
Polizeiwagen
Mitte März passierte in Krefeld ein Raubmord an einer 75-jährigen Frau. Um dem Mörder habhaft zu werden, will die Polizei eine Reihenuntersuchung durchführen. Gerd Hoppmann, der Leiter der Mordkommission glaubt: "Wenn man auf den Rechtsstaat und unser Wort vertraut, dass diese Untersuchung nur für diesen Einzelfall benutzt wird, hätte nur der Täter einen Grund die Speichelprobe zu verweigern." Schon vor den Ostertagen wurden 600 Proben genommen, mindestens 400 weitere sind derzeit geplant. Wer der "freiwilligen" Abgabe widersprochen hat, wurde überzeugt, er könne mithilfe der Probe seine Unschuld beweisen. Die Argumentation der Ermittler suggeriert, jeder sei verdächtig bis er seine Unschuld beweisen kann. Gesucht wird ein 18 bis 31-jähriger Mann, der als Täter infrage kommt. Sollte man die Suche auf die angrenzenden Bezirke ausweiten, kämen schnell deutlich mehr als "nur" 26.000 potentielle Mörder infrage. In Krefeld will man die Zahl der Proben mit Unterstützung von Fallanalytikern reduzieren.
Mit der Argumentation des leitenden Polizisten, der per se jeden jüngeren Mann unter Verdacht stellt, sind aber längst nicht alle Menschen einverstanden. Der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter dazu: "Da haben wir es. Wer etwas nicht macht, zu dem er nicht verpflichtet ist, kann eigentlich nur tatverdächtig sein. Oder, und das ist das Perfide der Argumentation, er steht durch seine Verweigerungshaltung zumindest moralisch nicht höher als der Täter selbst. Ich kann nur hoffen, dass Hoppmann seine Beamten nicht instruiert hat, genau so bei Hausbesuchen zu argumentieren. Dann müsste man sich im konkreten Fall nämlich mal über versuchte Nötigung unterhalten.
Hoppmanns Statement ist keineswegs nur ein verbaler Ausrutscher. Er gibt nämlich offen zu, Verweigerer müssten damit rechnen, dass ihr Alibi gecheckt und "andere Überprüfungen" vorgenommen werden. Wer also von seinem Recht Gebrauch macht, macht sich allein hierdurch verdächtig.
Das stellt den Rechtsstaat ebenso auf den Kopf wie die Behauptung Hoppmanns, ins Raster geratene Personen bräuchten so was wie einen “Grund”, die Speichelprobe zu verweigern. Genau das ist eben nicht der Fall. Keiner muss sich dafür rechtfertigen, dass er der Polizei sein Erbgut nicht auf Zuruf anvertrauen will. Der Kommissar mutet den Bürgern zu, en passant ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu pulverisieren. Dass sich so jemand wie Hoppmann im gleichen Satz dann noch auf den Rechtsstaat beruft, ist an Bigotterie kaum zu überbieten."
Bild-Quellen: dpace.deviantart.com
Text-Quellen: presseportal.de PR Online lawblog.de
Lars Sobiraj am Dienstag, 26.04.2011 11:12 Uhr
Dann würde ich aber auch gleich ein Alibi beilegen. :D ...
Mal ne andere Frage. Solchen Massentest kann ich ohne Probleme (bis die auf die Überprüfung der Polizei... ist das überhaupt rechtens??) ohne Begründung wiedersprechen, oder? ...
Oh, nur 37 Posts, bis der Thread zum ersten mal mit Nazis konfrontiert wurde Nö, 36 Posts. So eine Einladung schlage ich natürlich nicht aus - zumal es eine klar formulierte Frage an mich war. Ja ja, ich weiß... die Deutschen haben genug von Nazis. Man muss auch ...
Eigentlich ist es ja nur eine Frage der Zeit bis man selber zu solch einem Massentest eingeladen wird. Alle paar Monate lese ich den Tageszeitungen von solchen Tests nach Gewaltverbrechen und dann denke ich immer, dass machen die doch selber, nur um uns in eine Gen-Datenbank einzupflegen.;) Wenn je ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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