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OLG Köln: Abmahnkanzlei Nümann und Lang muss kritische Äußerungen dulden

Filesharing-Abmahnungen sind in Deutschland Usus. Dennoch gibt es zahlreiche Kanzleien, die sich lieber nicht erwähnt finden. Zumindest nicht in einem Kontext, der ihre Arbeitsweise in ein negatives Licht rückt. Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke wurde für kritische Beiträge zur Abmahnpraxis der Kanzlei Nümann und Lang juristisch belangt. Nun hat das OLG Köln die Urteile kassiert.

Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet, würden abmahnende Kanzleien regelmäßig versuchen, die Beiträge im Blog der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke zu unterbinden. Die abmahnende Kanzlei Nümann und Lang hat dies bereits zweimal versucht. Der jüngste Vorfall war ein YouTube-Video von Rechtsanwalt Christian Solmecke, das mit einer Einstweiligen Verfügung belegt wurde.

"Konkret ging in dem aktuellen Verfahren um ein Video, in dem wir uns mit der Abmahnpraxis der Kanzlei Nümann und Lang auseinandersetzen. Wir erläutern dort, dass der Tausch von so genannten Chart-Containern schnell dazu führen kann, dass die Betroffenen mehrere Abmahnungen erhalten. Chart-Container sind gepackte zip-Files, die die aktuellen Charts, also z.B. die TOP 100 beinhalten. Getauscht werden damit in der Regel 100 unterschiedliche Musikstücke von bis zu 100 unterschiedlichen Künstlern. Für einige dieser Künstler verschickt die Kanzlei Nümann und Lang Abmahnungen. Das führt dazu, dass die Betroffenen nicht eine Abmahnung, sondern oft viele einzelne Abmahnungen erhalten. Konkret heißt es dazu in dem Video, welches knapp 1 Jahr nicht gezeigt werden durfte und jetzt wieder online ist: [...] Zunächst einmal die Problematik bei den Nümann + Lang- Abmahnungen, dass hier das Prinzip der häppchenweisen Abmahnungen verfolgt wird, denn, wer mehrere Rechteinhaber vertrtitt, wie Nümann + Lang, kann auch mehrfach abmahnen.[...]", so Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Die Kanzlei Nümann und Lang störte sich an dieser Aussage und nutzte alle juristischen Optionen. Vor dem Landgericht Köln war man erfolgreich und konnte eine Einstweilige Verfügung gegen die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erwirken. Das Oberlandesgericht Köln hat diese nun aufgehoben.

Rechtsanwalt Solmecke legte während des Verfahrens dar, dass 90 seiner Mandanten innerhalb kürzester Zeit mehrfach von der Kanzlei Nümann und Lang abgemahnt wurden. Die Feststellung von Rechtsanwalt Solmecke, dass die Kanzlei Nümann und Lang einem Prinzip der "häppchenweisen Abmahnung" folge, ist laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Bemerkenswert ist, dass seitens Rechtsanwalt Solmecke zu keinem Zeitpunkt die Aussage getroffen wurde, dass derartige Mehrfachabmahnungen illegal seien. Es ging lediglich darum, aufzuzeigen, dass mehrere Abmahnungen in einer einzigen zusammengefasst werden könnten. Dies wäre kostengünstiger sowohl für den Abgemahnten als auch für den Rechteinhaber. Verwundert hat das Verhalten der Kanzlei Nümann und Lang indes nicht.

Wie Rechtsanwalt Solmecke schildert, habe die Kanzlei bereits Ende 2010 versucht, einen Blogbeitrag von ihm löschen zu lassen. In diesem verwendete er die Formulierung "horrenden Streitwerten bei Urheberrechtsverletzungen". Auch hier bestätigte das Oberlandesgericht Köln, dass eine derartige Äußerung vom Recht auf Meinungsfreiheit gestützt wird.

Aufgrund der richterlichen Entscheidung ist das streitgegenständliche Video nun wieder online. Und zwar in voller Länge und nicht nur häppchenweise.

Klaus Müller am Donnerstag, 04.08.2011 22:17 Uhr

tagsTags: christian solmecke olg rechtsanwalt abmahnung nümann

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • a_d_s am 05.08.2011 12:39:34

    Eigentlich ist doch ein schon ein schlechter Witz, dass sich überhaupt die Gerichte mit den abstrusen Beschwerden von rebellischen Massenserienbriefanwälten auseinandersetzen. Willkommen in Deutschland. Höchst bedenklich empfinde ich es aber, dass ...

  • slayer38 am 05.08.2011 10:32:37

    @MSDR Also wenn ich mir seinen Channel so ansehe, entdecke ich anhand des Banners sofort, dass er Youtube Partner sein muss. Er wird also ne Kleinigkeit an den Clips verdienen. Edit: Ok so groß scheint sein Partnerchannel noch nicht zu sein. Seine Durchschnittsverdienste sind momentan lt. [URL="h ...

  • Gonzfred am 05.08.2011 10:19:53

    Ist doch das gute Recht der Kanzlei WBS Geld zu verdienen. Sicher sind die Beiträge auch eine große PR und bringen Mandanten ein. Ist doch gut so. Ich finde die machen gute Arbeit und man erfährt so einiges für lau. ...

  • MSDR am 05.08.2011 09:50:14

    hört sich ja vielleicht komisch an; aber mich nimmt wunder, wer den solmeke bezahlt? macht der das als robin hood der filesharer? langsam vermute ich, dass der solmeke hier richtig viel kohle verdient und das ganze als seine werbung verbucht. ich weiss eigentlich nicht mehr wem ich vertrauen kann. ...

  • Lizenzanalogie am 05.08.2011 09:33:17

    Eigentlich ist doch ein schon ein schlechter Witz, dass sich überhaupt die Gerichte mit den abstrusen Beschwerden von rebellischen Massenserienbriefanwälten auseinandersetzen. Höchst bedenklich empfinde ich es aber, dass wieder einmal mehr das LG Köln dem Herrn Nümann durch die einstweilige Ver ...

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