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Frankreich: Urheberrechtsverletzung schlimmer als sexuelle Belästigung

Die Sanktionen für die Taten sind höchst unterschiedlich

Die Sanktionen für die Taten sind höchst unterschiedlich

Das französische IT-Nachrichtenportal "Numerama" hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie schlimm die Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen im Vergleich zu anderen Taten sind. Das Ergebnis zeigt dabei einen Querschnitt durch die französische Gesetzeslage, die ein teilweise groteskes Bild zeichnet.

Wie schlimm sind Urheberrechtsverletzungen? Aus Sicht des Rechteinhabers sind sie natürlich existenzvernichtend. Es dürfte kaum eine angemessene strafrechtliche Sanktion geben. Dabei wird die Tat bereits heute mit enormer Härte bestraft. Das französische Nachrichtenportal Numerama hat sich an eine Vergleichsliste gemacht. Welche Tat wird mit höheren Sanktionen bedroht, als eine Urheberrechtsverletzung, und welche mit niedrigeren. Der Querschnitt für Frankreich offenbart dabei ein trauriges Bild, dass sich in vergleichbarer Weise auch auf andere EU-Mitgliedsstaaten übertragen lässt.

Nachfolgende Taten können in Frankreich mit einer Haftstrafe sanktioniert werden, die mindestens genauso lange dauert, wie die Höchststrafe für eine Urheberrechtsverletzung:

  • Totschlag
  • Diebstahl
  • Behinderung der Justiz (bestimmte Formen)
  • Morddrohungen
  • Medizinische Eingriffe ohne Einwilligung des Patienten

Bei der vorangegangenen Auflistung kann man sich sicherlich einig werden, dass es hier höhere oder mindestens gleichwertige Strafen zu einer Urheberrechtsverletzung benötigt. Die Redaktion von Numerama hat sich aber noch an eine Liste gemacht. In dieser werden Taten aufgeführt, die zu einer geringeren Strafe führen als eine Urheberrechtsverletzung. Dabei stellt sich durchaus die Frage, ob dies angemessen ist:

  • Exhibitionistische Handlungen
  • Belästigung um sexuelle Gefälligkeiten zu erlangen
  • Schändung einer Leiche
  • Sexuelle Annäherungsversuche auf elektronische oder andere Art (betroffene Person muss 15 Jahre oder jünger sein)
  • Zerstörung von fremden Eigentum

Text-Quellen: numerama

Klaus Müller am Dienstag, 30.08.2011 10:23 Uhr

Tags: urheberrechtsverletzung sanktion

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Gugel am 03.09.2011 11:02:58

    Hey, da oben. Nicht übertreiben ;) Das ist ein harmloser Schreibfehler, kein Weltuntergang (deswegen schrieb ich ein wenig peinlich) Hey, keine Angst. Wir können dich beschützen! Du bekommst ne neue Identität und ziest aufs Land. Dazu rund um die Uhr Leut ...

  • DebianIgnatz am 01.09.2011 22:25:50

    Hey, da oben. Nicht übertreiben ;) Das ist ein harmloser Schreibfehler, kein Weltuntergang (deswegen schrieb ich ein wenig peinlich)! Grueße Ignatz ...

  • Gugel am 01.09.2011 22:08:50

    in der tat. ich hoffe sein selbstvertrauen ist stark genug, um über diese schmach hinweg zu kommen. Firebird77, ich stehe dennoch zu dir. Selbst wenn - es gibt bereits Rücktrittsforderungen und nach diesem Fauxpas ist seine journalistische Karriere wohl so oder so z ...

  • Chronoton am 31.08.2011 19:44:14

    Im ersten Absatz nach dem Lead findet sich ein Fehler: Das und dass durcheinander zu bringen ist schon ein wenig peinlich, oder? Grueße Ignatz in der tat. ich hoffe sein selbstvertrauen ist stark genug, um über diese schmach hinweg zu kommen. Firebird77, ich s ...

  • DebianIgnatz am 31.08.2011 18:19:49

    Im ersten Absatz nach dem Lead findet sich ein Fehler: Der Querschnitt für Frankreich offenbart dabei ein trauriges Bild, dass sich in vergleichbarer Weise auch auf andere EU-Mitgliedsstaaten übertragen lässt. Das und dass durcheinander zu bringen ist schon ein wenig peinlich, ...

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