
Europäische Union (Flagge)
In seiner Stellungnahme erklärt Hustinx, die Vorratsdatenspeicherung sei "als EU-Antwort auf dringende Sicherheitsfragen" nach den Anschlägen von Madrid im Jahr 2004 und London im Jahr 2005 ins Leben gerufen worden. Vor diesem Hintergrund handle es sich um eine legitime Maßnahme. Trotzdem habe es jedoch von Anfang an Kritik gegeben angesichts des "großen Einflusses, den die Maßnahme auf die Privatsphäre der Bürger hatte". Kritiker der Vorratsdatenspeicherung gingen davon aus, dass es nicht gerechtfertigt sei, in einem derartigen Umfang verdachtsunabhängig Kommunikations- und Standortdaten zu sammeln, so Hustinx. Somit sei der mit der Maßnahme einhergehende Eingriff in die Privatsphäre - diese wird in Artikel 8 der European Convention on Human Rights (ECHR) garantiert - nach Ansicht vieler Kritiker unverhältnismäßig. Diese Meinung sei sowohl innerhalb der zuständigen EU-Gremien als auch in der Zivilgesellschaft recht häufig vertreten gewesen.
Hustinx betonte auch die Wichtigkeit des momentan laufenden Evaluationsprozesses. Die EU hatte im April einen Evaluationsbericht vorgelegt, in dem einige gravierende Mängel bei der bisherigen EU-Direktive festgestellt wurden (gulli:News berichtete). Die Direktive soll nun überarbeitet werden, um mehr Rechtssicherheit zu bieten und einen Missbrauch nach Möglichkeit auszuschließen. Hustinx erklärte, nachdem die Vorratsdatenspeicherung bereits einige Jahre umgesetzt werde, sei die Evaluation "der Moment der Wahrheit" - sie sollte die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zweifelsfrei belegen, um die Beibehaltung dieser Maßnahme zu rechtfertigen.
Der Evaluationsbericht, so Hustinx, habe ernste Schwächen der bisherigen EU-Direktive aufgedeckt. So habe die Direktive ihr vorrangiges Ziel, nämlich die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu vereinheitlichen, nicht erreicht. Fragen wie die für eine Datenabfrage in Frage kommenden Straftaten, der Zugriff auf die gespeicherten Daten, die Speicherdauer, Datenschutz-Maßnahmen und das Führen von Statistiken seien je nach Land sehr unterschiedlich geregelt. Dies sei zwar teilweise beabsichtig und durch die in der Direktive vorgesehenen Ermessensspielräume bedingt, habe aber trotzdem in der Praxis zu einigen Problemen geführt. Insbesondere für die Provider sei die Situation problematisch. Diese hätten zu wenig Rechtssicherheit und oftmals auch Probleme, die Vorratsdatenspeicherung korrekt umzusetzen.
Hustinx sieht aber nicht nur die mangelnde Rechtssicherheit als Problem. Seiner Ansicht nach belegt der Evaluationsbericht auch, dass Datenschutz-Richtlinien bei der Vorratsdatenspeicherung nicht eingehalten werden. Dies macht er an mehreren Faktoren fest. So sei bislang die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung nicht ausreichend belegt. Zudem sei es seiner Ansicht nach "auf jeden Fall" möglich, die Vorratsdatenspeicherung in einer Art und Weise umzusetzen, die die Privatsphäre der EU-Bürger weniger einschränkt als die bisherige Umsetzung.
