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Vermieter sollen ab 2013 ihre Mieter für die GEZ ausspionieren

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Alle Vermieter und Wohnungsverwalter sollen künftig per Gesetz dazu gezwungen werden, der GEZ genaue Angaben über ihre Mieter zu machen, sollten die ihre Haushaltspauschale nicht bezahlen. Das schreibt der neue Staatsvertrag über Rundfunkgebühren vor, der Anfang 2013 in Kraft treten soll. Ein Sprecher der Interessengemeinschaft "Haus und Grund" bezeichnete das Vorhaben als "absolut skandalös".

Im Staatsvertrag, der noch von zahlreichen Ländern bestätigt werden muss, heißt es unter Paragraf 9: „Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen.“ Die Auskunftspflicht beinhaltet unter anderem den Namen der Bewohner, deren Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Bei vermieteten gewerblichen Räumlichkeiten muss auch die Anzahl der Beschäftigten gemeldet werden. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kann die Vermieter künftig zur Auskunft zwingen. Wer beispielsweise den Lebenssachverhalt seiner Mieter nicht preisgeben will, dem droht bei Weigerung ein Verwaltungszwangsverfahren.

Alexander Blazek, der Verbandsdirektor des Vermieterverbandes „Haus und Grund“, bezeichnete das Gesetzesvorhaben gegenüber den Lübecker Nachrichten als „absolut skandalös“. Man würde damit die Vermieter dazu nötigen, der GEZ Beihilfe zum Eintreiben der Gebühren zu leisten und ihre eigenen Mieter zu bespitzeln. Dies sei mit den Freiheitsrechten, dem Datenschutz und dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht vereinbar, so Blazek weiter. Thilo Weichert vom ULD Schleswig-Holstein befürchtet, dass eine Fortsetzung der bisherigen Beitragsspitzelei geplant sei. Eigentlich diente der neue Staatsvertrag dem Ziel, in Bezug auf die Gebühreneintreibung für mehr Transparenz zu sorgen. Weicherts Stellvertreterin kann den Zwang der Vermieter zum Schnüffeln nicht nachvollziehen. Da die GEZ Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter, zahlreiche andere Quellen (Datengroßhändler etc.) habe und jeder zudem auskunftspflichtig sei, gäbe es sachlich gesehen keinen Grund für das Gesetz. Marit Hansen vom ULD hat den Eindruck, die Schnüffelei soll künftig vielmehr „auf eine gesetzliche Grundlage gestellt“ und damit legalisiert werden.

Alle 16 Bundesländer müssen den Vertrag noch bis zum 31. Dezember ratifizieren. Wenn nur ein Bundesland nicht zustimmt, wäre der Vertrag hinfällig. Abgesegnet haben den Vertrag bisher lediglich Hamburg, Bayern, Berlin und Brandenburg. Der Hamburger Autor Bernd Höcker empfielt die Volksvertreter von Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein anzuschreiben, weil dort zu passender Zeit die nächste Landtagswahl ansteht. Vielleicht lassen sich tatsächlich ein paar Parlamentarier dazu bewegen, gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (inklusive Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) zu stimmen. Wer weitere Informationen für ein Anschreiben benötigt, kann diese hier bei GEZ-Abschaffen.de erhalten.

Text-Quellen: www.ln-online.de

Lars Sobiraj am Samstag, 06.08.2011 14:14 Uhr

tagsTags: uld thilo weichert gez-abschaffen.de haus und grund

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130 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • vorbeisurfer am 15.02.2012 10:17:16

    Neben den Vermieter müssen auch die Hausverwalter der GEZ auf Verlangen Auskünfte erteilen. Die tun das offenbar ungern - hier zum Beispiel der Kommentar einer Hausverwaltung dazu: http://weg-hausverwaltung.net/2012/02/gez-auskunftspflicht-fur-hausverwalter-und-vermieter ...

  • godlike am 24.09.2011 13:00:42

    Was kommt als nächstes? Dass jedes Restaurant Strichliste führen muss, wie viele Gäste da waren? Ach, ich bin mir ziemlich sicher das in unserem Bürokratiestaat irgendwo ein solches Gesetz existiert ;) ...

  • Destiny666 am 24.09.2011 11:44:58

    'Ist der Mist immer noch nicht vom Tisch? Was kommt als nächstes? Dass jedes Restaurant Strichliste führen muss, wie viele Gäste da waren? ...

  • amani am 23.09.2011 17:16:14

    Zum Glück habe ich Eigentum :p. Abgesehen davon, würde ich meinen Hund freilassen sobald mir so ein Saftsack vor die Hausschwelle tritt. Dass es gesetzlich vereinbar ist, so was banales wie einen Fernsehsender durch Pauschalabgaben zu finanzieren, obwohl man diesen vielleicht gar nicht nutzt, ve ...

  • Novgorod am 23.09.2011 10:42:24

    Also welchen Einfluß hast du bei der Wahl auf diese tolle Liste? Keine! Also wie hast du jetzt durch deine Wahl Einfluß darauf, wer in den Bundestag kommt? "Oh Mann" triffts genau. :rolleyes: du kannst die liste wählen oder eben nicht (oder eine andere liste oder ...

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