
"Die Gesetzgebung macht rasche Fortschritte", kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, "Wir brauchen möglichst bald ein Gesetz gegen Kinderpornografie im Web, damit die Unternehmen eine sichere Rechtsgrundlage für die Sperrung der Seiten haben". Die am heutigen Mittwoch zu diesem Thema stattfindende öffentliche Anhörung im Bundestag sieht der Verband als Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings sieht der Verband in einigen Punkten nach Nachbesserungsbedarf. So müssten die Provider, anders als im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen, eine sechsmonatige Frist zur Umsetzung der Sperren eingeräumt bekommen. Zudem stört man sich an geplanten Ausnahmeregelungen von der Sperrpflicht: "Unklar ist aus Sicht des BITKOM, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Der Hightech-Verband befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte," heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung des Verbandes.
BITKOM spricht sich zudem dafür aus, die Netzsperren in einem eigenen Gesetz zu verankern anstatt sie, wie momentan geplant, durch eine Änderung des Telemediengesetzes zu realisieren. "Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden", so Scheer. "Mit einem eigenständigen Gesetz lässt sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen." So würde zudem der Ausweitung der Sperren auf weitere unerwünschte Inhalte ein Riegel vorgeschoben.
Auch bei der geplanten "Echtzeit-Überwachung", in deren Rahmen versuchte Aufrufe gesperrter Seiten zu Strafverfolgungszwecken an die Behörden übermittelt werden sollen, sieht BITKOM "Klärungsbedarf". So könnten Menschen, die versehentlich, beispielsweise aufgrund von Links in Spam-Mails auf gesperrte Seiten zugreifen, zu unrecht kriminalisiert werden. "Wir müssen dafür sorgen, dass gezielt jene ausfindig gemacht werden, die bewusst auf Kinderpornografie zugreifen", fordert Scheer. "Der einmalige Aufruf einer gesperrten Web-Adresse ist dafür noch kein eindeutiges Indiz." Das Stoppschild müsse der Abschreckung von "Zufallsbesuchern", nicht aber deren Strafverfolgung dienen.
Insgesamt jedoch ist man beim IT-Branchenverband offensichtlich bereit, das umstrittene Gesetz mit offenen Armen zu empfangen. "Zwar können die Sperren mit etwas Geschick umgangen werden", so Scheer, aber "wir setzen ein Zeichen, indem wir potenziellen Betrachtern von Kinderpornografie ein offizielles Stoppschild zeigen. Das ist ein wichtiges politisches Signal gegen solche schwersten Verbrechen." Man erwarte daher, dass die entsprechende Gesetzgebung noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werde. (Annika Kremer)
News Redaktion am Mittwoch, 27.05.2009 18:14 Uhr
"wir setzen ein Zeichen, indem wir potenziellen Betrachtern von Kinderpornografie ein offizielles Stoppschild zeigen." Nominiert für Dummheit des Tages. ...
"...zu unrecht kriminalisiert werden" Genau so ist es. Deswegen werdet ihr für mich sehr wahrscheinlich ein Leben lang aufkommen müssen. :) Kann man nix machen... ...
Mit solch zynischem und destruktiven Gelaber was netzpolitik.org vom Stapel lässt kann man mich bei weitem nicht ködern. Ohne es beabsichtigt zu haben, hast du allerdings trotzdem angebissen. Scheinbar reicht für dich jeder Gummischuh als Köder... Die ...
Und zu dem Rest von dir. Nun ja..., was soll ich dazu noch sagen. Es sind halt gewohnte Gedankenexperimente von den Gegnern. wo habe ich ein gedankenexperiment gemacht? ich habe lediglich falschinforamtionen der ministerin aufgezeigt. das weisst du aber sicherlich, da du meinen beit ...
Hier ist die passende Replik auf dieses Interview. Mit solch zynischem und destruktiven Gelaber was netzpolitik.org vom Stapel lässt kann man mich bei weitem nicht ködern. Und: [URL="http://netzpoli ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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