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Spanien: Haus durch Contentlobby durchsucht

In Spanien hat die Urheberrechtslobby SGAE die rechtliche Naivität des Admins zweier P2P-Seiten ausgenutzt und kurzerhand eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt.

Der Informatikstudent Juan Jose Carrasco Colonel war bis vor kurzem Administrator zweier P2P-Seiten, Elitemula und Etmusica. Diese hatte ein Gericht vor wenigen Tagen in einem Zivilprozess der SGAE gegen die Betreiber schließen lassen.

Gestern wurde Juan Carrasco dann von fünf Menschen vor seinem Haus überrascht, die sich als Angehörige des Gericht identifizierten. Sie zeigten Carrasco ein Dokument, das er - nach einer angeblich schlaflosen Nacht - nicht vollständig verstand, und verlangten Eintritt in seine Wohnung, um Computer und Festplatten zu inspizieren. Anscheinend waren sie dabei auf der Suche nach Statistiken der beiden von Carrasco betriebenen P2P-Seiten.

"Sie kamen in mein Haus und ich rief sie, um ihnen zu zeigen, wo die Computer in dem Haus waren. Ich habe ihnen meinen persönlichen Laptop gezeigt, aber sie bestanden darauf, alle zu sehen, einschließlich dem meines Bruders", beschreibt Carrasco die Situation. Die ungewollten Besucher hätten zudem alle Zimmer des Hauses, in dem der Student mit seinen Eltern lebt, durchsucht und teilweise auch Kästen mit persönlichen Habgütern inspiziert. Ein angeblicher Computerexperte habe ihn zudem dazu gebracht, seinen Bruder anzurufen und nach dessen Laptop-Passwort zu fragen, um auch diesen Computer in Augenschein nehmen zu können.

Erst nachdem die fünf Personen bereits zwei Stunden im Haus waren, gelang es Carrasco, einen Anwalt zu erreichen. Der klärte ihn darüber auf, dass es sich bei dem Dokument überhaupt nicht um einen Durchsuchungsbescheid handelte. Als Carrasco daraufhin die fünf befragte, stellte sich heraus, dass zwei von ihnen, ein Anwalt und ein Computerspezialist, von der Anti-Piraterie-Lobbygruppe SGAE kamen. Ein weiterer identifizierte sich als Gerichtsdiener.

Als Carrasco die fünf Personen aufforderte, sein Haus zu verlassen, versuchte der Anwalt ihn zu überzeugen, dass die Beschlagnahmung von Festplatten erlaubt sei. Erst nach einem längeren Gespräch verließen die ungebetenen Gäste Carrascos Haus und ließen die Technik bis auf einen Laptop, den der Student ihnen freiwillig überließ, zurück.

Sein Anwalt hat mittlerweile angeboten, vor Gericht als Zeuge des Vorfalls aufzutreten. Wer in Deutschland nicht ähnlich naiv bei einer Hausdurchsuchung auftreten möchte, sollte sich im Übrigen den Vortrag "Sie haben das Recht zu schweigen" von Udo Vetter ansehen. (Simon Columbus)

via TorrentFreak, thanks!

News Redaktion am Donnerstag, 28.05.2009 20:25 Uhr

tagsTags: spanien hausdurchsuchung sgae contentlobby

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • musicjunkie am 29.05.2009 18:46:22

    ist das eigentlich erlaubt? natürlich, er hat sie in die wohnung gelassen, nur haben die ihm davor wohl eindeutig was vorgeschwindelt, was also einer täuschung entspricht (oder gabs das nur bei obligationen? hmm...). würde die bande auf jeden fall anzeigen, obs hilft oder nicht... musicjunkie ...

  • Shodan_v2-3 am 29.05.2009 14:39:59

    quatsch, immer für alle fälle nen Laptop mit ner "Beweisflut" zur Hand haben und dann vor Gericht behaupten, dass a) Die eigenen Laptops verschlüsselt sind b) Wohl kaum jemand so blöd wäre noch extra Backups alter Logs anzulegen, damit sie nicht verloren gehen c) Eine solche Masse an Beweisen s ...

  • Huntersdead am 29.05.2009 14:02:31

    Vielleicht war auf dem Laptop nichts drauf und der Laptop war eh schon Jahre alt. Dann kann man sich ja mal die "kosten" sparen und ihn der cl in den Hintern schieben :p ...

  • Duckmichweg am 29.05.2009 11:19:14

    jaja, kann einen Komputer ganz toll bedienen, ist aber ansonsten Lebensunsfähig. wie nennt sich sowas nochmal??? - Nerd????:D Lol, nicht jeder flippt erstmal aus. Manche sind natürlich in erster Instanz geschockt (weil sowas ja nicht alltäglich passiert). Das gleiche pas ...

  • Azrael_GoD am 28.05.2009 22:58:08

    hätte das in Deutschland nicht, die nicht Verwertbarkeit für die so „sicher gestellten beweise“ bedeutet? Ich mein die können die PC Anlage mitnehmen und nachträglich alles damit machten. Unter andern beweise“ unterschieben die es vorher nicht gab. Insbesondere wäre die beweise dann noch ...

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