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Abmahnanwälte können bis zu 15.000 Euro aus Facebook-Seiten holen

Nicht nur in Tauschbörsen finden sich Urheberrechtsverletzer

Nicht nur in Tauschbörsen finden sich Urheberrechtsverletzer

Abmahnungen für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke via Tauschbörse sind inzwischen die Norm. Dabei gibt es weit größere Gefahrenherde, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde&Beuger aktuell informiert. Besonders kritisch betrachtet er das soziale Netzwerk Facebook.

Jeden Tag nutzen Millionen Teenager Facebook, um miteinander zu kommunizieren. Dabei posten sie unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile. Für Abmahnwälte wäre dieses Gebiet ein "gefundenes Fressen". Rechtsanwalt Christian Solmecke schätzt, dass die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein kann - für einen Abmahnanwalt.

Obwohl die Thematik Abmahnungen in den vergangenen Monaten und Jahren immer präsenter und medienwirksamer diskutiert wurde, gibt es nach wie vor viele Unsicherheiten. Insbesondere ein modernes Medium unserer Zeit bleibt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Solmecke immer noch außen vor: Facebook.

"Millionen Menschen, vor allem Jugendliche, unterhalten auf Facebook eine eigene ‘Homepage’. Da sie hier oft Inhalte für mehrere hundert Freunde veröffentlichen, kann von einer privaten Nutzung nicht mehr gesprochen werden. Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich dann ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, sage ich: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert", so Rechtsanwalt Solmecke.

Es sei deshalb unabdingbar, dass man auch darauf achtet, was man bei Facebook veröffentlicht. "Jeder Facebook-Aktive kann im Web für seine Aktivitäten auf seiner Pinnwand zur Rechenschaft gezogen und abgemahnt werden – ohne Vorwarnung und ohne die Möglichkeit, nachträglich den Kopf aus der Schlinge zu ziehen", so Christian Solmecke. 

Die Ursachen für eine Abmahnung sind hier sogar noch vielfältiger, als in einer Tauschbörse: 

  • "- Das Foto eines Stars: Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden – vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.
  • - Lustige Bilder: Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde.
  • - YouTube-Videos: Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden.
  • - Eigene Musikvideos: Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.
  • - Eigene Fotos: Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden.
  • - Zitate aller Art: Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.
  • - Profilfoto: Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen – etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist."

Wie der Kölner Rechtsanwalt erklärt, müssen diese Inhalte nicht einmal selbst auf die eigene Facebook-Seite gestellt werden. Schon der Vorgang sie zu "teilen" reiche aus, um sie sich im Sinne des Gesetzes "zu Eigen zu machen". Nur neue Regelungen könnten Jugendliche hier besser schützen, argumentiert der Jurist: 

"Millionen Jugendliche begehen täglich auf Facebook massive Rechtsverletzungen. Noch sind Abmahnungen in diesem Bereich selten, aber ich befürchte, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis hier eine wahre Lawine losgetreten wird. Um die Jugendlichen zu schützen, müssen dringend neue gesetzliche Regelungen gefunden werden. Das Bedürfnis der Teenager, sich auf diese, ihre Weise auf Facebook zu äußern, ist sehr hoch. Hier sollte schnell eine besondere Fair-use-Regel greifen, die Veröffentlichungen im Rahmen der eigenen Freunde vor Abmahnungen schützt."

Text-Quellen: wbs-law

Klaus Müller am Mittwoch, 18.05.2011 18:16 Uhr

tagsTags: urheberrechtsverletzung unterlassungserklaerung

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26 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sesmar am 23.05.2011 23:54:01

    Der Artikel enthält einen grundlegenden Fehler. Du redest von Seiten und meinst Profile. An anderer Stelle redest du wieder richtigerweise von Profilen. Das geht wild durcheinander, obwohl Seiten und Profile zwei völlig unterschiedliche Dinge auf Facebook sind und strikt unterschieden werden müss ...

  • JdaSpliff am 19.05.2011 16:20:50

    Die Kanzlei heisst WILDE BEUGER & SOLMECKE, RECHERCHE LEUTE (obwohl einen Begriff in google einzugeben nichtmal als Recherche zu bezeichnen wäre), ich bin kein Klugscheisser, aber ihr leistet euch in letzter Zeit gehäuft grobe Schnitzer, die einen schon zweifeln lassen, dass hier besonders Wert ...

  • CR123A am 19.05.2011 15:46:33

    Warum mahnt nicht mal einer diesen Bohlen ab? Bei DSDS werden nur Raubkopien gesungen und in Bild und Ton Weltweit verbreitet!!! Und Bohlen hat Geld, aber nicht so ein kleiner Facebook User.... ...

  • StefanBD am 19.05.2011 15:31:31

    Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden. - Eigene Musikvideos: Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma ...

  • widarr am 19.05.2011 15:25:55

    Tja, wieder eine Gelegenheit wo ich ganz offen dafür stehe, dass das Copyright ABGESCHAFFT werden muss. Es bringt der Gesellschaft mehr Schaden als Nutzen und lässt solch niedrigte Subjekte wie Abmahnwinkeladvokaten heranwachsen. Ich sag, weg damit! "Was auch immer ihr geschaffen habt, denkt dar ...

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