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"Alle Experten sind sich einig: Wir brauchen die Frist zur Mindestspeicherung", erklärte Ziercke. Er sagte, das Bundesverfassungsgericht habe - in seinem Urteil aus dem März 2010 - klare Vorgaben gemacht, wie eine verfassungsgemäße Umsetzung der umstrittenen EU-Direktive auszusehen habe. Angesichts dessen verstehe er nicht, wieso die Politik untätig bleibe und keine neue Umsetzung auf den Weg bringe, so Ziercke.
Der BKA-Chef führte als Beispiel für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung kürzlich erfolgte Ermittlungen gegen eine Düsseldorfer Terrorzelle an. Diese wären nach Schilderung Zierckes durch den Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung fast gescheitert und konnten nur mit Glück erfolgreich durchgeführt werden. Überprüfen lassen sich diese Aussagen indes nicht.
Ziercke jedenfalls ist nach wie vor von der Notwendigkeit einer anlasslosen sechsmonatigen Speicherung von Telekommunikationsdaten überzeugt. "Diese Frist brauchen wir, um terroristische Netzwerkstrukturen aufklären zu können," erklärte er. Auch bei anderen Straftaten, bei denen das Internet eine Rolle spiele, sei die Vorratsdatenspeicherung wichtig. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte das Bundeskriminalamt laut Ziercke rund 5100 Anträge bei Providern auf Datenauskunft. "In 87 Prozent der Fälle haben wir keine Auskunft mehr bekommen, weil die Daten bereits gelöscht waren. In nur 13 Prozent hatten wir Glück. Das ist wie bei einer Lotterie."
Die Anzahl derjenigen, die auf eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung - oder, wie es jetzt oftmals heißt, Mindestdatenspeicherung - drängen, wird zunehmend größer. Auch die Unionsparteien sowie seit kurzer Zeit die SPD setzen sich in diese Richtung ein. Anlass dazu dürften der EU-Evaluationsbericht und der von der EU ausgeübte politische Druck, aber auch die erneuten Diskussionen über den islamistischen Terrorismus sein.
Text-Quellen: dpa/heise
Annika Kremer am Samstag, 07.05.2011 17:42 Uhr
Nein, Wdo ... das BKA wurde via US-Geheimdienst auf die letzte Terrorzelle geschubst ... diese Verdächtigen seien bei den Passagierdatenscans "auffällig" geworden ... und klar wurde der Eindruck erweckt, dass das BKA des gleichen mittels der VDS hätte erreichen können ... bei den 13% wird es sic ...
Und was soll das heißen bei 13% ihrer Auskunftsersuche hatten sie Glück? Ich nehme an das heißt, dass die ISPs die IP noch aus anderen Gründen gespeichert hatten. Afaik machen die meisten Provider dass noch bis zu 7 Tage. Zumindest war es vor der VDS so. ...
Interessant er sagt also selbst, dass der von ihm angesprochene Fall letztendlich ohne VDS aufgeklärt werden konnte. :T Und was soll das heißen bei 13% ihrer Auskunftsersuche hatten sie Glück? Haben also die ISPs dieser 13% rechtswidrig weiter gespeichert? Da sollten sie mal ermitteln, das ist ei ...
so rein Timing mäßig Zufälle gibts...die gibts garnicht. Und der normale Bürger denkt sich noch: na wenigstens tut die Polizei was. ...
... jupp, MrDraco ... aber du musst doch zugeben, die Derrorisd'n und das BKA tanzen nach meiner Pfeife ... so rein Timing mäßig, oder? :unknown: ... deswegen ja auch die Aufklapperei ... :rolleyes: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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