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GEZ: Autohändler soll 18.000 Euro Rundfunkgebühren bezahlen

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Ein Autohändler aus Sachsen hat kürzlich ein Gerichtsverfahren gegen die GEZ verloren. Anstatt wie empfohlen für einen Wagen muss er jetzt für alle PKWs und auch Leihwagen die Rundfunkgebühren rückwirkend entrichten. Sein Fehler: Er hatte sich an die Empfehlung eines GEZ-Mitarbeiters gehalten. Doch nun muss er rückwirkend anstatt für ein Auto die Gebühren für alle PKWs aus seinem Fuhrpark blechen.

Günther Schwarz vom gleichnamigen Autohaus in Marienberg versuchte sich ohne Erfolg gegen die gigantische Forderung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu wehren. Der sächsische Autohändler verlor kürzlich sein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Chemnitz. Zu ihm sei 1992 ein GEZ-Mitarbeiter gekommen, der ihm erklärte, dass er von seinem Fuhrpark insgesamt nur 1-2 PKWs anmelden müsse. Dann sei er angeblich "auf der sicheren Seite". Das hat er auch umgehend getan. Im Jahr 2005 hatte dessen Nachfolger aber ganz andere Vorstellungen. Schwarz muss für jedes verfügbare Autoradio in jedem seiner Autos die Rundfunkgebühren entrichten. So kam es, dass rückwirkend für 13 Jahre eine Summe von fast 18.000 Euro zusammen kam. Bei 35 Fahrzeugen müsse er aktuell jeweils 7,70 Euro entrichten, weil sie alle mit einem Radio ausgestattet wurden. Der zuständige Richter sieht die Anmeldung des Selbstständigen zudem als Bringschuld an.

Auch andere Autohäuser im Raum Chemnitz traf jetzt das gleiche Schicksal. Auch dort sorgten die umherreisenden Mitarbeiter für volle Kassen der Rundfunkanstalt. Und das, obwohl die GEZ in Sachsen monatlich rund 23 Millionen Euro einnimmt. Wenn die Haushaltspauschale aktiv ist, werden die Unternehmen finanziell besser dastehen. Für die Autohändler ist die Gerichtsentscheidung dennoch bitter. Eine Forderung in dieser Höhe könnte so manchem Unternehmen den finanziellen Hals brechen.

Text-Quellen: SZ-online.de

Lars Sobiraj am Samstag, 21.05.2011 16:44 Uhr

tagsTags: gez gez-gebühren gebühreneinzugszentrale gez-abschaffen.de

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35 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ATMega8 am 24.05.2011 17:27:37

    Er hatte sich an die Empfehlung eines GEZ-Mitarbeiters gehalten. Reicht für "arglistige Täuschung", oder? ...

  • DasFragezeichen am 24.05.2011 14:41:30

    Es ist schon unverschämt, dass man über Jahre hinaus nachträglich zur Kasse gebeten werden kann, aber wehe man will mal einen Monat gutgeschrieben bekommen. (Antrag versäumt oder ähnliches) geht nicht. Naja, irgendwann rastet mal der Richtige aus. ...

  • Novgorod am 23.05.2011 13:04:37

    Warum man jetzt aber diese Unterscheidung zwischen einem Autohändler und einem Elektronikhandel macht, ist mir schleierhaft. Wenn alle Händler ihre Gebühren pauschal begleichen können, wieso muss pro Autoradio bezahlen? na um mehr kohle rauszuschlagen.. offenbar h ...

  • musv am 23.05.2011 09:08:24

    Ich würde eher vermuten, dass durch Zahlung der GEZ-Gebühr jeder Elektronikmarkt pleite gehen würde. Es wird ja nicht taggenau sondern monatlich berechnet. Ich weiß nicht, welchen TV-, Computer- und Radiobestand und -umsatz (in Stück) die so haben. Aber ein paar Tausend wird das schon sein. Und ...

  • Ingo2000 am 23.05.2011 09:05:57

    Ich finde das totaler Schwachsinn. Mal ganz ehrlich: "Die Leute die im Fuhrpark Auto fahren ZAHLEN JA ALLE SCHON GEZ!!!!" Das ist nur doppelte Abzocke finde ich. Da zahlt man Zuhause schon GEZ und dann muss der Arbeitgeber im Arbeitauto auch noch GEZ zahlen? Obwohl der auch schon Zuhause zahlt? GEZ ...

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