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Datenschützer: Vorratsdatenspeicherung laut Statistik überflüssig

Demonstration (unter anderem) gegen die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008

Demonstration (unter anderem) gegen die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008

Unter Berufung auf die am gestrigen Freitag veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erneut, dass für erfolgreiche Ermittlungsarbeit keine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten notwendig ist. Die Bürgerrechtler warnen daher vor einer Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.

Die Statistik zeige, dass trotz der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung im März 2010 die Zahl der registrierten Straftaten zurückgegangen sei, so die Aktivisten des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat). Die Aufklärungsquote sei gleichzeitig gestiegen. "Nichts in der […] Statistik spricht für die Annahme, dass das Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Internetdaten zu mehr Internetkriminalität geführt hätte: Während die Zahl der registrierten Internetdelikte unter Geltung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsspeicherung im Jahr 2009 noch um 24% angestiegen war, betrug der Anstieg im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung lediglich 8%", betonen die Datenschützer.

Der Arbeitskreis erklärt, die nun vorgelegten Zahlen würden "die ständige Leier maßloser Innenpolitiker und Polizeifunktionäre […] das Internet sei nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung ein 'rechtsfreier Raum' oder Ermittlungen seien kaum noch möglich" widerlegen. Internet-Delikte würden, trotz des Verzichts auf die Vorratsdatenspeicherung, sogar deutlich häufiger aufgeklärt als Delikte, bei denen das Internet keine Rolle spiele (71% gegenüber 55%). Da ohne Vorratsdatenspeicherung weder die Anzahl registrierter Straftaten noch die Aufklärungsquote gelitten hätten, sei die Maßnahme als überflüssig zu bewerten.

"Das Internet ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit sicherer und 'brauchbarer' als die Straße - dieser Einsicht wird sich der Bundesinnenminister nicht entziehen können", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis. "Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten zwar leicht zurück gegangen. Dies entspricht aber einem langfristigen Trend […] und ist nicht nachweisbar auf das Ende der Totalspeicherung von Internet-Protokolladressen zurückzuführen. Nicht alltägliche Kleinkriminalität wie eBay-Betrügereien macht das Internet unbrauchbar, sondern eine Rückverfolgbarkeit jedes Klicks durch IP-Vorratsdatenspeicherung würde das Netz unbrauchbar machen für viele politische Aktivitäten, für Whistleblower, für Presseinformanten und für Menschen in Not, die sich nur im Schutz der Anonymität überhaupt für Beratung und Hilfe erreichen lassen."

Ebenso wenig, so die Aktivisten, sei die Vorratsdatenspeicherung nötig, um gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet vorzugehen. Laut Kriminalstatistik seien "Verbreitung, Besitz und Verschaffung" derartiger Materialien seit dem Ende der Vorratsdatenspeicherung "massiv rückläufig". Zudem würden derartige Verbrechen "nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung zu 79% und damit deutlich häufiger aufgeklärt als sonstige Straftaten".

"Damit ist die Grundlage für den fatalen Vorschlag des Bundesjustizministeriums einer neuerlichen anlasslosen Erfassung sämtlicher Internetverbindungen in Deutschland entfallen", erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "99,6% der Internetnutzer werden nie einer Straftat auch nur verdächtigt. Der Schutz der 50 Millionen Internetnutzer in Deutschland vor falschem Verdacht, Datenmissbrauch und Datenpannen durch Vorratsdatenspeicherung darf nicht 'aufgrund parlamentarischer Zwänge' verhandelbar werden. Die FDP muss hier zu ihrem Wort stehen und jede verdachtslose Datenspeicherung ablehnen."

