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Betreiber von movie2k.to reagieren auf irreführende Medienberichte

movie2k.to Logo

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Die Macher des Streaming-Portals movie2k.to reagieren bei gulli hiermit exklusiv auf die Medienberichte der vergangenen Tage. Letzte Woche wurde noch behauptet, die Webseite sei aufgrund der polizeilichen Ermittlungen offline. In den letzten Tagen verbreitete sich in zahlreichen News-Portalen hingegen das Gerücht, ihr personeller Zusammenhang mit Kino.to sei weitaus größer als bisher angenommen.

Als Reaktion auf den Bust von kino.to sowie auf eine Nachrichtenlage, die unsere Seite in ein falsches Licht setzt, halten wir es für angebracht, eine Stellungnahme abzugeben. Diese richtet sich in erster Linie an unsere Besucher, die nach dem Ende von kino.to, aber auch nach einigen Artikeln besorgniserregenden Inhalts über movie2k.to verunsichert sind. Sie sollen hier erfahren, wie wir zu den Geschehnissen stehen und was sie von uns zu erwarten haben. In zweiter Linie wenden wir uns an die interessierte Öffentlichkeit, die (möglicherweise) vorsätzlich getäuscht werden soll.

Der Bust von kino.to ereignete sich für die Öffentlichkeit, wie auch für uns, aus heiterem Himmel. Was haben wir nun dazu zu sagen? Obwohl kino.to unsere größte Konkurrenz darstellte, können wir uns aus zweierlei Gründen nicht darüber freuen.
Erstens: Der gesetzliche Zugriff auf die Betreiber erfolgte aufgrund von zweifelhaften Anschuldigungen. Fakt ist und bleibt, dass es kein Gesetz gibt, welches das Betreiben von Streamingseiten, wie kino.to eine war und wie wir eine sind, verbietet. Solange kein solches Gesetz existiert, lässt sich dagegen nicht verstoßen; um für etwas belangt zu werden, bedarf es einer Grundlage, aus der Entsprechendes hervorgeht.

Nun ist es kein Geheimnis, dass Streamingseiten der Filmwirtschaft, der trotz ihrer finanziellen Potenz die Hände gebunden waren, ein Dorn im Auge sind. Deren Interessenvertreter, allen voran die GVU, aber auch diverse weitere, trotz geringerer öffentlicher Bekanntheit überaus einflussreiche Lobbygruppen, üben seit Jahren Druck auf die Gesetzesgeber und somit indirekt auf die Gesetzesvollstrecker aus. Nun, da es kein bestehendes Gesetz gab, auf welches zurückgegriffen werden konnte, um das Unterhalten von Streamingseiten zu bestrafen, ermittelt man gegen die kino.to-Betreiber wegen §129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ob diese Beschuldigung zutrifft und die kino.to-Betreiber deswegen strafrechtlich belangt werden können, wird das in den kommenden Monaten stattfindende Verfahren erweisen. Warum wir eine Verurteilung stark anzweifeln, wird im weiteren Verlauf des Statements erläutert.

Zweitens: Medienberichten zufolge wird auch gegen movie2k.to ermittelt, weil diese Seite Teil des kino.to-Komplexes, dem, neben kino.to selbst, diverse Streaminghoster zugerechnet werden, sei. Den Ermittlern unterstellen wir das Wissen darüber, dass es sich hierbei um Unsinn handelt. Um etwaige Zweifel auszuräumen, erklären wir hiermit, dass das Streamingportal movie2k.to zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt Teil eines kino.to-Komplexes war. Es gab keinerlei Absprachen oder sonstige Zusammenarbeit!

