
Angela Merkel: Ich weiß bald, wen du letzten Sommer angerufen hast!
Die Regierung sei sich darüber bewußt, dass im Bereich der Vorratsdatenspeicherung noch eine Liefernotwendigkeit bestünde, sagte Angela Merkel beim heutigen Jubiläum des BKA in Wiesbaden. Wenn sich die "Bedrohungslage wandele, müsse sich auch das Instrumentarium der Sicherheitsbehörden wandeln", stellte sie klar. Dieses Instrumentarium anzupassen und zu erweitern sei ihrer Meinung nach nicht zwingend als Bedohung der Freiheitsrechte anzusehen, so Frau Merkel.
Eine Anfrage an die schleswig-holsteinische Landesregierung brachte kürzlich zutage, dass die Ermittlungsverfahren in diesem Bundesland nur in weniger als 0,01 Prozent aller Fälle aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung nicht zu einem Ergebnis gekommen sind. Die Landesregierung nannte 8 Fälle, in denen die Verbreitung kinderpornographischer Materialien nicht aufgeklärt werden konnte, weil man nicht an die Daten der Anschlussinhaber kommen konnte. Gemessen an den 221.510 in Schleswig-Holstein geführten Ermittlungsverfahren handelt es sich um einen Anteil von weniger als als 0,01%. Daneben kann man nicht von einer vollständigen Aufklärung aller 8 Fälle ausgehen, weil zahlreiche Delikte unter Mithilfe eines Internetcafés, eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs oder von Anonymisierungsdiensten getätigt werden. Die Zahl der möglicherweise aufzuklärenden Fälle würde trotz der raschen Einführung der Vorratsdatenspeicherung weit unter 0,01 Prozent liegen. Bei weit zurück liegenden Taten nützt den Ermittlern eine sechsmonatige Speicherpflicht der Internetanbieter nichts. Wie lange will man also tatsächlich speichern, um die Delikte möglichst lückenlos aufzuklären? Dazu kommt, dass die Täter bei einer Wiedereinführung der VDS vermehrt auf Anonymisierungsanbieter zurückgreifen werden. Von daher ist fraglich, wie BKA und Bundesregierung dazu kommen, dass die anlasslose Speicherung der Daten ein wirksames Instrumentarium darstellt. Fraglich bleibt auch, wie man diese geringfügige Verbesserung der Aufklärungsrate mit den deutlich eingeschränkten Rechten der Bürger in Einklang bringen möchte.
Kai Dolgner (SPD), der die Anfrage an die Landesregierung gestellt hatte, kommentiert die Ergebnisse wie folgt: „Wer Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen will, muss den Nachweis der Erforderlichkeit bringen. Ohne eine systematische Erfassung der Verhinderung der Aufklärung ist man weiterhin auf Mutmaßungen angewiesen. Veränderungen in Aufklärungsquoten sind nämlich selten monokausal. (…) Die Landesregierung bleibt den empirischen Nachweis der Notwendigkeit schuldig. (…)
Selbst bei den „internettypischen“ Kinderpornografiedelikten, die ja gerne in der Diskussion angeführt werden, waren nur in unter 5% der Fälle die fehlende IP-Speicherung das Problem. Bei einer Aufklärungsquote von 76% sollte man also auch ohne VDS nicht von einem „rechtsfreien“ Raum sprechen, die Chance erwischt zu werden ist deutlich höher als bei Brandstiftung oder Raub. Es bleibt festzuhalten, dass die einzige Maßnahme aus der VDS, die einigermaßen nachweisbar den Fahndungserfolg erhöhen könnte, die IP-Speicherung ist. Die IP-Speicherung ist zumindest mit der geringste Grundrechtseingriff aus der VDS. Ob eine Erhöhung um 5% die IP-Speicherung rechtfertigt, kann man diskutieren.“
Bild-Quellen: the flow / deviantart.com
Text-Quellen: http://www.net-tribune.de daten-speicherung.de AK Digitale Gesellschaft.de
Lars Sobiraj am Donnerstag, 18.08.2011 17:08 Uhr
Also auch wenn hier manche für die VDS stimmen, so müssen sie noch lange keine Trolle sein oder so sollte man sie noch lange nicht ignorieren! Dieses Ausgrenzungs- und "dubistanders"-gerede ist der falsche Weg. Wenn Leute wie dieser E_taks die VDS befürworten so mus ...
Wenn ein Troll als solcher identifiziert ist, ist er als solcher identifiziert, ganz einfach. Das erste woran man ihn identifizieren kann ist, dass er auf Argumente trotzig wie ein Kind reagiert, bzw ablenkt. Stichhaltige Argumente gegen die VDS wurden bereits zum millionstenmal widerholt. Vor alle ...
Müssen die Politiker keinen Eid ablegen, dass sie zum Wohle des Volkes regieren werden? Weis denen das aber erst mal gerichtlich nach, dass sie es nicht tun. Die behaupten ja sogar, die Cannabis-Prohibition wäre zum Wohle des Volkes. :D Und bekommen (bundesver ...
Müssen die Politiker keinen Eid ablegen, dass sie zum Wohle des Volkes regieren werden? Oder wurde das abgeändert in "wir regieren gegen das Volk, pfeifen aufs Grundgesetz und BVerfG und machen das, was die Wirtschaft will"? ...
Wir sind hier nicht in Amerika. Er will Amerika hier haben. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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