
GEZ
Die Rentnerin Karin Rehwald aus Wiesbaden-Nordenstadt bekam Besuch von gleich zwei Rundfunkgebührenbeauftragten des Hessischen Rundfunks. Ihre eigenen Geräte waren zwar ordnungsgemäß angemeldet, nicht aber die des 17-jährigen Enkels, dessen Ausbildungsvergütung zu hoch ist, um keine GEZ-Gebühren entrichten zu müssen. Die Mitarbeiter entdeckten neben den gemeldeten Geräten der alten Dame im Zimmer des Enkels einen defekten Fernseher. Ob das gute Stück kaputt war, interessierte die Herren offensichtlich nicht. Auch bei kaputten Fernseh- oder Radiogeräten geht die GEZ zu ihrem eigenen Vorteil davon aus, dass man diese mit wenigen Handgriffen wieder empfangstauglich machen könnte. Von daher stand der Fernseher nach Ansicht der GEZ weiterhin zum Empfang bereit.
Die Enkelin hatte die Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks in die gemeinsame Wohnung gelassen. Diese ersuchen zwar gerne Eintritt. Es gibt aber de facto keinerlei gesetzliche Verpflichtung, sie in die eigenen vier Wände zu lassen. Wie der Wiesbadener Kurier schreibt, scheuen sich die Mitarbeiter sogar davor, ihre Dienstausweise vorzuzeigen. Dort prangert neben ihrem Namen das Logo des Hessischen Rundfunks, der sie wie Reporter des Senders wirken lässt. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag besagt zwar, dass man Auskunft über die eigenen Geräte geben muss. Die Informationen dürfen aber nicht von angereisten Kontrolleuren zwangsweise überprüft werden. Ohne einen richterlichen Beschluss darf niemand Eintritt in eine Wohnung verlangen. Jegliche Drohungen mit Strafzahlungen für den Fall, den Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, sind also nichtig. Im Extremfall kann der Teilnehmer bei falschen Angaben zu einer Geldbuße verpflichtet werden, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Wie die zuständige Landesrundfunkanstalt diese Falschaussage ohne Zutritt zur Wohnung belegen will, bleibt hingegen schleierhaft.
Frau Rehwald wird das alles nicht viel helfen. Die Gebühren für den defekten Fernseher sind in jedem Fall rückwirkend fällig. Und auch der nette Hinweis der GEZ-Sprecherin mit der möglichen Ratenzahlung bei höheren Beträgen dürfte recht wenig am Unverständnis der Familie ändern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man Geld für etwas bezahlen soll, was überhaupt nicht funktioniert. Für ein stillgelegtes Fahrzeug muss ja auch keine KFZ-Steuer entrichtet werden.
Text-Quellen: www.wiesbadener-kurier.de
Lars Sobiraj am Sonntag, 10.07.2011 11:32 Uhr
Ich kenne selbst so viele Leute die nach dem Motto von Richard Batsbak leben "ich zahl garnix" und wenn man dann erwischt wird, werden halt Märchen aufgetischt. Fernseher nur für nen kurzfristig obdachlosen Kumpel zwischengelagert, Fernseher seit 10 Jahren kaputt, ist nur ein Bilderrahmen in Ferns ...
Öhm ich glaub sogut wie jede News hier ist mehr oder weniger "reißerisch" hier auf Gulli, find sogar schlimmer als bei Bild ^^ Hier wird jedes Ereignis mind. 5 mal erwähnt und wenn man denkt "was ist jetzt schlimmes passiert" dann sinds nur blinde Vermutung die irgendein unbekannter XY mal posaun ...
Ich bin bestimmt kein Freund der GEZ, aber ich muss sagen, die Überschrift hört sich finde ich, sehr nach BLÖD-Zeitung an.. gerne einen kritischen Artikel, aber doch nicht gleich so eine plakative Überschrift. :) Zum Thema: Tja, ab 2013 muss eh jeder zahlen.:buh: ...
Tut mir leid, dass ich gefragt hab :dozey: ...
Dazu habe ich eine Frage: Gilt das auch, wenn man BAB bekommt? Grueße Ignatz http://lmgtfy.com/?q=bab+gez%3F also manchmal... ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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