Hustinx kritisiert, dass Behauptungen der EU-Mitgliedsstaaten, man halte die Vorratsdatenspeicherung für ein unverzichtbares Element der Verbrechensbekämpfung, ungefragt übernommen worden seien. Oftmals gebe es keinerlei Statistiken, die Belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung im betreffenden Land tatsächlich eine derart wichtige Rolle gespielt habe. Zudem werde durch den EU-Rat auch nachlässig argumentiert, wenn dieser behaupte, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten befürworte eine Vorratsdatenspeicherung. Bei 27 Mitgliedsstaaten müssten sich für eine derartige Aussage mindestens 14 eindeutig für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben. Im Evaluationsbericht seien aber lediglich neun Staaten konkret mit derartigen Stellungnahmen genannt. In der Folge, so Hustinx, sei er nach sorgfältiger Überprüfung der Fakten der Ansicht, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichen, um eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung für die Kriminalitätsbekämpfung nachzuweisen. Zudem müsse man alternative Maßnahmen gründlicher untersuchen, als das bislang geschehen sei. Erst dann ließe sich feststellen, ob es möglicherweise weniger invasive Möglichkeiten gibt, IT-Verbrechen und andere Straftaten, bei denen Telekommunikation eine Rolle spielt, aufzuklären. Insbesondere, so Hustinx, sei hier der sogenannte "Quick Freeze", also das "Einfrieren" der Daten lediglich des Verdächtigen auf einen konkreten Tatverdacht hin, zu überprüfen.
Der EU-Datenschutzbeauftragte schlussfolgert: "Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in der Vorratsdatenspeicherungs-Direktive vorgeschrieben wird, geht in jedem Fall über das Notwendige hinaus." So würden die gesammelten Daten viel zu breit eingesetzt. Der Zugriff auf die Vorratsdaten sei oftmals zu vielen Personen und mit unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Zudem gehe die von der EU vorgeschriebene Speicherdauer von zwei Jahren eindeutig über das zur Verbrechensbekämpfung nötige Maß hinaus. In den meisten Ländern werde ohnehin nur sechs Monate oder höchstens ein Jahr lang gespeichert, was zeige, dass die meisten EU-Mitgliedsstaaten eine längere Speicherdauer nicht für notwendig halten. In Bezug auf Speicherdauer und Sicherheitsvorkehrungen gebe es zudem große Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten, was äußerst problematisch sei. Außerdem sei bislang nicht ausreichend überprüft worden, ob tatsächlich alle im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung archivierten Daten tatsächlich notwendig seien.
Die Analyse der aktuellen Situation zeige, dass die EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung nicht in ihrer aktuellen Form bestehen bleiben könne, erklärt Hustinx. Eine Überarbeitung der Richtlinie, wie von der EU-Kommission geplant, sei grundsätzlich angebracht. Zuvor müsse aber überprüft werden, ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich notwendig sei. Dazu müssten die Erfahrungen der EU-Staaten analysiert und evaluiert sowie die Positionen der verschiedenen Regierungen diskutiert werden. Zudem müsse überprüft werden, ob "alternative, den Datenschutz weniger einschränkende Maßnahmen zu vergleichbaren Ergebnissen geführt hätten oder noch führen könnten". In diesem Fall sei diesen Maßnahmen der Vorzug zu geben. Hustinx schlägt vor, zur kompetenten Beantwortung dieser Frage auch externe Experten hinzuzuziehen.
Annika Kremer am Samstag, 04.06.2011 16:53 Uhr
Ich denke es wäre vielen Leuten recht, wenn bei diesem Thema "nichts" geschieht. Ich hätte nie gedacht, dass ich das einmal sage, aber ein Glück, dass die FDP in der Koalition hockt. :rolleyes: Ganz genau. Die FDP hat zwar auch ihre Macken und groben Fehler, abe ...
Ich höre garnicht mehr bei diesem Thema zu. Immer das gleiche Blabla. Aber geschehen tut nichts. Ich denke es wäre vielen Leuten recht, wenn bei diesem Thema "nichts" geschieht. Ich hätte nie gedacht, dass ich das einmal sage, aber ein Glück, dass die FDP in der Koalition hockt. : ...
... joa, des sagen wir Kinners doch schoa lang! ... Aber uns Muddi und Innenvaddi wollen uns ihre miese Suppe weiterhin vorsetzen, die wir dann auslöffeln sollen! Muddi und Innenvati bekommen die Suppe nich vorgesetzt, die gönnen sich die Freiheit! ...
Ich höre garnicht mehr bei diesem Thema zu. Immer das gleiche Blabla. Aber geschehen tut nichts. ...
Das hat auch der deutsche wissenschaftliche Dienst schon herausgefunden. Bleibt abzuwarten, ob das bei den Verantwortlichen durchdringen kann. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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