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Die auf den Rechnern der Betroffenen installierte Malware ist sogar darauf programmiert, die Umsatzanzeige beim Online-Banking verfälscht anzuzeigen, so dass die angebliche Gutschrift dort auftaucht. Tatsächlich hat das Opfer diese natürlich nie erhalten. Um die Zurückzahlung des angeblich erhaltenen Geldes zu erleichtern, wird sogar ein ausgefülltes Formular für die Online-Überweisung eingeblendet.
Tatsächlich geht das Geld natürlich an die Online-Kriminellen. Da die Betroffenen die Überweisung freiwillig tätigen, gibt es wenig Chancen, das Geld zurück zu bekommen. Wer eine solche Meldung auf seinem Computer erhalte, solle nicht die geforderte Rücküberweisung tätigen, sondern die Polizei informieren, riet das BKA am Freitag in Wiesbaden. Der Rechner sei zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Schadsoftware infiziert.
Schützen können sich Nutzer vor diesem Betrug am ehesten mit den üblichen Sicherheitsmaßnahmen gegen Schadsoftware. Das Betriebssystem und installierte Programme sollten aktuell gehalten werden. Auch eine sinnvolle Rechtevergabe ist wichtig - gerade Nutzer, die noch Windows XP verwenden, sind häufig mit Administrator-Konten im Internet unterwegs, was eine Infektion mit Schadsoftware erleichtert. Daneben kommt die Nutzung geeigneter Antiviren-Software in Betracht, bei der ebenfalls darauf geachtet werden sollte, dass sie stets auf dem neuesten Stand ist. Neben diesen technischen Maßnahmen ist ein generelles Misstrauen bei unbekannten Links oder Dateianhängen in E-Mails angebracht. Auch Social Networks werden zunehmend zum Tummelplatz von Betrügern; auch hier sollten unbekannte Links mit Misstrauen behandelt werden. Auch Apps sind mitunter ein Sicherheitsrisiko.
Update:
Wie eine Sprecherin des BKA auf Nachfrage von gulli:News mitteilte, gebe es derzeit "keine belastbaren Informationen" zum Verbreitungsweg des Trojaners. Generell seien E-Mails ebenso denkbar wie Drive-by-Downloads oder die bereits angesprochenen Social-Media-Dienste. Nach Erkenntnissen des BKA wird die Schadsoftware von gängigen Sicherheits-Programmen erkannt.
Text-Quellen: BKA/onlinekosten.de
Annika Kremer am Mittwoch, 20.07.2011 16:42 Uhr
Und das fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des "Cyberabwehrzentrums"? Oder sind die bloß für die Pausenhofrangeleien zuständig? Verbessert mich wenn ich falsch liege! ...
Man sollte die Bürger vor dem BKA warnen, denn so viele Tiefflieger die da wohl sind üben schon gewaltige seelische Qualen aus. ...
Mit Jura kenne ich mich nicht so aus. ;) ...
Das BKA hat doch noch geantwortet; Update ist draußen. Ist die Bezeichnung "unfähiges Pack" eigentlich hier eine Tatsachenbeschreibung oder eine Beleidigung? :unknown: ...
@ Annika: Danke für die Mühe, aber die Antwort vom BKA gibt ja nun inhaltlich überhaupt nichts her. Man weiss also nach wie vor nicht, worauf man vielleicht verstärkt achten sollte. :dozey: Komisch irgendwie, wenn eine Behörde wie das BKA erst so eine plakative Warnung an alle Medien raushaut ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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