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Die bisherigen Gesetzesänderungen brachten allen Beteiligten mehr Verwirrung als alles andere. Anhaltspunkte, wie eine für alle Seiten zufriedenstellende Neuordnung des Urheberrechts aussehen könnte, liefert eine Expertise, die heute vom vzbv vorgestellt wurde. Das Rechtsgutachten unterbreitet konkrete Vorschläge zur Lösung der aus Nutzersicht wichtigsten urheberrechtlichen Probleme. Dazu zählen unter anderem die Ausweitung der Privatkopie, die Erlaubnis zur Weiterveräußerung digitaler Werke und deutlich niedrigere Abmahngebühren, die von den Kanzleien bei Verstößen verschickt werden dürfen. Gutachter Dr. Till Kreutzer dazu: "Die digitale Welt birgt große Chancen für das kreative Schaffen und dessen Verbreitung, die es zugunsten aller Beteiligten zu nutzen gilt." Voraussetzung dafür sei ein die Interessen verbindendes Urheberrecht. Die Verbraucherschützer schlagen unter anderem vor, Mashups von geschützten Werken zu erlauben. Ein derartig entstandenes Video oder Musikstück sei Ausdruck von Kreativität und sollte nicht durch das Urheberrecht behindert werden.
Die Bewertung einer Kulturflatrate hingegen hängt von den jeweiligen Faktoren der Ausgestaltung ab. So gibt es noch kein gemeinsames Modell davon, wie hoch die Pauschalabgaben sein sollen, wer sie zahlen muss, ob die Zahlung obligatorisch wäre, inwiefern die Nutzung der Werke überwacht würde und vieles mehr. Unabhängig von der genauen Gestaltung der Kulturflatrate würde sie automatisch das Ende des Abmahnwesens bedeuten, was vom vzbv grundsätzlich begrüßt wird.
Die umfangreiche Studie kann von hier heruntergeladen werden.
Bild-Quellen: vzbv.de
Text-Quellen: vzbv.de heise online
Lars Sobiraj am Freitag, 13.05.2011 15:55 Uhr
es wird schwer gesetze zu schaffen welche akzeptiert werden nachdem die leute sich, durch das digitale versagen der medienindustrie et al, ihr eigenes recht geschaffen haben. ...
Die Richtung des vzbv ist schon mal nicht verkehrt. Man muss unbedingt die Interessen beider Seiten, sowohl Verbraucher als auch Urheber, berücksichtigen. Allerdings fehlt mir wie so oft auch die rechtliche Unterscheidung der Sache ansich. Beim Erwerb eines physischen Datenträgers mit Inha ...
Ich bin der Meinung die Filmwirtschaft macht den gleichen Fehler wie die Musikindustrie damals und verschläft dabei die Interessen der Kundschaft zu befriedigen und neue Märkte zu bestreiten. Guckt Euch mal die TV Verbreitung via Kabel an. Selbst die Privaten, die sich nur durch Werbung finanzier ...
Mit dem Kaufvertrag gehst du auch die damit verbundenen Klauseln und damit die Einschränkung deiner Nutzungsrechte ein. Wo das? Geltendes Recht das mit eine Kopie zusagt kann nicht durch von Firmen erstellte Klauseln beschnitten werden. Wenn doch dann bitte ich hierm ...
Mit dem Kaufvertrag gehst du auch die damit verbundenen Klauseln und damit die Einschränkung deiner Nutzungsrechte ein. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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