Insgesamt erteilen die Datenschützer den Aussagen vieler Politiker, dass die Ermittlungsarbeit seit dem Ende der Vorratsdatenspeicherung deutlich erschwert sei, eine Absage. Michael Ebeling vom Arbeitskreis bezeichnet derartige Rhetorik gar als "unverantwortliche Angstkampagne und Panikmache". Die emotionale Betonung von Einzelfällen zur Begründung der Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung empfindet der Aktivist laut eigener Aussage als "unangemessen und rechtlich fragwürdig". Ebeling beruft sich zudem auf Zahlen, denen zufolge rund 70% aller Deutschen eine Vorratsdatenspeicherung ablehnen, wobei allerdings zu bemerken ist, dass diese Zahl je nach Fragestellung bei verschiedenen Umfragen deutlich unterschiedlich ausfiel.

Gut ein Jahr nach der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht wird momentan über eine Wiedereinführung in Form eines verfassungsgemäßen Entwurfs verhandelt. Das jedoch wäre nach Ansicht des AK Vorrat "das Ende anonymer und unbefangener Internetnutzung in Deutschland". Im Internet unterzeichneten schon über 50.000 Menschen einen Appell von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Campact an Bundesinnenminister und Bundesjustizministerin, demzufolge es das "Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben" aushöhlen würde, "wenn alle telekommunikationsbezogenen Standort- und Verbindungsdaten oder IP-Adressen protokolliert werden".

Ob dies allerdings reicht, um eine Wiedereinführung der mittlerweile von Befürwortern auch als "Mindestdatenspeicherung" bezeichneten Maßnahme zu verhindern, bleibt abzuwarten. Bereits vor der Verabschiedung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2007 kam es zu massiven Protesten, die aber eine Umsetzung nicht verhindern konnten. Damals allerdings war nicht - wie momentan mit der FDP - eine Partei an der Regierung beteiligt, die immer wieder ihre Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung betont. Ebenso gab es damals noch nicht die Flut von Urteilen und Gutachten, die die Probleme einer Vorratsdatenspeicherung aufzeigen. Die Situation ist also durchaus eine andere als damals. Somit ist es durchaus möglich, dass die Bemühungen des AK Vorrat und anderer aktivistischer Gruppierungen diesmal mehr Erfolg haben. 

Text-Quellen: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Annika Kremer am Samstag, 21.05.2011 12:51 Uhr

tagsTags: altherr patrick breyer ak vorratsdatenspeicherung vorratsdatenspeicherung überwachung

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 21.05.2011 15:11:16

    Solange etwas funktioniert, interessiert es keinen wie es funktioniert oder was nötig ist, damit es weiterhin so funktioniert, wie man es gewohnt ist! Ist wie mit dem Dunstabzug auf'm Klo ... am Anfang bemerkt man es evtl. nichteinmal, das der nicht mehr da ist ... erst später wenn mehrere datt Kl ...

  • TRON2 am 21.05.2011 14:53:34

    Ob das irgendwas nützt, ich weiß es nicht? Es scheint ein wenig der Wille zu fehlen, mehr noch, die Motivation einen Willen zu haben. Das schlimme an solch einer Speicherung ist ja, man bekommt nichts von ihr mit. Somit existiert sie auch nicht in dem Bewusstsein der Bürger, der ja schließlich a ...

  • Sempralon am 21.05.2011 13:50:21

    "Das Internet ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit sicherer und 'brauchbarer' als die Straße - dieser Einsicht wird sich der Bundesinnenminister nicht entziehen können", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis. ... der Bundesinnenminister kennt das "Problem" und gen ...

  • HerrMaulwurf am 21.05.2011 13:11:34

    Woow, das erste mal dass ich mit den Datenschützern einer Meinung bin. Sonst sehe ich die ja recht skeptisch, vor allem im Streit um zulässige Webanalyse-Tools, aber dieses mal triffts meine Meinung zu 100%. ...

  • Annika_Kremer am 21.05.2011 12:51:09

    Unter Berufung auf die am gestrigen Freitag veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erneut, dass für erfolgreiche Ermittlungsarbeit keine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten notwendig ist. Die Bürgerrechtler warnen ...

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