
EDRi (Logo)
Der Bericht wurde am 17. April im Internet veröffentlicht. Bereits in der Einleitung heißt es: "Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Direktive zur Vorratsdatenspeicherung als unnötige und beispiellose Verletzung der Grundrechte von 500 Millionen Europäern erwiesen." Die Vorratsdatenspeicherung sei "womöglich das kontroverseste europäische Überwachungs-Instrument" und habe europaweit Proteste ausgelöst. Auch mehrere Gerichtsurteile, die entweder die Direktive selbst (Rumänien) oder deren nationale Umsetzung (Deutschland, Zypern, Bulgarien, Tschechien) als verfassungswidrig aufhoben, habe es in mehreren Ländern gegeben.
Die Umsetzung der Direktive unterscheide sich je nach Land erheblich; von der angestrebten Harmonisierung könne keine Rede sein, so der Bericht. So unterschieden sich etwa die Speicherdauer, die zuständige Aufsichtsbehörde und mögliche Ausnahmeregelungen je nach Staat erheblich. Auch der Zugriff auf die gespeicherten Daten sei unterschiedlich geregelt. Viele EU-Mitgliedsstaaten würden zudem die vorgegebenen Datenschutz-Standards nicht einhalten. Statistiken über die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung seien "unzuverlässig und lückenhaft". Auch die internationale Kooperation der Ermittlungsbehörden sei durch die Vorratsdatenspeicherung nicht wie angestrebt verbessert worden; nur unter 1% der Anfragen nach Vorratsdaten sei über Landesgrenzen hinweg erfolgt.
EDRi erklärt, man sei anhand der Untersuchung unabhängiger Statistiken zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorratsdatenspeicherung "für die Untersuchung und Strafverfolgung schwerer Verbrechen überflüssig" sei, andererseits aber Datensicherheits-Probleme hervorrufe und Grundrechte gefährde.
Europäische Union (Flagge)
EDRi führt verschiedene Länder - darunter Kanada, Deutschland und Schweden - an, in denen momentan auch ohne eine Vorratsdatenspeicherung eine effektive Verbrechensbekämpfung stattfinde. Dies geschehe mit Hilfe von "Quick Freeze" und anderen, gezielteren und weniger invasiven Vorgehensweisen. Der EDRi-Bericht zitiert unter anderem auch einen kürzlich fertiggestellten, vom Wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages erstellten Bericht. Diesem zufolge erhöht die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote bei schweren Verbrechen nicht in signifikantem Maße. Alles in allem, so die Schlussfolgerung von EDRi, sei der Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung für die Verbrechensbekämpfung äußerst gering bis nichtexistent. Zwar profitieren die Ermittlungsbehörden in einigen Fällen von der Vorratsdatenspeicherung. Die Anzahl dieser Fälle sei aber äußerst gering. Dafür werde in anderen Fällen die Ermittlungsarbeit sogar behindert, da die Vorratsdatenspeicherung die Nutzung technischer Umgehungsmöglichkeiten und alternativer Kommunikationsmethoden fördere. Durch diese werde nicht nur eine Vorratsdatenspeicherung, sondern auch viele andere Ermittlungsmethoden nutzlos. Dem zufolge wäre eine Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig, da sie nicht die in der ECHR festgelegten Mindeststandards erfüllt.
Dem gegenüber sieht EDRi erhebliche Einschränkungen der Bürgerrechte durch die Vorratsdatenspeicherung. Durch die anlasslose Datenspeicherung werde das Recht der EU-Bürger auf Privatsphäre und Datenschutz erheblich eingeschränkt. Das Kommunikationsverhalten verändere sich, Berufsgeheimnisträger würden vor erhebliche Probleme gestellt.
EDRi schlussfolgert, sowohl ihr eigener Bericht als auch der der EU-Kommission zeigten, dass "die Direktive [zur Vorratsdatenspeicherung] auf ganzer Ebene versagt hat". Sie sei schädlich, weitgehend nutzlos und rechtlich fragwürdig. Daraus leitet EDRi die Forderung an die EU ab, sich vom Prinzip einer anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verabschieden. Die EU solle "Dogmatismus ablehnen, dem Druck bestimmter Mitgliedsstaaten widerstehen und die Charter on Fundamental Rights respektieren, indem sie Zusätze zur Direktive formuliert, die das Prinzip einer umfassenden und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten ablehnen."
Dem Bericht angehängt ist auch ein von über 100 europäischen Organisationen angehängter Brief an die EU-Kommissare Malmström, Reding und Kroes, in dem ähnliche Forderungen erhoben werden. Darin wird die Vorratsdatenspeicherung als schädlich für eine offene und demokratische Gesellschaft bezeichnet. Die Unterzeichner kündigen an, EU-Politiker, die sich gegen eine Vorratsdatenspeicherung einsetzen, bei diesem Kurs zu unterstützen.
Annika Kremer am Mittwoch, 20.04.2011 17:18 Uhr
Nehmen wir mal an die VDS würde nicht gegen das Grundgesetz verstoßen und sie hat eine Effektivität von 1%. z.B. beim Thema Kinderpornos 1% weniger. Währe es dann nicht die Pflicht unseres Staates für diese 1% die VDS zu implementieren? Es gibt keinen Grund das anzu ...
Nehmen wir mal an die VDS würde nicht gegen das Grundgesetz verstoßen und sie hat eine Effektivität von 1%. z.B. beim Thema Kinderpornos 1% weniger. Währe es dann nicht die Pflicht unseres Staates für diese 1% die VDS zu implementieren? Zuerst einmal kann niemand d ...
Nehmen wir mal an die VDS würde nicht gegen das Grundgesetz verstoßen und sie hat eine Effektivität von 1%. z.B. beim Thema Kinderpornos 1% weniger. Währe es dann nicht die Pflicht unseres Staates für diese 1% die VDS zu implementieren? Warum werden nicht alle Männe ...
Das kann man auch anders sehen. Wenn dieses 1% gleichzeitig die Rechte zahlreicher unschuldiger Menschen massiv beschneiden würde, müsste man auch in diesem Fall äußerst sorgfältig darüber nachdenken, wie es mit der Verhältnismäßigkeit aussieht. Du könntest sicher auch Morde verhindern, in ...
Nehmen wir mal an die VDS würde nicht gegen das Grundgesetz verstoßen und sie hat eine Effektivität von 1%. z.B. beim Thema Kinderpornos 1% weniger. Währe es dann nicht die Pflicht unseres Staates für diese 1% die VDS zu implementieren? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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