
Im Rahmen einer aktuellen Kampagne des Vereins Roter Lotus ruft der Hip-Hop-Künstler Thomas D. dazu auf seine Musik über das Internet zu "klauen" und appelliert an den Konsumenten, das eingesparte Geld für einen wohltätigen Zweck zu spenden.
Konkret geht es bei der Kampagne, die auch von seiner Heiligkeit dem Dalai Lama unterstützt wird, um die Finanzierung eines dringend notwendigen Krankenhaus-Neubaus in dem indischen Ort Dharamsala am Fuße des Himalaya.
Die Aktion "Klau dir einen Song" dürfte in der Musikbranche nicht unbedingt auf Wogen der Begeisterung treffen. Kollegen von Thomas D. beschäftigen mittlerweile mehr Rechtanwälte als Mit-Musiker, die sich um die Abmahnung von durchgesickerten Werken kümmern. Stellt diese Aktion vielleicht eine Kehrtwende da? Von der schwäbischen Was-meins-ist-ist-meins-Ära zur Wie-verbessere-ich-die-Welt-Ära? Die Kampagne demonstriert sehr anschaulich "wie mit Hilfe von Musik und deren Wertschätzung aus gesellschaftlichen Gesichtspunkten heraus auch soziale und gemeinnützige Zwecke gefördert werden können, wenn dabei die privatwirtschaftlichen Interessen der Verwertungsindustrie umgangen werden." (Zitat von der Seite der Piratenpartei Berlin zum Thema)
Die Marktmechanismen müssen nicht unbedingt umgangen werden, sie müssen erweitert werden mit solchen Projekten, die die Diskussion, um den Sinn und Zweck von verbotenen Musik-Downloads auf eine andere Ebene bringen. Warum nicht? Ein Künstler, der genug Geld verdient hat mit seinen bisherigen Werken, stellt nun eben die Rechte zur Verfügung und in diesem Fall auch seinen Namen, um für eine Aktion Geld zu sammeln. Nichts anderes eigentlich als ein Benefit-Konzert, aber mit dem entscheidenden Vorteil einer breiten Streuung von Information und eben auch Musik mit Hilfe von Filesharing.
"Indem sich das Zitat auf den Straftatbestand des Diebstahls bezieht, wird leider die irreführende Rhethorik der Unterhaltungsindustrie übernommen, denn das Delikt des Diebstahls existiert nicht als Straftatbestand bei Immaterialgütern. Hier gibt es lediglich Schutzrechte, welche respektiert oder verletzt werden können." Klar, es wird Kritiker geben, die den Wortlaut bemängeln werden. "Klauen" ist nicht unbedingt das richtige Wort, aber es provoziert und eine kleine Provokation hilft der Verbreitung der Information. Die Botschaft von Thomas D. und dem Verein Roter Lotus dagegen ist deutlich:
Wir nutzen Filesharing für die gute Sache!
(Christian Schmidt-David alias double screening)
(via piratenpartei Berlin Danke!)
News Redaktion am Freitag, 29.05.2009 14:52 Uhr
Es ist schon wirklich merkwürdig. Gerade weil Smudo ja sehr aktiv im Bereich Urheberrechtschutz ist. Siehe Copy kills Music. ...
Das wär's ja... 1000e Leute laden sich D.´s Lieder runter und spenden für das Krankenhaus, und ein paar Wochen später kriegen sie Abmahnungen :D Ich bezweifle, dass er das Statement in Unkenntnis des Labels abgegeben hat ;) ...
Darüber bin ich jetzt persönlich nicht im Detail informiert wie die Rechteinhaber das sehen. Ich fand die Idee aber grundsätzlich sehr nett. Die meisten 360 Grad Verträge entbinden den Musiker tatsächlich von seinen Rechten an den Werken. ...
Eigentlich eine tolle Aktion, nur ein Haken gibt es: Solange Four Music nicht offiziell bekannt gibt, dass das Herunterladen von Musik ihres Künstlers Thomas D. erlaubt ist, stellt jeder Download eine Urheberrechtsverletzung dar. Somit ist es eben nicht legal, sich Musik von Thomas D. runterzulade ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 08.02.2012, 12:51 Uhr
Im Rhein-Neckar-Kreis wurde ein simpler Diebstahl mit Hilfe einer DNA-Analyse aufgeklärt. Der 44-jährige Verdächtige trank ein Bier in einem Eiscafé, bevor er die Brieftasche eines Fremden stahl. Weil seine DNA in der Datenbank des Landeskriminalamts vorliegt, konnte ihn die Polizei anhand seiner DNA-Spuren am Bierglas als Schuldigen ausmachen.
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