
Österreich (Flagge)
Am heutigen Dienstag legte die neu ernannte österreichische Justizministerin Beatrix Karl dem Parlament einen neuen, überarbeiteten Entwurf vor. Das teilte ein Sprecher der Ministerin mit. Insbesondere im Bereich der Protokollierung von Zugriffen auf die gespeicherten Vorratsdaten schlug sie einige Änderungen vor. So soll es offenbar leichter werden, Zugriffe nachzuvollziehen und somit einen Missbrauch der Vorratsdaten zu vermeiden oder aufzudecken. Auch wird vorgeschlagen, den Zugriff auf die Daten nur noch mit Richterbeschluss zu erlauben. Bisher galten von dieser Regelung einige Ausnahme-Regelungen, die nach dem neuen Entwurf eingeschränkt werden sollen. Allgemein, so das Justizministerium, bemühe man sich um einen besseren Datenschutz und eine Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit.
Zu diesem Zweck plant man, auch noch weitere Zusatz-Anträge zu stellen. Der erste soll eine umfassende Evaluation der Datenzugriffe fordern. In dem zweiten wird gefordert, auf Änderungen der EU-Gesetzgebung unverzüglich durch Anpassung der österreichischen Gesetze zu reagieren.
In Kraft treten soll die Vorratsdatenspeicherung in Österreich im Jahr 2012. Damit ist Österreich eines der letzten EU-Länder, die die umstrittene Direktive umsetzen. In letzter Zeit hatte es von Seiten der EU erheblichen Druck auf die österreichische Regierung gegeben, obwohl die Vorratsdatenspeicherung auch auf EU-Ebene keineswegs unumstritten ist und demnächst überarbeitet werden soll.
Text-Quellen: Futurezone
Annika Kremer am Dienstag, 26.04.2011 17:40 Uhr
... das mit dem Vorbild meinte ich eher als Argumentationsgrundlage ... z.B. so: "Liebe Bürcher und Mitbürcher ... Osterlitsch hat die Vorteilsdatenspeicherung umgesetzt, da es in diesem Demokratischen Ländle nicht schädlich ist, kann es doch in Deit'chland auch nicht sein, oder? Ferner dürfen ...
Aber ein Gutachten ist keine Gerichtsentscheidung. Und ich sagte, vllt. interessiert dich ja dieses Gutachten, sowie, in der EU geht natürlich alles. Das bedeutet, dass ich nicht widerspreche und mit dir inhaltlich übereinstimme.;) ...
Vllt. interessiert dich ja zu dem Thema dieses Gutachten. Ich sagte, das ich inhaltlich mit dir übereinstimme. Das bedeutet, das ich weiß, worum es geht. Aber ein Gutachten ist keine Gerichtsentscheidung. ...
@a_d_s Vllt. interessiert dich ja zu dem Thema dieses Gutachten. Ansonsten geht natürlich alles in der EU, selbst wenn es nicht Verfassungskomform ist. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/rechtsgutachten_grundrechtecharta.pdf ...
Die Vorratsdatenspeicherung entspricht nicht der Europäischen Grundrechtecharta. Sie wird der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten. Hey, wäre zumindest praktisch, wenn du bei der Möglichkeitsform bleibst, solange kein Gerich ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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