
Die Abmahnwellen der Musikindustrie sind in den letzten Jahren nicht ansatzweise zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen wie Spielfilme, Pornos, Spiele und Anwendersoftware findet diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz.
Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele der Klagen sind identisch oder zumindest vergleichbar. Nicht selten ist die Beweisführung der IP-Loggingfirmen zweifelhaft.
An diesem Punkt setzt die interaktive Musterklageerwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept der Creative Commons orientieren sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken und so weiter einzubringen. Man hofft, dass möglichst viele Anwälte die Erwiderung als Grundlage benutzen, um für ihre Mandanten möglichst positive Urteile zu erzielen.
Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer. In der gestrigen mündlichen Verhandlung hat sich das Amtsgericht Frankfurt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt.
Die Musterklageerwiderung kann jederzeit als PDF oder Word-Dokument heruntergeladen werden.
(via, thx!)
News Redaktion am Freitag, 29.05.2009 11:38 Uhr
Das ist das Problem. Hier werden die Symptome aber oftmals nicht die Ursachen bekämpft. ...
.... solang die warez nicht deutlich abnehmen solange die contentmafia keine adäquaten angebote macht, wird sie weiterhin das nachsehen haben. und eins ist sicher, es gibt mehr raubmordkopierer als jene die versuchen über umwege ihre angeblichen verluste auszugleichen. ...
Ich hab ne Seite über meine Ex-Freundin gemacht, auf der man eigentlich nur Dinge sieht, die sie sonst keinem zeigen würde. boah watt nen nappel...jetzt geht das schon wieder los .... omg ...
Die Abmahnwellen der Musikindustrie sind in den letzten Jahren nicht ansatzweise zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen wie Spielfilme, Pornos, Spiele und Anwendersoftware findet diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz. .... solang die warez nicht deutlich abnehme ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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