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Internationale Hausdurchsuchungen & Verhaftungen bei kino.to

Die Domain kino.to wurde von der Polizei beschlagnahmt

Die Domain kino.to wurde von der Polizei beschlagnahmt

Am heutigen Mittwoch hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen konzentrierten Schlag gegen das Online-Videostreaming Portal kino.to durchgeführt. Unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen.

Der Einsatz wurde mit maximalen personellen Mitteln unterstützt. So durchsuchten allein in Deutschland über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit und vor allem zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume sowie Rechenzentren. Insgesamt wurden bisher 13 Personen verhaftet. Nach einer Person wird noch gefahndet. Die Domain kino.to ist gegenwärtig nicht zu erreichen. Dies ist auf die Beschlagnahmung seitens der Polizei zurückzuführen.

Darüber hinaus wurden mehrere Streamhoster ebenfalls vom Netz genommen. Auf den Hostern waren die urheberrechtlich geschützten Filmmaterialien bereitgehalten worden. Kino.to selbst verwies auf diese Angebote. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist der Grund dieser massiven AKtion der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen". Dies bestätigt auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einer Presseinformation.

Seinen Lauf nahm diese Aktion am 28. April 2011. Zu diesem Zeitpunkt hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) einen Strafantrag gegen kino.to gestellt. Im Vorfeld war jahrelang gegen die Köpfe hinter kino.to ermittelt worden.

Wie die GVU mitteilt, führten die Erkenntnisse zum System kino.to darauf hin, dass es sich um "ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" handelt, welches "auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen."

Aufgrund mehrerer Indizien habe man außerdem herausgefunden, dass es eine enge Verflechtung zwischen diversen Streamhostern sowie der Website kino.to gibt. Man verfüge darüber hinaus über Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht gegen diese Hoster begründen, wonach diese aktiv zum Funktionieren von kino.to beitrugen.

Dies findet seine Grenzen aber nicht darin, dass sie schlicht die Inhalte gehostet haben. Die GVU geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass einige Hoster einzig aus dem Zweck gegründet wurden, das System kino.to am laufen zu halten. Darüber hinaus sollen die Verantwortlichen von kino.to einige Hoster selbst betrieben haben.

Die GVU schätzt, dass kino.to auf erhebliche Werbeeinnahmen zurückgreifen kann. Dies geschehe durch die wiederholten Werbeeinblendungen sowie die Vermittlung von Premium-Zugängen der diversen, dort angebotenen Hoster. Diese Erkenntnisse waren auch Teil des Strafantrags, der an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden übermittelt wurde.

Federführend bei diesem Zugriff war die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES). Nachdem der Strafantrag eingereicht wurde, ermittelten diese ebenfalls weitere relevante Details und zogen auch andere Dienststellen zur Unterstützung heran. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht konkretisiert werden, so dass bei den zuständigen Gerichten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle beantragt und erlassen wurden. Die Ermittlungen dauern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch an.

Update: Gegenwärtig liefert die Domain kino.to folgenden Inhalt:

"Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

 

Text-Quellen: gvu

Klaus Müller am Mittwoch, 08.06.2011 14:21 Uhr

tagsTags: urheberrechtsverletzung kino hausdurchsuchung verhaftung

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598 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • 13handy37 am 24.08.2011 17:01:57

    Danke fürs Update :T ...

  • Chronoton am 24.08.2011 13:06:36

    etwas neues... Ermittler stellen bei kino.to riesige Datenmenge sicher Dresden (dpa) - Im Verfahren gegen das Internet-Filmportal kino.to haben die Ermittler eine riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte (ein Petabyte) sichergestellt. Zur Auswertung seien auch ...

  • CreatorX am 12.07.2011 18:20:15

    Ist wohl den großen Ansturm, der ausgehungerten Augenkrebs-Konsumenten, die nach der Bekanntgabe von KinoX spontan ein feuchtes Höschen bekommen haben, nicht gewachsen :D ...

  • ForenJacker am 12.07.2011 15:46:09

    Irgendwie lädt und lädt die Page aber nix kommt ^^ Hat immer wieder Ausfälle, vor ~20 min war ich drauf, immoment gehts aber auch nicht. ...

  • CreatorX am 12.07.2011 13:04:27

    Die lief heute Nacht auf jeden Fall noch. ...

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