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EU: Think Tank plädiert für Aufhebung der Richtlinie zur VDS

Die VDS-Richtlinie wird auch weiterhin in Brüssel für Gesprächsstoff sorgen

Die VDS-Richtlinie wird auch weiterhin in Brüssel für Gesprächsstoff sorgen

Eine Denkfabrik der Europäischen Union hat sich in die Diskussion um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeschaltet. Sie hat sich gegen eine Umsetzung und für den Einsatz des Quick-Freeze-Verfahrens ausgesprochen. Damit gerät die Richtlinie weiter in die Kritik, nachdem schon Datenschützer und sogar die Kommission selbst Probleme angesprochen hatten.

Es scheint, als hätten Befürworter der Vorratsdatenspeicherung im Augenblick keinen leichten Stand. Von Datenschützern bereits von Beginn an kritisiert, musste die Kommission, nachdem mehrere nationale Verfassungsgerichte ihre Verfassungswidrigkeit feststellten, eingestehen, dass die Richtlinie aus dem Jahr 2006 "gravierende Mängel" aufweist. Daher will man sie überarbeiten.

"Deswegen ist es meine Absicht, die Richtlinie zu überprüfen und klar zu regeln, wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten sind", so Eu-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Warum man offenbar solche Dinge nicht eindeutig festlegt, bevor man eine Richtlinie erlässt, bleibt schleierhaft. Bis diese Überarbeitung Ende 2011 vermutlich zu einem Ende gekommen ist, bleibt die alte Richtlinie jedoch in Kraft und soll umgesetzt werden.

Dieser Modus Operandi wird jedoch nicht nur von Datenschützern kritisch gesehen. Auch für das Centre for European Policy (CEP) ist es "nicht nachvollziehbar, warum die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten will, die die unzureichende Richtlinie noch nicht umgesetzt haben". Das CEP beschreibt sich selbst als "europapolitischen Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es analysiert die volkswirtschaftlich relevanten Vorhaben der EU und entwickelt Strategien für die europäische Politik". Es hat einen Bericht zur Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung verfasst, in dem es deutlich Kritik übt. "Die Nachteile, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirkt", heißt es in dem Papier. "Die Regelungen verstoßen daher gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Datenschutz und auf die Berufs- und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit". Daher gibt das CEP die Empfehlung ab, die Richtlinie aufzuheben und das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren einzuführen.

Bild-Quellen: Szilas under: CC-BY-SA

Text-Quellen: futurezone.at

Christian Maxheimer am Sonntag, 19.06.2011 19:55 Uhr

Tags: vds vorratsdatenspeicherung eu-richtlinie malmström

vgwort
 
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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 19.06.2011 21:09:19

    Auch für das Centre for European Policy (CEP) ist es "nicht nachvollziehbar, warum die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten will, die die unzureichende Richtlinie noch nicht umgesetzt haben". ... also, ich kann das schon Nachvollziehen ... ...

  • BoMb_ am 19.06.2011 20:14:51

    Was ist das Quick Freeze-Verfahren? http://de.wikipedia.org/wiki/Quick_Freeze ...

  • HerrMaulwurf am 19.06.2011 20:06:31

    Daher gibt das CEP die Empfehlung ab, die Richtlinie aufzuheben und das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren einzuführen. Was ist das Quick Freeze-Verfahren? ...

  • ChristianM am 19.06.2011 19:55:02

    Eine Denkfabrik der Europäischen Union hat sich in die Diskussion um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeschaltet. Sie hat sich gegen eine Umsetzung und für den Einsatz des Quick-Freeze-Verfahrens ausgesprochen. Damit gerät die Richtlinie weiter in die Kritik, nachdem schon Datenschützer ...

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