und jede gespeicherte IP-Adresse eines Down- oder Uploaders in Kenntnis gesetzt wird. Vorausgesetzt die entsprechenden Datensätze sind noch vorhanden, was in gewissem Rahmen bezweifelt werden kann.

Der Filehoster legte Widerspruch gegen die gerichtliche Anordnung ein und betonte, dass hier die Privatsphäre der Nutzer gefährdet würde. Außerdem würden Informationen über Dateien erhoben, die für den Fall selbst nicht relevant sind. Richter Jordan lehnte den Widerspruch jedoch ab: "Um diese grobe Rechtsverletzung zu beweisen, müssen die Filmstudios eine statistische Analyse anfertigen, die zeigt, dass ein Großteil der hochgeladenen und heruntergeladenen Inhalte das Urheberrecht von Dritten verletzt", so Richter Jordan.

Neben den erwähnten Nutzerdaten muss Hotfile darüber hinaus umfangreich Auskunft zu den Top 500 Affiliate-Partner erteilen. Dazu zählt deren Identität - soweit bekannt - sowie die bisher ausgezahlten Beträge. Laut dem Beweisantrag der MPAA könnten diese Personen Schlüsselzeugen sein, die wichtige Aussagen zu den Geschäftstätigkeiten von Hotfile ableisten könnten. Neben diesen beiden Kerninformationen muss Hotfile darüber hinaus die eigene Finanzsituation erläutern.

Bis zum 12. September muss die Datenübermittlung abgeschlossen sein. Gegenwärtig sieht es auch nicht danach aus, als ob Hotfile noch gegen die richterliche Anordnung vorgehen könnte. Downloader von Hotfile sollten in der Zwischenzeit Ruhe bewahren. Bisher sieht es nämlich nicht danach aus, dass einzelne User belangt werden. Insbesondere keine Downloader. So hat die MPAA dem Filehoster bereits zuvor angeboten, das letzte Oktett der IP-Adressen zu löschen. Es gehe schließlich nur darum, die Herkunftsländer zu bestimmen.

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Dienstag, 30.08.2011 20:28 Uhr

Tags: urheberrechtsverletzung auskunft motion picture association urheber urheberrecht affiliate hotfile

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20 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Killigan am 03.09.2011 13:38:18

    Ach, es gibt genug Hoster, die auch Uploader vergüten und die boomen. Freakshare, Uploaded.to Das ist mir schon klar, es ging mir aber darum, wie profitabel Rapidshare selbst danach noch ist. Denn keine Vergütung -> keine Uploader -> keine Uploads -> keine Premiu ...

  • StrokeOfFate am 03.09.2011 11:12:40

    nachdem sie die Vergütung für Uploader eingestellt haben und die Uploader weitergezogen sind? Ach, es gibt genug Hoster, die auch Uploader vergüten und die boomen. Freakshare, Uploaded.to ...

  • Killigan am 03.09.2011 11:10:40

    Zu der Sache, dass man OCH zerstört, indem man deren Geldfluss behindert: wie profitabel ist Rapidshare noch eigentlich, nachdem sie die Vergütung für Uploader eingestellt haben und die Uploader weitergezogen sind? ...

  • Chronoton am 02.09.2011 18:48:15

    Wer ist denn der Betreiber von Hotfile? Der muss ja bekannt sein, denn irgendjemand muss diese Angaben ja demnächst tätigen. der betreiber muss nicht bekannt sein. ich verklage och.com auf herausgabe von irgendwas. es geht vor gericht. och.com wird durch die anwälte dingsbums ...

  • plauzi am 02.09.2011 18:12:39

    Wer ist denn der Betreiber von Hotfile? Der muss ja bekannt sein, denn irgendjemand muss diese Angaben ja demnächst tätigen. Und angeblich betreibt dieser jemand auch noch Filesonic und Wupload... ...

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