
Aus für Datenhalde ELENA
Der Elektronische Entgeltnachweis (kurz: ELENA) wurde bereits 2009 von der Großen Koalition beschlossen, die Vorbereitung gingen noch länger zurück. Sinn sollte eine Vereinfachung des Steuerverfahrens und Entbürokratisierung durch zentrale Speicherung und einen einfacheren Abgleich mit den Sozialbehörden sein. Die Sicherheit sollte über ausgeklügelte Verschlüsselungsmethoden geschehen. Das reichte vielen Datenschützern aber nicht, für die der Satz "Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten" gilt und die das zentrale Speicherverfahren stört. Im Februar 2010 erhoben über 22.000 Menschen, vertreten durch die Anwälte Dominik Boecker und, dem schon durch das Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung bekannten, Meinhard Starostik Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nun einigten sich das Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium auf die Einstellung des für 2012 geplanten Verfahrens. Grund sei, so teilten sie am Montag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, die mangelnde Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Nun endet die seit erstem Januar 2010 bestehende Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitnehmerdaten Monat für Monat weiterzugeben. Bereits kurz danach meldeten sich Parteien, Datenschützer und Gewerkschaften, bis hin zu Mittelständlern zu Wort, die die Abschaffung des Verfahrens begrüßten. Auch da wurde jedoch schon vor einer weiteren Nutzung der umfangreichen, bestehenden Infrastruktur gewarnt.
In der Kritik steht vor allem der letzte Absatz der ministerialen Mitteilung: "Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können."
Auch wenn dieser Satz vielleicht nur als präventive Beschwichtigung der Bitkom dienen sollte, die Verfassungsbeschwerde-Anwälte Starostik und Boecker nehmen ihn jedenfalls genau. In einem offenen Brief an die beiden Ministerien warnen sie davor "den Ersatz der
Papierbescheinigungen bei der Beantragung von Sozialleistungen über ein Verfahren durchzuführen, bei dem detaillierte Lohndaten in einem zentralen Datenspeicher auf Vorrat gespeichert werden" und erinnern an die Hackerangriffe der letzten Monate.
In Anbetracht flächendeckender elektronisch erstellter und gespeicherter Lohnabrechnungen sei es möglich ein Verfahren zu entwickeln, das sowohl kostengünstig wie auch dezentral funktioniere und dabei folgende Mindeststandards erfülle:
"1. Vermeidung jeglicher zusätzlichen Speicherung von Entgeltdaten in zentralen oder auch dezentralen Zwischenspeichern sowie einer
dauerhaften Vorratsdatenspeicherung von Entgeltdaten ohne Anlass,
2. Übermittlung von Entgeltdaten lediglich anlassbezogen bei Beantragung von Sozialleistungen,
3. Übermittlung dieser Daten stets in verschlüsselter Form entsprechend den jeweils aktuellsten technischen (kryptografischen) Standards,
4. Der Arbeitnehmer kann vermeiden, dass sein Arbeitgeber von der Beantragung von Sozialleistungen erfährt. Dies erfolgt dadurch, dass
schweigepflichtige Dritte, z.B. der Steuerberater des Arbeitgebers, der ohnehin die Lohndaten bearbeitet, oder der Datenschutzbeauftragte
die Bescheinigung erteilen dürfen. Der Arbeitgeber muss insofern den Datenzugriff auf die bei ihm gespeicherten Lohndaten gewährleisten."
Konkrete Vorschläge, wie ein neues Vefahren genau beschaffen sein soll, werden in dem Brief nicht gemacht. Der Brief endet mit dem Appell, "moderne, effiziente und kostengünstige Wege der elektronischen Datenübermittlung und rechtssicheren Bescheinigung" [...] "bei der Antragstellung von sozialen Transferleistungen" zu gehen und "die Aushöhlung der Privatsphäre durch die ausufernde Speicherung von persönlichen Daten" zu beenden.
Bild-Quellen: AK Vorrat
Fabio Reinhardt am Freitag, 22.07.2011 16:07 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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