
Cinema-World war beliebt - aber nicht übermäßig
Cinema-World.biz ist hierzulande wohl nur wenigen ein Begriff. In der Tschechischen Republik war es aber eine mehr oder minder bekannte Website, auf der sich Links zu urheberrechtlich geschützten Filmwerken befanden. Darüber hinaus bot die Website Seriennummern an, mit der sich Programme freischalten lassen. Für diese Taten wurde der 16 Jahre alte Betreiber der Seite nun angeklagt.
Bereits seit zwei Jahren (!) betrieb er die Website, ehe eine tschechische Anti-Piraterie-Vereinigung auf ihn aufmerksam wurde. Aufgrund einer Veränderung des tschechischen Strafrechts und der Tatsache, dass die Taten bereits vor 2011 ihren Lauf nahmen, klagt ihn die Staatsanwaltschaft unter dem alten Strafgesetz an.
Hier wäre die Maximalstrafe für sein Vergehen 2,5 Jahre aufgrund seiner Minderjährigkeit. Unter der neuen Gesetzgebung könnte er sogar eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren erhalten.
Nicht gänzlich uninteressant ist die Tatsache, dass der Jugendliche - wie so oft - die Inhalte nicht selbst hostete. Seine Website stellte lediglich Links zur Verfügung. Auch der Vorwurf, er habe finanzielle Interessen verfolgt, bestreitet er vehement. Es habe zwar einen Werbebanner gegeben, diesen habe er jedoch benutzt, um das Hosting zu finanzieren.
Auch im Hinblick auf die Besucherzahlen prallen zwei unterschiedliche Meinungen aufeinander. Seitens der Kläger geht man von 15,5 Millionen Besuchern im Monat aus. Laut dem Beklagten kamen pro Tag jedoch "nur" 7.000 bis 15.000 Besucher auf seine Seite.
Text-Quellen: zeropaid
Klaus Müller am Montag, 27.06.2011 10:55 Uhr
Oh man, arme Welt, mehr ist dazu nicht zu sagen. ...
Also ich finde 2 Jahre ja schon echt heftig, ein versautes Leben weil er wahrscheinlich keinen Job mehr bekommt, wenn er rauskommt, nur wegen so einer "Kinderkacke". Was kann man in Deutschland fürn Mist bauen damit man in 2 Jahre in Knast kommt? Schwere körperverletzung? ...
Wenn im Supermark ein 14 Jähriger Alk Verkauft bekommt ist auch die Kassiererin dran. Ich glaube, das ist ein leicht anders gelagerter Fall. Die Rechtssicherheit für den Hoster ist in diesem Fall nicht vorhanden (wenn der junge Mann nicht zahlt oder außerfristl ...
eine Überprüfung findet in der Regel nicht statt. Das ist mir auch klar, aber ist da nicht der Hoster nicht zumindest auch in einer Teil-Schuld wenn er einem 16 bzw. 14 Jährigem was anbietet was er nicht darf. Wenn im Supermark ein 14 Jähriger Alk Verkauft bekommt ist ...
Wenn eine Webseite (ganz allgemein) entsprechend gestaltet ist (klar ersichtliche Navigation), spielt die Sprache keine Rolle. Es handelte sich ja (laut dem Artikel) auch um keine Seite mit Geschichten ;) Also ich hab mal drauf geguckt, und versteh nur Bahnhof... ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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