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USA: Verfahren gegen 23.238 Filesharer verworfen

The Expendables - 23.322 Filesharer sollten ermittelt werden

The Expendables - 23.322 Filesharer sollten ermittelt werden

Es war die größte Aktion gegen Filesharer, die man in den USA bisher gesehen hatte. 23.322 Filesharer, die das Filmwerk "The Expendables" verbreitet hatten, sollten zivilrechtlich belangt werden. Nun hat ein Richter das Verfahren mit einer simplen und kurzen Begründung für einen Großteil der Betroffenen verworfen. Das Urteil lässt hoffen, dass die Betroffenen straffrei davon kommen werden.

Man könnte fast sagen: Manche lernen es nie. Bei Abmahnungen in den USA ist dies offenbar die Norm. Bereits mehrfach haben Gerichte Auskunftsersuchen gegen Filesharer verworfen, weil diese eindeutig nicht in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Die Auskunftsersuchen müssen also eigentlich aufgeteilt werden. Je nach geografischer Lage, in der die IP-Adresse zugeteilt wurde. Sammelabfragen an einem Gerichtsstandort wurden regelmäßig verworfen.

Im Falle des Filmwerks "The Expendables" versuchte die abmahnende Kanzlei dennoch, alle Daten zentral durch ein Gericht zu erhalten. Insgesamt 23.322 IP-Adressen wurden eingereicht. Nun hat Richter Robert Wilkins, der über den Fall zu entscheiden hatte, sein Urteil gefällt. Dieses dürfte der abmahnenden Kanzlei jedoch wenig gefallen. Er verwarf nahezu das gesamte Auskunftsersuchen mit einer simplen Begründung, gegen die nur wenig eingewendet werden kann. Nach seiner Einschätzung fallen 99 Prozent der Personen hinter den IP-Adressen nicht in den Einzugsbereich des U.S. District Court of Columbia.

Es stehe den Klägern frei, diese Personen individuell zu verfolgen. Ein pauschales Auskunftsersuchen fernab einer juristischen Zuständigkeit ist jedoch unmöglich. Demnach sind 23.238 Filesharer vorläufig wieder "vom Haken gelassen" worden. Es ist fraglich, ob die Kanzlei sich die Mühe macht, an die verschiedensten Gerichte in den US-Bundesstaaten ein Auskunftsersuchen zu richten. Zumal dies mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden ist.

Richter Wilkins ließ das Auskunftsersuchen lediglich für die IP-Adressen zu, die nach herrschenden technischen Maßstäben aller Wahrscheinlichkeit nach in seinem Einzugsgebiet liegen.

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Mittwoch, 03.08.2011 15:20 Uhr

tagsTags: auskunftsersuchen abmahnwahn abmahnung expendables

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • RightRound am 03.08.2011 21:17:22

    dass die Film- und Musiklobby in den USA auf Kurz oder Lang Erfolg damit haben wird, die Politik zu "überreden", ein Massenverfahren für solche Dinge einzuführen... Das wird auch nie geschehen. Zumal die Gerichte und ISPs auch wieder nicht so blöd sind, dass sie j ...

  • DenKe am 03.08.2011 18:50:54

    @DerTiger: Hätte er das gemacht würde er seinen Job riskieren. Ein Richter unterliegt nunmal dem geltenden Recht - auch wenn dieses Recht Müll ist ;-) Der maximale Widerstand ist da, die formellen Aspekte so restriktiv auszulegen, wie der Richter es getan hat... Wichtig an diesem Urteil (handelt ...

  • enteKross am 03.08.2011 16:43:56

    Dieser ganze Müill mit über die IP nach verfolgen ist doch eh ziehmlich ungenau oder nicht? Deswegen weiß doch trotzdem keiner wer was runter- oder hochgeladen hat... Und dass der Anschlussinhaber verantwortlich ist kann ich auch nur bis zu einem gewissen Maße nachvollziehen.. Aber naja was rede ...

  • DerTiger am 03.08.2011 16:37:51

    Das ist jetzt ja eher kein 'pro filesharing' urteil sondern einfach ein 'ihr seid zu blöd für euren job' urteil. besser hätte es mir gefallen er hätte generell gesagt dass filesharer verklagen blöd ist und deswegen abgelehnt. naja, ein kleiner erfolg ist ja auch ganz nett. ...

  • TRON2 am 03.08.2011 16:23:35

    Das sind ja mal gute Nachrichten. Bestimmt auch besser für den kommenden The Expendables 2. ...

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