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Dropbox gibt Daten auf Richterbeschluss an die US-Behörden heraus

Dropbox (Logo)

Dropbox (Logo)

Der Online-Storage-Dienst Dropbox, der von Unternehmen wie Privatpersonen häufig für Backups oder andere Daten verwendet wird, änderte am gestrigen Montag seine Nutzungsbedingungen. Dort heißt es nun, dass Dropbox im Falle einer Anfrage der US-Behörden die Daten seiner Nutzer entschlüsselt und weitergibt. Dies ist kein ungewöhnlicher Schritt: andere Unternehmen haben ähnliche Klauseln.

Das Unternehmen gibt an, dass es, sofern ein begründeter Tatverdacht und ein gültiger Richterbeschluss vorliegen, "verpflichtet ist, den Inhalt Ihrer privaten Dropbox zu übergeben". In diesem Fall werde die Dropbox-Verschlüsselung der Dateien entfernt und die Dateien an die Ermittlungsbehörden weitergegeben, heißt es in den aktualisierten Nutzungsbedingungen.

Dieser Schritt ist, wie branchen-nahe Beobachter bemerken, nicht ungewöhnlich. Andere Anbieter von Online-Speicherlösungen, wie beispielsweise Google (GMail) und Amazon haben ähnliche sogenannte "Compliance"-Regelungen. Wer nichts unrechtes tut, habe nichts zu befürchten, betont beispielsweise Steve Kovach von der Website "Business Insider".

Einige Nutzer könnte diese neue Regelung natürlich trotzdem beunruhigen, weil sie beispielsweise private Inhalte oder sensible Firmendaten in ihrer Dropbox speichern und befürchten, irrtümlicherweise Gegenstand von Ermittlungen zu werden. Für diese Nutzer gibt es allerdings eine technische Lösung. Während die Dropbox-Verschlüsselung von den Betreibern problemlos entfernt werden kann, gilt dies nicht für eine Verschlüsselung der gespeicherten Dateien mit anderen Mitteln. Wer also Angst um seine privaten Daten hat, könnte diese mit Hilfe von Software wie beispielsweise TrueCrypt oder PGP zusätzlich verschlüsseln und so vor Zugriffen Dritter schützen.

Die Änderung der Dropbox-Nutzungsbedingungen zeigt vor allem eines: wer Angst um seine sensiblen Daten hat, sollte mit den Compliance-Regelungen der benutzten Dienste vertraut sein und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sei es durch einen Verzicht auf Nutzung dieser Dienste oder durch entsprechende technische Maßnahmen. 

Annika Kremer (g+) am Dienstag, 19.04.2011 18:15 Uhr

Tags: privatsphäre dropbox compliance

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18 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • a_d_s am 21.04.2011 11:54:24

    In Zeiten von Online-Durchsuchungen sind auch lokale Daten nicht sicher... Für sowas sollte man sowieso noch eine eigene Verschlüsselung bspw. mit TrueCrypt nutzen. *hust* Dir ist schon bewusst, das die Online Durchsuchung Zugriff auf deine entschlüsselten TrueCrypt C ...

  • Shadow27374 am 20.04.2011 15:21:27

    ...oder kann Wuala nutzen. Wer garantiert dir das sie nicht deinen Key sniffen? Wer wirklich wichtige Dinge in einer Cloud ablegen will muss auf externe Anwendungen zurückgreifen. Ob Truecrypt oder etwas anderes ist in erster Linie ega ...

  • ATMega8 am 20.04.2011 14:11:08

    Ja so wünscht sich das Uncle Sam. Damit man zur Industriespionage nur noch nen Admin schmieren muss anstatt Telefone abzuhören... (Stichwort Echelon) ...

  • TheRatOne am 20.04.2011 09:18:59

    Wer nichts unrechtes tut, habe nichts zu befürchten, betont beispielsweise Steve Kovach von der Website "Business Insider". Das ist eine ziemlich ähnliche Formulierung wie sie gerne in totalitären Überwachungsstaaten benutzt wird/wurde. Am besten wir fangen damit bei ihm selbst an. ...

  • Mr_J am 20.04.2011 09:18:20

    w00t? Du kannst da ein Archiv erstellen mit 3 kaskadierten Verschlüsselungen von denen jede einzelne nicht zu knacken ist. Wozu dreimal verschlüsseln wenn die erste Verschlüsselung schon nicht in sinnvoller Zeit knackbar ist? MfG Mr. J ...

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