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Verfassungsschutz: Bekommt er auch den Bundestrojaner?

Noch nicht ganz ein halbes Jahr alt ist das umstrittene neue BKA-Gesetz und schon soll eine der darin eingeführten Maßnahmen, nämlich die heimliche Online-Durchsuchung privater Rechner, ausgeweitet werden.

Bisher ist der Einsatz des "Bundestrojaners" nur dem Bundeskriminalamt (BKA) erlaubt. Nun erwägt die Bundesregierung, auch dem Verfassungsschutz (VS) entsprechende Kompetenzen einzuräumen. Wie das IT-Newsportal heise online unter Berufung auf ein Dokument des Bundesinnenministeriums schreibt, soll diese Neuerung eine effektivere Terrorismusbekämpfung ermöglichen. "Angesichts der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen Netzwerken" könnte die Möglichkeit, Online-Durchsuchungen durchzuführen, "auch den Staatsschützern nützlich sein", so das Bundesinnenministerium.

In dieser Legislaturperiode wird man diese Pläne wohl nicht mehr in die Tat umsetzen. Stattdessen sollen sie "in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen" werden.

Der Verfassungsschutz hatte entsprechende Befugnisse bereits mehrfach gefordert. Einige Kritiker befürchten daher sogar, dass die Behörde auch ohne Erlaubnis Online-Durchsuchungen durchgeführt hat. Diesbezüglich hält sich das Innenministerium bedeckt, ebenso wie zu der Frage, ob der Verfassungsschutz bereits über die technischen Mittel für diese Maßnahme verfolgt. Zur Begründung heißt es, "dass man zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme".

Kritiker sehen die Online-Durchsuchung als erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Zudem bemängeln sie technische Probleme und mangelnde demokratische Kontrollmöglichkeiten bei dieser Maßnahme. Gegen das BKA-Gesetz laufen deswegen momentan mehrere Verfassungsbeschwerden. (Annika Kremer)

News Redaktion am Mittwoch, 27.05.2009 19:58 Uhr

Tags: bundeskriminalamt verfassungsschutz grundrechte bka-gesetz bka überwachung online-durchsuchung

 
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35 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Nephillim am 28.05.2009 18:45:39

    @Joinbug : "Eine Softwarefirewall bringt absolut garnichts - nur so mal nebenbei." Erstens sagte ich "Firewall" und nicht "Softwarefirewall", und zweitens gibt's die Portüberwachung schon lange in Firewallroutern - ich habe selbst so einen ... ;) ...

  • joinbug am 28.05.2009 18:12:42

    @Kamikaze Urmel : "Ich bin eigentlich ein halbwegs vernünftiger Benutzer, aber woran könnte ich das denn sehen ? Das würde mich jetzt mal interessieren." Einfach die Portüberwachung von der Firewall aufrufen ... ;) Eine Software Firewall bringt absolut garnich ...

  • LordToadie am 28.05.2009 17:49:50

    Zum Topic: Es ist vollkommen irrelevant ob der VS die Rechte dazu bekommt. Der NRW-VS hat es über Jahre angeblich schon gemacht ( die Gesetze dazu hatten sie jdf) bis es vom BVerfG wgn Formfehler einkassiert wurde. Und wenn man sich die anderen Sachen anguckt die die Schlapphüte so treiben ( bspwei ...

  • Annika_Kremer am 28.05.2009 17:00:48

    Stellt sich halt die Frage wie groß die Leistungseinbußen auf Dual-Core Systemen so sind und wie das bei Festplattendefekten so aussieht, z.B. kaputter MBR o.Ä.^^ Zu den Leistungseinbußen: Wie gesagt, ich finde sie sehr undramatisch, auch auf meinem Laptop (1,6 GHz Co ...

  • Diablokiller999 am 28.05.2009 16:31:44

    Stellt sich halt die Frage wie groß die Leistungseinbußen auf Dual-Core Systemen so sind und wie das bei Festplattendefekten so aussieht, z.B. kaputter MBR o.Ä.^^ ...

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