
Freiberufler können nach dem Urteil aufatmen
Der Rundfunkgebühren-Dschungel ist für viele kaum zu durchdringen. Besonders schwer haben es vor allem Freiberufler, die in den eigenen vier Wänden auch arbeiten. Hierfür forderte die Gebühreneinzugszentrale bisher zusätzlich Rundfunkgebühren. Die Logik dahinter war simpel. Für beruflich genutzte Rundfunkgeräte muss ebenfalls eine Gebühr entrichtet werden, auch wenn diese in der Privatwohnung stehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung mit seinem gestern veröffentlichten Urteil vollständig kassiert. Zuvor waren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen eine Niederlage in vorheriger Instanz in Revision gegangen. Drei Gebührenzähler hatten ursprünglich darauf geklagt, für ihre beruflich genutzten PCs in der Privatwohnung keine zusätzlichen Rundfunkgebühren leisten zu müssen.
Nach Ansicht der Kläger greife nämlich die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte, wenn bereits ein anderes, gleichwertiges Rundfunkgerät angemeldet ist. Eine Gebühr für den in privaten Räumen beruflich genutzten PC sei daher nicht zu entrichten. Die Verwaltungsrichter kamen ebenfalls zu derselben Ansicht. Wer ein neuartiges Rundfunkgerät wie beispielsweise einen Computer "im nicht ausschließlich privaten Bereich" benutzt, muss nach Ansicht der Richter keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten, "wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden."
Irrelevant ist es laut den Richtern auch, ob das Erstgerät nicht nur im privaten sondern auch im beruflich genutzten Bereich des Grundstücks vorgehalten wird. Damit wollten die Richter dem Sachverhalt Rechnung tragen, dass neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Laptops oder Smartphones mobil sind. Sie entziehen sich deshalb in aller Regel einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten und werden darüber hinaus häufig nicht für den Rundfunkempfang sondern als Arbeitsmittel verwendet.
Bild-Quellen: myfernseher
Text-Quellen: bverwg
Klaus Müller am Donnerstag, 18.08.2011 16:43 Uhr
Würde mich mal einer aufklären? Ich bin Azubi Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Benutze den laptop auch in der Berufsschule (-> Arbeit) und manchmal auch direkt auf Arbeit. Muss ich für den jetzt Gebühren entrichten oder nicht? Es war zwar öfters die Rede von Freiberufler aber das Zit ...
Nur wohin denn mit den ganzen Schnüfflern und Erfindern in der Superbehörde :D Die Merkel baut doch sowieso gerade in Deutschland die Stasi wieder auf, da sind das doch die allerbesten Mitarbeiter... ...
Gut, jetzt bitte nochmal das gleiche für Angestellte umsetzen, die ihren Heim-PC beruflich nutzen müssen. bezweifle,dass dies umsetzbar wäre. ein heim pc, der beruflich genutzt wird bleibt immer noch ein heim pc. eine firmen gerät, dass zu hause genutzt wird ist ...
Gut, jetzt bitte nochmal das gleiche für Angestellte umsetzen, die ihren Heim-PC beruflich nutzen müssen. ...
Wer auch mit diesen Verbrechern kooperiert ist selber Schuld. Hätte man sich informiert wäre das nicht passiert. Aber bald kommts ja so: http://s.gullipics.com/image/m/k/z/hq2x3b-jtmg3z-rgz2/img.jpeg Kann ja noch einer auf Rundfunkgerät ändern. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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