Trotz dessen wird, die Wahrheit der Berichte vorausgesetzt, gegen uns ebenfalls wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt; was zur Folge hat, dass dem Bundeskriminalamt weit reichende Ermittlungsmethoden (Sonderbefugnisse!) zur Verfügung stehen, nämlich all jene, die von Rechts wegen dafür legitimiert sind (Telefonüberwachung ist dabei noch eine der Harmlosesten). Wir stellen diesen Punkt in vorliegender Ausführlichkeit dar, um in aller Deutlichkeit auf ermittlungsbehördliche Praxis hinzuweisen, die mit den geltenden Gesetzen dieses Rechtsstaates nicht vereinbar ist! Was hier, von uns unterstellt, passiert, ist keine Demokratie, keine Regierung der gesellschaftlichen Mehrheit, sondern eine Regierung des Geldes! Für einen schnellen Fahndungserfolg sowie für die Befriedigung der unzufriedenen Filmbranche wird auf ein konstruiertes Hirngespinst zurückgegriffen. Der § 129 StGB wurde bereits des Öfteren harsch kritisiert; die Verurteilungen, zu denen es nach Anwendung dieses Paragrafen kam, lassen sich beinahe an einer Hand abzählen; ganz offensichtlich wird sich dieses Paragrafen stets bedient, um unliebsame Zusammenschlüsse einzuschüchtern oder um auf Zufallsfunde zu stoßen, die hinreichend Beweise für Verurteilungen anderer Straftaten zulassen.
Wir sind an einem Punkt der Entwicklung, an dem es sich in aller Entschiedenheit entgegenzustellen gilt, um Schlimmeres zu verhindern!

movie2k.to

movie2k.to

Sollte ein Gesetz in Kraft treten, das Streamingseiten, wie movie2k.to eine ist, verbietet, werden wir die Seite vom Netz nehmen. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, sehen wir dazu keinen Anlass.
Wir rufen hiermit alle, denen etwas daran liegt, nicht von Großkonzernen regiert zu werden, dazu auf, Farbe zu bekennen! Im vorliegenden Fall sind vordergründig wir es, die Eurer Unterstützung bedürfen; doch in der Konsequenz geht es um jeden einzelnen Bürger dieses Landes. Wenn Millionen von Bundesbürgern kriminalisiert werden, läuft gehörig etwas schief; mangels sich im Rahmen des Gesetzes bewegender Lösungen wird der Einfachheit halber die einschüchternde Macht der Exekutive angewandt. Die Anwendung des schwammigen Paragraphen 129 StGB lässt mit großer Treffsicherheit vermuten, dass es keine Beweise für eine Straftat gibt.
Abschließend wollen wir unseren Usern erneut versichern, dass auf movie2k.to keinerlei Logs gespeichert werden. Unabhängig davon vertreten wir nach wie vor den Standpunkt, dass das Ansehen von Filmen über Streams keine strafbare Handlung darstelle.
Wir wollen weiterhin dafür sorgen, dass Ihr unsere Seite im gewohnten Umfang nutzen könnt!

Euer m2k-Team

Bild-Quellen: 4k1.deviantart.com

Lars Sobiraj am Dienstag, 28.06.2011 09:03 Uhr

tagsTags: kino movie2k.to

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41 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • DeZed am 10.07.2011 13:38:43

    Da hat wohl jemand Angst seinen Lamborghini zu verlieren und gibt sich als Che Guevara aus. Es geht doch wohl eher darum, dass Millionen an der Filmindustrie vorbei gescheffelt werden. Jeden würde es wohl stören arbeiten zu gehen und der Nachbar bekommt das Gehalt. ...

  • BlackCrack am 30.06.2011 18:31:31

    Hy, Ich muss erstmal das M2K Team seehr loben und zwar daß sie hier als Kollegen sich hinstellen bzw. nicht als Exmacher was weis ich.. Und daß das M2K Team das ganze so wie es ist darlegt und nicht versuchen Ihr ding daraus zu ziehen. Prima !:T Als zweites, ich könnt Wetten, wen Kino.to in ...

  • Suicicoo am 30.06.2011 18:25:01

    die illegalität des streamingangebotes nachzuweisen, werden die ankläger, meiner meinung nach, gar nicht versuchen, weil das rechtliches neuland wäre. also werden wir auch nach kino.to nicht wissen, ob streaming(ohne gewinnabsicht) legal ist oder nicht ...

  • Nathan05 am 29.06.2011 15:13:22

    Okay, hier also eine juristische Einschätzung zu Video-on-Demand-Websiten für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. http://spreerecht.de/abmahnung/2011-05/kino-to-und-hulu-com-legal-oder-illegal-was-kann-mir-passieren ...

  • Ghandy am 29.06.2011 08:42:13

    Juristische Einschätzungen können hier gerne immer verlinkt werden. Das mit der Steuerhinterziehung war natürlich offensichtlich. Trotzdem war das nicht das Motiv der privaten Ermittler der GVU, dass sie versucht haben diesen Ring zu sprengen. Warum das keine kommerzielle Webseite macht was kin ...

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