
kino.to
Dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sagte Leonardy: "Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten". Er beendete damit alle Spekulationen über mögliche Verfahren gegen die Besucher des vor einigen Wochen hochgenommenen Streaming-Portals Kino.to. Auch die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Dresden gab bekannt, man habe die Strafverfolgung der Nutzer zurückgestellt. Dafür fehle es ihnen an eindeutigen Gerichtsentscheidungen als juristische Grundlage. Wahrscheinlich aus Frustration über deren Ermittlungen wurde die Webseite der GVU in den letzten Wochen immer wieder mit DDoS-Attacken überzogen, den Blog der Pirateriejäger interessanterweise nicht.
Den Konkurrenten Movie2k.to gibt es trotz aller Gerüchte immer noch. Die Seite war zwischenzeitlich ebenfalls aufgrund von DDoS-Angriffen nicht erreichbar. In einem Statement gegenüber gulli.com streicht der Administrator heraus, dass es keinen Bust gegeben habe. Auch hätten die Betreiber im Gegensatz zu Kino.to stets auf Werbung für Abzockeseiten verzichtet. Anders als bei Kino.to würde man dort nicht über vergleichbare organisatorische Strukturen verfügen.
Den bislang straffreien Besuchern der Kinoportale aus dem Graubereich wird dies wahrscheinlich eher egal sein. Sie fragen bei den verschiedenen Portalen noch immer eine Dienstleistung ab, die von der Filmwirtschaft bislang nicht auf legalem Weg zur Verfügung gestellt wird. An deren Erfolg wird sich so lange nichts ändern, bis legale Portale mit aktuellen Kinofilmen und einem vergleichbar großen Angebot existieren.
Text-Quellen: satundkabel.de
Lars Sobiraj am Sonntag, 26.06.2011 15:01 Uhr
Man ist die Bild ähhh der Spiegel seriös: http://www.spiegel.tv/#/filme/schlag-gegen-kino-hintermaenner Da wird davon berichtet, dass sie keine Ermittlungserfolge hatten nur weil einer geredet hat sind die denen auf die Spur gekommen. Gibts da noch ne seriöse Quelle dafür? Die nehme ...
Das wäre jetzt wieder was für unseren (leider verstorbenen) "Günni" (GvG) gewesen.... :D Allerdings... der hat sich da immer wacker geschlagen - nach dem Motto "Viel Feind, viel Ehr!". RIP... ...
ich schlage den gvu oberfuzzi als selbstanzeiger vor. ;) Der wird das aber nicht machen, glaube kaum, dass ausgerechnet er ein Grundsatzurteil will. Stell Dir mal vor, ein Gericht entscheidet dann, das Gucken eines Streams ist -zivilrechtlich- zum Beispiel 5 E ...
Was soll das denn für ne Aussage? :m) Das ist, weil du ziemlich lustige Ansichten hast:T ...
Der Doof hat bestimmt selbst die Streams angeschaut. :m) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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