
GEZ-Samurai von kroywen68/flickr
Ob jemand seine GEZ-Gebühren entrichten muss hängt vor allem davon ab, ob im betreffenden Haushalt empfangsbereite Geräte vorhanden sind. Hans O. aus Löwenstein versuchte schon im Dezember seine GEZ-Gebühren loszuwerden, weil vor längerer Zeit sein Fernsehapparat den Geist aufgab. Ihm fehlt schlichtweg das Geld für einen Ersatz, weswegen er seit mindestens sechs Monaten freiwillig auf das TV-Programm verzichtet.
Wie er sagt, habe ihm die GEZ auf seinen Brief geantwortet, er könne das TV-Gerät aus rein finanziellen Gründen nicht abmelden. Das ginge nur sofern er Arbeitslosengeld II beziehen würde, derzeit erhält er aber ALG I. Auf die Anfrage der tz München antwortete ein Sprecher der Behörde, sein Schreiben sei verwirrend formuliert gewesen. Sie hätten aus seinem Brief nicht entnehmen können, dass das TV-Gerät tatsächlich kaputt sei. Und auch nicht, dass er in keinem Angestelltenverhältnis mehr steht. Im Zweifel entscheidet man offensichtlich zum eigenen Vorteil und nicht zum Vorteil des Gebührenzahlers. Statt einer konkreten Rückfrage erhielt Hans O. mehrere Mahnungen als Antwort. Das trug zwar nicht zur Klärung des Sachverhalts bei, setzte den Mann aus Löwenstein aber weiter unter Druck.
Doch damit nicht genug. Der Arbeitslose muss der GEZ jetzt schriftlich versichern, dass sein kaputtes Gerät von ihm entsorgt wurde. Der Fernseher mit Schrottwert dürfe nicht in der Wohnung verbleiben, will er die Befreiung erwirken. Ob man dort glaubt, der Apparat repariert sich irgendwann von selbst und könnte eines schönen Tages wieder funktionieren?
Ganz raus aus dem Verfahren wird Hans O. dennoch nicht sein, denn die deutlich geringeren Gebühren für den Hörfunk fallen natürlich weiterhin an. Und rückwirkend wird die Gebühreneinzugszentrale die TV-Gebühren natürlich auch nicht gutschreiben wollen.
GEZ von vacuita.deviantart.com
Obwohl er seit mindestens Dezember 2010 keinen der öffentlich-rechtlichen TV-Sender sehen konnte und über wenig Geld verfügt, muss er trotzdem finanziell für deren Betrieb aufkommen. Die Begeisterung des 47-Jährigen darüber wird sich wohl eher in Grenzen halten.
Bild-Quellen: kroywen68 vacuita.deviantart.com
Text-Quellen: tz-online.de
Lars Sobiraj am Freitag, 20.05.2011 18:57 Uhr
Das ist der GEZ doch egal es heißt kartoffelradio als kann man damit theoretisch Radio empfangen. Wenn ich mal ein Produkt namens rundfunkdildo entwickel dann wird der auch garantiert gebührenpflichtig. ...
Ihr habt den Versuch scheinbar falsch verstanden, der Name ist aber auch epic fail... Es wird dort Strom aus einem galvanischen Element durch einen Kopfhöhrer geschickt. Mit Radio hat das absolut nichts zu tun. Wo soll denn auch die Frequenzdemodulation stattfinden? ...
Diesen Link http://www.physik.uni-kassel.de/did/gs/Kartoffelradio.htm darf niemals die GEZ finden! :D Lösche bitte diesen Link! Ist meine einzige Möglichkeit, ohne zu GEZ ...
Vielleicht sind für die GEZ auch einfach ALG-Empfänger gebührenpflichtig :T Aber in Wirklichkeit ist es ja wie bei der Kirche: Wer da Beitritt ist selbst schuld ...
ich denke die Arbeitslosigkeit wird hier deswegen extra erwähnt um aufzuzeigen, dass sie ohne Skrupel selbst von einem der wenig hat noch das letzte rausholen wollen. Medientechnik halt ;) da sieht man auch, dass auch hier keine neutrale Berichterstattung stattfindet sondern eine emotionsgebundene ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen