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Kino.to: Beschuldigter legt umfassendes Geständnis ab

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Einer der Beschuldigten im Fall Kino.to hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, seien die Informationen nachhaltig unterstützend für die weiteren Ermittlungen. Nun befindet sich der Geständige wieder auf freiem Fuß.

Einer der dreizehn festgenommenen Beschuldigten im Fall Kino.to befindet sich wieder auf freiem Fuß. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, legte der junge Mann ein umfassendes Geständnis ab, das die Ermittlungen der Behörden nachhaltig unterstütze.

Offenbar gab der mutmaßliche Mitbetreiber von Kino.to zu, dass er als Besitzer eines Streaming-Dienstes illegale Kopien von Filmen für Kino.to bereitgestellt habe. Laut Staatsanwaltschaft habe er auch zu den Aufgaben seiner ehemaligen Mitstreiter umfangreiche und glaubhafte Informationen preisgegeben. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass das ehemalige Team hinter Kino.to eine kriminelle Vereinigung zur gewerbsmäßigen Verletzung des Urheberrechts darstellte.

Von den restlichen zwölf mutmaßlichen Mittätern sind bislang noch keine Geständnisse oder andere Stellungnahmen bekannt. Fest steht, dass auf die betreffenden Personen wohl saftige Strafen zukommen werden. Das enorme Einnahmepotenzial des ehemaligen Streaming-Angebotes und der betreffenden Hoster zeigte sich bereits wenige Tage der Inhaftierung der Bande. Fahnder konnten auf den Konten des Leipziger Hauptbeschuldigten rund 2.5 Millionen Euro finden. 

Vom Urteil des Gerichtes im Fall Kino.to hängt für weitere Verfahren dieser Art im deutschen Raum einiges ab. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die rechtliche Richtung in puncto Streaming von urheberrechtlich geschütztem Material vorgibt. Bislang gab es hierzulande keinen vergleichbaren Fall. Doch selbst wenn die Angeschuldigten bezüglich der „Linksammlung“ Kino.to keine Strafe erhalten, müssen sie höchstwahrscheinlich für das Betreiben der Streaming-Hoster mit einer Strafe rechnen. 

Text-Quellen: onlinekosten

Julian Wolf am Freitag, 24.06.2011 18:05 Uhr

tagsTags: kino urheberrechtsgesetz copyright

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47 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chronoton am 04.07.2011 15:38:50

    Chrono du hast hier doch echt schon über 5000 Beiträge gesch.... Gibt es denn nicht einen Thread, den du mal verschonen kannst?? nö. wenn jemand nur falschinformationen verbreitetet, dann kann ich meine klappe einfach nicht halten. Natürlich kann man die Ges ...

  • DaTroubler am 04.07.2011 15:07:10

    Hallo dirtyBee280, wenn ich von Deutschland aus eine Kopie anfertige auf einem ausländischen Server ist das dann illegal oder nicht? Soweit ich weiß ist es verboten eine Kopie eines Werkes herzustellen und diese dann zu verbreiten. Wenn das von Deutschland aus geschieht dann ist das auch eine Stra ...

  • dirtyBee280 am 04.07.2011 14:59:26

    Chrono du hast hier doch echt schon über 5000 Beiträge gesch.... Gibt es denn nicht einen Thread, den du mal verschonen kannst?? Natürlich kann man die Gesetze im Fall Kino.to so beleuchten, das die Betreiber schuldig sind und du deinen Seelenfrieden findest. Aber es gibt einfach keine eindeutig ...

  • DaTroubler am 28.06.2011 08:36:09

    dirtyBee280 Net schlecht was du so aus dem Hut zauberst. Aber bevor du sowas schreibst denk mal drüber nach. Deutsche Bürger müssen sich an deutsches Recht halten. Nicht mehr und nicht weniger. Sie sitzen ja an ihrem "deutschen PC" während sie die Kopien hochladen. Wohin sie die dann lad ...

  • Chronoton am 28.06.2011 00:31:41

    zu §106 Verfielfälltigt hat der Uploader, wenn er auf einen deutschen Server uploadet. Hat aber niemand gemacht, weil die Server über die to-Domain gehostet waren. falsch! dir wurde doch schon mittlerweile dutzendfach erklärt, dass deine hirngespinste mit der to-dom ...

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