
Debian
In Sachsen und anderswo trudeln derzeit Abmahnungen der holländischen Softwarefirma Media Art Holland ein. Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Augsburg mahnte das Angebot und den Download von Debian 5 ab. Die Torrent-Datei der freien Linux-Distribution bezog die Abgemahnte ganz offiziell von Debian.org. 700 Euro würde sie das Schreiben kosten, sollte sie die geforderte Summe tatsächlich bezahlen.
In der sächsischen Stadt Pausa im Direktionsbezirk Chemnitz herrscht derzeit helle Aufregung. Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Augsburg verschickt Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen. Das Prekäre daran: Die getauschte Software ist die Linux-Distribution Debian 5. Die Software wird von der Community mithilfe einer Open Publication-Lizenz vertrieben. Von daher ist fraglich, ob das holländische Unternehmen tatsächlich die Rechte an der betreffenden Software besitzt.
Kalina Distelmeyer soll dennoch eine Unterlassungserklärung unterschrieben zurück schicken und der Rechtsanwaltskanzlei rund 700 Euro überweisen. Sollte sie nicht reagieren, wird ihr (wie in Abmahnungen nicht unüblich) der Gang zum zuständigen Amtsgericht angedroht. Die Abgemahnte schrieb in einem Forum (2): "Im Falle einer Nichtzahlung und des Nichtzurücksendens der Unterlassungsschrift würde das vor Gericht gehen und zu 10.000 Euro Gerichtskosten und Strafe und dergleichen führen. Und die Frist läuft am 5. Mai (für die Zahlung) und am 2. Mai (für den Eingang der Unterlassungserklärung) ab."
Die Angeschriebene hat auf unsere Kontaktversuche (via Jabber) bislang noch nicht reagiert. Sie hat aber einen eigenen Rechtsanwalt eingeschaltet, der ihre Rechte vertreten wird. Wir werden auch die beauftragte Kanzelei kontaktieren, um in diesem Fall für mehr Klarheit zu sorgen.
Update: (25.04. um 16 Uhr) Wir sind jetzt im Kontakt mit der Abgemahnten und melden uns, sobald Neuigkeiten bekannt werden.
Update: (26.04. 12:30 Uhr)
Der von Katrin Distelmeyer beauftragte Rechtsanwalt hat sich mit der Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller in Verbindung gesetzt. Diese gaben zur Antwort, die Abmahnung stamme nicht von ihnen. Die im Schreiben angegebene Bankverbindung stimmt zudem nicht mit der der Kanzlei überein. Frau Distelmeyer hat bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige gegen Unbekannt gestellt, damit nicht noch mehr Personen Opfer eines Betruges werden können.
Die neuen Informationen passen auch zu den Nachforschungen, die der gulli:board User Flying-Ghost netterweise für uns angestellt hat. Seine telefonische Anfrage beim niederländischen Handelsregister brachte hervor, dass es überhaupt keine Firma mit Namen Media Art Holland b.v. gibt. Diese niederländische Kapitalgesellschaft, von der Rechtsform einer GmbH ähnlich, muss aber zwingend im Handelsregister eingetragen werden. Wer selbst eine ähnliche Fälschung erhält, sollte den Fall unbedingt auch zur Anzeige bringen. Frau Distelmeyer schrieb uns, ihr war vor allem daran gelegen, die Angelegenheit so schnell wie möglich zu einem Ende zu bringen.
Update: (26.04. um 16:20 Uhr)
Die ganze Angelegenheit hat sich am Ende als Fake herausgestellt. Ein alter Bekannter wollte aus seiner eigenen Pornoabmahnung noch einen Spaß machen und verschickte den echt aussehenden Brief an die Abgemahnte. Für die bislang entstandenen Rechtsanwaltskosten wird er in jedem Fall aufkommen müssen. Den Aufschrei der Netzgemeinschaft von letztem Wochenende gab es umsonst dazu. Als ihm die Sache zu heiß wurde, rief er die Betroffene an um sie über die wahren Hintergründe des Schreibens zu informieren.
Bild-Quellen: nostromo2k3.deviantart.com
Text-Quellen: lima-city.de
Lars Sobiraj am Dienstag, 26.04.2011 16:29 Uhr
Was für ein unbefriedigendes Ende. Ich mein, wünscht ihr nicht auch es hätte sich nicht als Fake herausgestellt? Es ist zwar schad, dass es nicht erneut zu einem Abmahnanwalt-Selbstmord kommt, aber andererseits ists halt auch doch noch nicht so verdammt weit, da ...
Was für ein unbefriedigendes Ende. Ich mein, wünscht ihr nicht auch es hätte sich nicht als Fake herausgestellt? ...
Eigendlich hat sich durch den Scherz nicht viel geändert: Das Ziel der Straf- und Zivilrechtlichen Schritte sollte halt statt einer Kanzlei der Verarscher sein. Also weiterhin wäre das volle Programm angebracht. Strafanzeige gibts angeblich schon - da sich der Täter gestellt hat, ist die dann woh ...
Man stelle sich vor, die Kanzlei fängt an sich gegen die ganzen negativen Einträge in den Blogs juristisch zu wehren - dann ist der Gag ab spätestens am Ende angelangt. Bisher haben die davon glücklicherweise abgelassen aber möglich ist alles. Konjunktiv plus freie Meinungsäuße ...
Man stelle sich vor, die Kanzlei fängt an sich gegen die ganzen negativen Einträge in den Blogs juristisch zu wehren - dann ist der Gag ab spätestens am Ende angelangt. Eine gütliche Einigung (z. B. Klarstellung verlangen) mit den Blogs wäre da aber besser als ei ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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