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Stuttgart 21: Versuchter Totschlag des Polizisten nur vorgetäuscht?

Lagebesprechung der Polizei?

Lagebesprechung der Polizei?

Seit dem 20. Juni wird wegen versuchten Totschlags eines Polizisten ermittelt und zahlreiche Handlungen der Ermittler damit begründet. Schwerer Raub, schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Der Stuttgarter Staatsanwaltschaft kann man zumindest bei der Suche nach Tatvorwürfen keine fehlende Fantasie vorwerfen.

Der versuchte „Totschlag“ vom 20. Juni 2011 auf dem Stuttgarter Grundwassermanagement-Gelände wurde von den behandelnden Ärzten als Kehlkopfprellung diagnostiziert. Der Polizist in Zivilkleidung wurde nach einem mehrstündigen Aufenthalt im Krankenhaus am nächsten Morgen mit einer Prellung und einem blauen Fleck entlassen. Neurologische Symptome konnten die Ärzte nicht weiter feststellen, obwohl es in der Nacht zu heftigen Auseinandersetzungen mit Stuttgart 21-Gegnern gekommen war. Für den Berufsverband Kritische Polizisten Hamburger Signal e.V. erscheint der Tatvorwurf des versuchten Totschlags somit als „absurd“ und auch als wohl „konstruiert“. Den könnten Ermittler als Grund beziehungsweise Vorwand für die Überwachung der Telekommunikation von Verdächtigen laut § 100a StPO benutzen. Straftaten wie Landfriedensbruch oder gefährliche Körperverletzung wären für solche Maßnahmen bezogen auf ihre kriminelle Energie nicht ausreichend. „Wie man auf den Videos erkennen kann, war der angegriffene Polizist doch noch recht lebendig. (…) Jedenfalls ist die Totschlags-Konstruktion für den § 100a StPO in Verbindung mit den §§ 100g und 100i der StPO der Erklärungsschlüssel für die neuerlich zu beobachtende rechtsstaatsmissbräuchliche Einsatzfreude bei den Stuttgarter Ermittlungsorganen.

Begründet wurden mit dem Tatverdacht auch die Durchsuchungen bei den Aktivisten von cams21 am 12. August. (gulli:News berichtete) Die betroffenen fünf Personen hatten schon längerfristig Aufnahmen der Proteste gegen das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ erstellt. Bei der Wahl zwischen draußen oder mitten drin hatten sie sich für einen Platz in der ersten Reihe entschieden. Beschlagnahmt wurden am 12. August Computer, Laptop, Festplatten und eine Fotokamera. Momentan wird das Material noch untersucht. Es fand nicht einmal der Versuch statt, die Videoaufzeichnungen der Mitglieder von cams21 auf freiwilliger Basis zu erhalten. Dazu kommt, dass man die Aufzeichnungen jederzeit im Internet hätte einsehen können. Den rund 10 Filmern wird unter anderem vorgeworfen, für die Beschädigung eines Bauzauns und von Baumaschinen und Materialien für den Bahnhofsbau verantwortlich zu sein. Nach Auskunft der Polizei gab es Hinweise auf eigene Filme, die die Aktivisten nicht über das Internet verbreitet hätten. Das Problem dabei: Der Tatverdacht der cams21-Mitglieder beschränkt sich lediglich auf die Tatsache, dass sie sich auf dem Gelände befunden haben. Wie aber hätten sie Videos erstellen können ohne anwesend zu sein? Wie gut konnten sie, wie vermutet, gleichzeitig filmen und die Baumaterialien beschädigen? Kommen sie tatsächlich als der Polizei namentlich bekannte Personen, die täglich auf den Demonstrationen anwesend sind, in erster Linie für solche Taten infrage? Da sie ihrer Tätigkeit nur in ihrer Freizeit nachgehen, könnte man keine Kündigung, kein Berufsverbot oder etwas Ähnliches erwirken. Hätte man bei einer Live-Berichterstattung mit dem gleichen Selbstverständnis auch die Räumlichkeiten des NDR oder der Tagesschau untersucht? In dem Punkt kommt den Ermittlern zumindest der Umstand zugute, dass die cams21-Mitarbeiter in erster Linie Aktivisten und erst im zweiten Atemzug Berichterstatter oder gar Journalisten sind. Wie dem auch sei: Kurze Zeit nach den Durchsuchungen trug man in Stuttgart bei einer Protestaktion die Pressefreiheit in einem schwarzen Sarg zu Grabe. (siehe Bild unten rechts)

Die Wochenzeitung „kontext“ brachte zudem die Geschichte der Maris Duran, die als Zeugin aussagen wollte und letztlich als mögliche Täterin das Gebäude der Polizei verließ. Man hat sich mittlerweile bei der Frau entschuldigt, die eigentlich nur eine korrigierende Aussage machen wollte. Maris Duran konnte der offiziellen Version des versuchten Totschlages nichts abgewinnen und wollte den Polizisten berichten, wie sie den Abend des 20. Juni erlebte. Aus der Zeugin, die lediglich der offiziellen Version widersprechen wollte, wurde im Handumdrehen eine Verdächtige. Da sie häufiger auf Videoaufnahmen zu sehen war, könnte sie Teil der Bewegung sein, konterte die Behörde. Die zuständige Pressedezernentin und Staatsanwältin Claudia Krauth bezeichnete die Angelegenheit immerhin als „misslich“.

