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Beschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz nicht zugelassen

Der Sitzungssaal des BVerfG

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Die Beschwerde des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) gegen das Zugangserschwerungsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde, so das Gericht, sei unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen genüge.

Am 22. Februar 2011 hatte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur, kurz AK Zensur, eine bereits im Vorfeld angekündigte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Gegenstand der Beschwerde war das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG). Der Arbeitskreis war bereits von Beginn an "gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme" und hatte dementsprechend Ende Februar fristgerecht seine Beschwerde eingereicht. Das Gesetz sei "offenkundig nicht verfassungskonform", da es "dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich" mangeln würde, und das Gesetzgebungsverfahren "massiv fehlerbehaftet" gewesen sei, so Thomas Stadler, einer der vertretenden Rechtsanwälte damals.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 29. März 2011 die Beschwerde als unzulässig abgewiesen. Die Begründung dafür, dass man die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, sind wie folgt:

"Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG genügt und ihr der Grundsatz der Subsidiarität gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG entgegensteht. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.  Diese Entscheidung ist unanfechtbar."

Durch diese Entscheidung, die Verfassungsbeschwerde nicht zu verhandeln, bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung wahr macht, das Zugangserschwerungsgesetz durch Parlamentsbeschluss aufzuheben. Derweil haben die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen eine kleine Anfrage eingebracht, bei der es um die mögliche Verfassungswidrigkeit der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes und die Evaluation von "Löschen statt Sperren" geht.

Bild-Quellen: under: CC-BY-SA Wo st 01

Text-Quellen: netzpolitik.org ak-zensur.de

Christian Maxheimer am Mittwoch, 20.04.2011 17:55 Uhr

tagsTags: zugangserschwerungsgesetz bverfg verfassungsbeschwerde

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 22.04.2011 12:08:55

    Derweil haben die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen eine kleine Anfrage eingebracht, bei der es um die mögliche Verfassungswidrigkeit der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes und die Evaluation von "Löschen statt Sperren" geht. Verstehe ich das jetzt Falsc ...

  • Hasron am 21.04.2011 14:53:00

    und dadurch nunmal auch so ein paar fehler passieren. sollte nicht, stimmt. aber tut es. Ein paar? DIe haben da ziemlichen Mist gebaut. Ich meine, man prüft doch vor dem finalen Einreichen des Ganzen was Sache ist und ob alles korrekt ist. In diesem Fall ist da sja ...

  • StaTiC am 21.04.2011 12:27:17

    Dann hätter der AK direkt sauber arbeiten sollen. da hast du schon recht, wenn man gleich sauber arbeitet gibt es so ein problem nicht. aber wie ich schonmal sagte, denke ich, dass nicht jeder die kapazität hat um völlig einwandfrei arbeiten zu können und dadurch ...

  • Hasron am 21.04.2011 07:47:37

    Und das ganze kostet Zeit. Bis dahin wird das ganze dann durchgewunken und dann haben wir den Salat. Dann hätter der AK direkt sauber arbeiten sollen. Der Fehler liegt hier beim AK, nicht beim Gericht oder der Regierung. Dazu kommt: Die Regierung will das Gesetz ja ...

  • StaTiC am 20.04.2011 23:35:29

    Nachbesserung grundsätzlich erlaubt, daher wird entweder nen neuer Antrag zum BVerfG eingegreicht oder an ne niedrigere Instanz. Und das ganze kostet Zeit. Bis dahin wird das ganze dann durchgewunken und dann haben wir den Salat. Auch bei ner niedrigen Instanz kos ...

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