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Leutheusser-Schnarrenberger will Google News & Co. zur Kasse bitten

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - Foto: Wikipedia

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - Foto: Wikipedia

Diese News ist in ihrem Land nicht mehr verfügbar? Wenn es nach den Vorstellungen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht, soll künftig der Verweis auf Nachrichten Dritter kostenpflichtig werden. Sie setzte sich in Interviews für ein Leistungsschutzrecht light ein. Vor allem für die kleineren Anbieter könnte dies das Aus bedeuten, sollten die Gebühren hoch ausfallen.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals ihre Ideen für eine Umsetzung des geplanten Leistungsschutzrechtes bekannt gegeben. Google News und andere Nachrichtenaggregatoren sollen für die Textauszüge von Verlagswebsites zur Kasse gebeten werden. Sie möchte eine Institution in der Art wie die "VG Snippet" einführen. Wer von den kommerziellen Anbietern Textausschnitte übernimmt und auf deren Artikel verlinkt, müsste demnach in die neue Verwertungsgesellschaft einzahlen, um die Urheber der Artikel zu entlohnen. Die "VG Snippet" hätte dann die Aufgabe die Gelder einzusammeln und an die Urheber der Artikel zu verteilen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger sieht das Angebot von Links inklusive eines Auszuges des Artikels als Vermarktung der Quelle an. Die Vermarkter müssen ihrer Meinung nach auch zu einer besseren Vergütung der journalistischen Leistungen beitragen. Nach ihren Vorstellungen möchte sie damit aber keinen Milliardenmarkt erschaffen. Das mag auch der Grund sein, warum sie sich dagegen ausspricht, dass die Eigentümer von gewerblich genutzten PCs ebenfalls für das Lesen der Artikel zur Kasse gebeten werden sollen. Die Forderung der Verlage gingen ihr offenbar zu weit.

Sollte sie den geplanten Gesetzentwurf vorlegen und das Leistungsschutzrecht light einführen, so dürfte dies für viel Unmut sorgen. Robin Meyer-Lucht von CARTA glaubt, die großen Anbieter wie Suchmaschinen und soziale Netzwerke werden sich das nur gefallen lassen, sofern die entsprechenden Gebühren sehr niedrig ausfallen. Anderenfalls werden Twitter, Facebook, Google News & Co. dieses Angebot einstellen. Bei den Portalen würde man einen erheblichen Rückgang der Zugriffszahlen und damit der Werbeeinnahmen feststellen, weil jegliche Werbung mit Ausnahme von privaten Webseiten unmöglich wäre. Man sieht, die zu erwartenden Veränderungen wären erheblich und leider bleibt noch unklar, ob irgendetwas von dem Geld bei den Journalisten selbst ankommen würde. Es bleibt zudem abzuwarten, ob eine derartige Gebühr eine neue Einkommensquelle für finanziell eher schlecht dastehende Verlagshäuser sein kann. Private Blogger und Autoren ohne kommerziellen Hintergrund bleiben wie gesagt von der Regelung ausgeschlossen. Doch die machen nicht die Masse der Verweise auf Artikel fremder Quellen aus.

Ein Kommentator auf CARTA schlug vor, die Verlage müssten als Gegenleistung sämtliche Inhalte der Printausgaben kostenlos ins Web stellen. "Die Presse im WWW ist doch nur ein billiger Abklatsch des gedruckten Originals." Diese Aussage stimmt bei zahlreichen Anbietern heute so nicht mehr. Während viele Portale früher tatsächlich nur die gedruckten Artikel des Vortages angeboten haben, so bieten viele jetzt auch unveröffentlichte Inhalte auf ihren Webseiten an. Der Ausspruch "Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern" hat sich auch im Internet bewahrheitet. Gegen eine solche Verpflichtung würden sich die Verlage zudem sehr stark zur Wehr setzen. In dem Fall hätte mit Ausnahme der Freunde des Papiers kaum noch jemand einen Grund, tatsächlich die Zeitung im Abo zu beziehen oder in einem Kiosk zu erwerben.

Unklarheit scheint auch noch zu bestehen, unter welchen Voraussetzungen die Gebühren tatsächlich anfallen sollen. Gerüchten zufolge wäre die Snippet-Gebühr nur dann fällig, sofern man die Quelle angibt. Die allermeisten Anbieter tun dies aber, was den Sinn des Gesetzes klar infrage stellen würde. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich bei www.Leistungsschutzrecht.info. Dort steht auch der Mitschnitt des Interviews von DRadio Wissen als Download zur Verfügung.

Bild-Quellen: wikipedia.org

Text-Quellen: CARTA.info

Lars Sobiraj am Montag, 16.05.2011 10:55 Uhr

tagsTags: sabine leutheusser-schnarrenberg leistungsschutzrecht igel carta

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29 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • mitake am 19.05.2011 20:33:59

    Besser wäre es, wenn jede Wahl mit unter 75% Wahlbeteiligung ungültig wäre. Die unter 5% Parteien zeigen meist keine Alternative, haben kein Konzept, warum soll man diese dann wählen? ...

  • Mr_J am 19.05.2011 08:04:06

    Die Fünfprozenthürde muss nicht abgeschafft werden, weil sie so unglaublich ungerecht wäre, sondern weil ihre blose Existenz über die Psyche der Massen die Wahl manipuliert... Mmh, das war garnicht was ich damit aussagen wollte. Natürlich sollte jeder genau das ...

  • mitake am 18.05.2011 20:57:14

    Freut mich, dass die FDP sich weiterhin selbst demontiert :T ...

  • Farzi am 18.05.2011 20:22:51

    Wenn man mal die Parteien anschaut dann kann man ja auch mal kurz philosophieren wer davon bei der nächsten Wahl soviele Stimmen kriegt dass auch politisches Gewicht dahinter steckt. Vorsicht! Taktisches Wählen ist die Ursache des Problems mit den zwei (oder drei, wenn ...

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