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UK: Abmahnanwälte mit Geldstrafe und Berufsverbot belegt

bei beiden eine ähnliche Vorgehensweise: ACS:Law & Davenport Lyons

bei beiden eine ähnliche Vorgehensweise: ACS:Law & Davenport Lyons

Die beiden britischen Juristen, die Filesharing-Abmahnungen erstmals nach Großbritannien gebracht haben, wurden von der britischen Anwaltskammer mit einer Geldstrafe sowie einer mehrmonatigen Berufsausübungssperre belegt. Die Sanktion dürfte der erste Schritt zum Ende des rücksichtslosen Abmahnwesens sein.

Seit 2006 hat die britische Kanzlei Davenport Lyons zahlreiche britische Filesharer abgemahnt. Wie viele Personen ein solches Schreiben erhielten und unschuldig waren, lässt sich nicht ermitteln. Viele der Betroffenen zahlten aus Angst, da ein Prozess für viele den finanziellen Ruin bedeutet hätte. Für dieses rücksichtslose Vorgehen mussten sich die beiden führenden Anwälte von Davenport Lyons, Brian Miller und David Gore, Anfang Juni vor der Britischen Rechtsanwaltskammer verantworten.

Diese hat nun entschieden, dass sich die beiden Juristen ein erhebliches Fehlverhalten haben zu Schulden kommen lassen. Sie hätten ihr Schema weiter betrieben, ungeachtet der emotionalen Belastung die sie beim Empfänger auslösen. Es wäre ihnen in erster Linie um den Profit für sich und ihre Kanzlei gegangen. Ihr Urteilsvermögen sei dadurch getrübt gewesen.

Beide müssen nun jeweils 20.000 Britische Pfund (etwa 23.000 Euro) Geldstrafe bezahlen. Darüber hinaus hat ihnen die Rechtsanwaltskammer einer Berufsausübungssperre von drei Monaten auferlegt. Neben der bereits erheblichen Geldstrafe müssen seitens der Juristen auch die sonstigen Kosten des Verfahrens getragen werden. Diese liegen bei 150.000 Britischen Pfund (rund 172.000 Euro).

Für die britische Abmahnkanzlei ACS:Law dürfte diese Warnung indes zu spät kommen. Deren leitender Anwalt Andrew Crossley wird noch im Laufe dieses Jahres vor der Rechtsanwaltskammer angehört werden. Ihm droht ein ähnliches Szenario, zumal er das Abmahnschema in Großbritannien geradezu perfektioniert hat.

Bild-Quellen: myce.com

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Dienstag, 02.08.2011 19:23 Uhr

Tags: großbritannien filesharing davenport lyons geldstrafe abmahnung rechtsanwaltskammer

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29 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • RightRound am 05.08.2011 13:17:15

    Es handelt sich dabei noch nicht um Betrug im strafrechtlichen Sinne, aber es bewegt sich sehr knapp am Rande der Legalität... Sehe ich nicht so. Schließlich war es den beiden Abmahnhelden laut TorrentFreak bewusst gewesen, dass sie tausende Unschuldige abmahnen. Ob ü ...

  • Chibo am 05.08.2011 08:33:27

    Hinzu kommt, dass diese Abmahnkanzleien nicht ihre eigenen Rechte wahrnehmen, sondern die anderer. Wobei die besagten Anderen oft nichtmal etwas davon wissen, geschweige denn den Auftrag dazu erteilt haben. Was diese Anwälte teilweise treiben hat mit Gerechtigkeit genau so viel zu tun wie das Gesch ...

  • RightRound am 05.08.2011 02:50:04

    Hasst Ihr Leute, die lediglich ihre Rechte wahrnehmen so sehr, dass dadurch Euer Gehirn aussetzt? Mir kommt's so vor, als hättest Du die News überhaupt nicht verstanden oder gar gelesen. Das es hier um Unschuldige geht, die zu Unrecht abgemahnt worden sind, willst ...

  • widarr am 04.08.2011 11:56:25

    Endlich mal ne positive Nachricht. Jetzt gehört nur noch ein Gesetz hinterher, das Filesharing (v.u.g.D.) legalisiert, so wie es eigentlich zum Informationszeitalter dazugehört :T ...

  • kleini75 am 04.08.2011 10:36:50

    Der Staat (Regierung) steht hinter der GVU und dann dürfen die alles! Leider:unknown: Großartig! Der Schwachsinn des Jahres! Wo hast Du denn diese Weisheit her? Das ist so lächerlich, das dürfte man eigentlich gar nicht kommentieren! Hasst Ihr Leute, die lediglich ...

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