Liegt in Stuttgart die Pressefreiheit im Sarg?

Liegt in Stuttgart die Pressefreiheit im Sarg?

Der Tatverdächtige hingegen, der laut Anklage den Beamten in Zivilkleidung mehrfach "mit der Faust gegen den Hals, ins Gesicht und gegen den Hinterkopf“ geschlagen haben soll, sitzt in Untersuchungshaft. Warum man weitere Personen mit dem gleichen Tatvorwurf bedacht und die Tat des 20. Juni ursächlich für weitere Maßnahmen wie die Durchsuchung bei cams21 benutzt hat, bleibt hingegen unklar. Die Kritischen Polizisten hingegen teilen mit, dass für sie diese Frage geklärt sei: "Peinlich, peinlich - vor allen Dingen für die beteiligten JuristInnen und PolitikerInnen. Und das diese seriellen Rechtsbrüche durch staatliche Organe mittlerweile nach Opportunität von Beamten stattzufinden scheinen, macht es um keinen Deut besser!" "Offenbar", so die Pressemitteilung: "gibt es niemanden in dieser glorreichen Landesregierung, der die gezielte ermittlungstaktische Tunnelung des bürger- und freiheitsrechtlichen Anspruchs der neuen Landesregierung - so wie er sogar im Koalitionsvertrag getextet wurde - durch dieselben Technokratien im Innen- wie Justizministerium die bereits unter Mappus ihr unseliges Wirken zur Entfaltung brachten, durchschaut." Zumindest ist nichts davon bekannt, dass mehr als eine Person an der Tat beteiligt gewesen sein soll. Nach guten Gründen für die mehrfache Benutzung ein und desselben Tatvorwurfs musste man wahrscheinlich ähnlich fantasievoll suchen, wie nach der bunten Reihe der Beschuldigungen an sich.

Das ehemalige Mitglied des Bundestages und der Grünen, Thomas Wüppesahl, glaubt vielmehr, dass wenn die Grünen ein derartiges Verhalten schon nicht auf Landesebene unterbinden, so könnte die Aushöhlung der Bürgerrechte nach der nächsten Bundestagswahl bei einer Rot-Grünen oder Schwarz-Grünen Bundesregierung umso drastischer ausfallen. Der Vorsitzende der Kritischen Polizisten befürchtet auch, dass die Grünen bei der Besetzung des Innenministers anstatt auf erfahrene aber eigenwillige Politiker wie Hans-Christian Ströbele lieber auf kooperative, leicht devote aber dafür weniger kompetente Vertreter wie Jerzy Montag setzen könnten. Persönlichkeiten im Format Ströbele mit einer eigenen Meinung habe die Führung der Grünen bereits in der Vergangenheit „kalt gestellt“ und bei der Besetzung wichtiger Ämter mehrfach links liegen gelassen. Bleibt also für den Fall, dass die Vorahnung zutrifft abzuwarten, was man spätestens nach der nächsten Bundestagswahl so alles zu Grabe tragen muss.

Bild-Quellen: youtube

Text-Quellen: kontextwochenzeitung.de kritische-polizisten.de

Lars Sobiraj am Montag, 29.08.2011 19:14 Uhr

tagsTags: stuttgart 21 thomas wüppesahl kritische polizisten cams21

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61 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • LCD_1 am 04.09.2011 16:43:49

    Wo hat der Polizist jemand mit einer Waffe bedroht? Weil diese im Holster drin war? Willkommen im Mittelalter:beer: Hätte der Verbrecher die Waffe ziehen können, gäbe es jetzt tote. Dass Staatsbediensteten nichts passieren kann, kenne ich aus eigener Erfahrung. A ...

  • VacuumCleaner am 02.09.2011 16:11:20

    Es geht mir nicht um "juristische Spitzfindigkeiten" (zu denen ich den Unterschied zwischen Körperverletzungs- und Tötungsdelikt auch nicht unbedingt zählen würde:rolleyes: ) Es geht mir darum, dass die Formulierung "das nennt man dann" vorgibt, dass derjenige Ahnung davon hat. Und dieser jeman ...

  • Zeddicius am 02.09.2011 15:56:21

    Ok, die juristischen Spitzfindigkeiten sind ja ganz Lehrhaft und einige hier, werden sich durch die Beitragsgespräche noch einiges an Wissen aneignen aber das der Typ immer noch in U-Haft sitzt ist einfach Lächerlich. Ein anderer Fall, wo ein Polizist beim Laufen einen gestürzten Bürger mit voll ...

  • VacuumCleaner am 02.09.2011 10:38:08

    Hier werden mal wieder Ahnungslosigkeiten durch die Gegend gespuckt, dass sich die Balken biegen. Ungeplant nennt man das fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. Nö. Sonst zeige mir bitte das Gesetz, das "fahrlässige KV mit Todesfolge" reglementiert. ...

  • Mitglied am 02.09.2011 10:21:54

    Wenn nein, ist jeglicher weiterer Kommentar zu Kehlkopfschlag und dessen Wirkung/Einsatzeffizienz völliger Unsinn, weil ich genau in dieser Frage stets und nachlesbar von einem Ja ausgegangen bin. Wie kann man nach dem Video noch von einem JA ausgehen und dan ...

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