
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird nächste Woche auch in Österreich umgesetzt. An und für sich handelt es sich dabei um die Umsetzung eines gesetzlichen Rahmens zur Legitimierung der bislang sowieso schon durchgeführten Speicherung von Verbindungsdaten, sowie der Ausweitung der gespeicherten Daten aller Menschen in Österreich für den Zeitraum von einem halben Jahr. Zu diesen Daten zählen folgende Verbindungsdaten:
- wen und wann habe ich jemanden angerufen
- wen und wann habe ich jemandem eine SMS geschrieben
- wo habe ich mich wann aufgehalten
- alle IP-Adressen der angesurften Webseiten
- E-Mail Adressen, denen man Nachrichten gesendet hat (wobei gerade hier zu erwähnen wäre, dass es in diesem Punkt bis heute Unklarheiten seitens der Telekommunikationsbetreiber gibt)
Inhaltsverzeichnis
3. Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention
4. Geschehnisse der letzten Wochen
5. Was unternimmt Österreich dagegen?
Die Vorteile der Vorratsdatenspeicherung werden gerne mit der Bekämpfung von Kinderpornographie und Terrorismus untermauert. Innenministerin Fekter geht sogar soweit, dass sie der Meinung ist, dass "Österreich ein Paradies der Kinderpornographie" werden würde, wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt wird.
Fakt ist: Es gibt bislang keine Studie, die belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung Verbrechen verhindert! Keine! Diese Argumentationsschiene ist auf Schall und Rauch aufgebaut und dient zur Blendung von Bürgern, die sich mit der Thematik noch nicht befasst haben. Über 90% aller pornographischen Webseiten weltweit stammen aus den Staaten. -Daher würde eine schnelle Löschung der Webseiten seitens der U.S. Regierung zielführender sein (was technisch ein Klacks im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung wäre), als jeden Bürger unter Generalverdacht einer strafbaren Handlung zu stellen, diesen als potentiellen Kinderpornokonsumenten sowie Terroristen abzustempeln und aus diesem Grund zu bespitzeln, wie es seinerzeit bei der STASI (Deustschland) oder GESTAPO (Österreich) üblich war.
Die Farce schlechthin an dieser Argumentation ist, dass man Bürgern einreden möchte, dass Terroristen via E-Mail und SMS Anschläge planen würden. -Für wie dumm halten uns unsere Politiker eigentlich, da sie annehmen, wir würden ihnen das abnehmen? Ich habe "dieses" Bild gerade vor meinem geistigen Auge: Bin Laden sitzt vor seinem Mac Book in einem Erdloch und schreibt über seinen angemeldeten DSL Anschluss E-Mails an Tageszeitungen, in denen er den nächsten Anschlag ankündigt...
3. Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention
Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention! Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz! Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist ein Verstoß gegen das Gesetz und ein massiver Eingriff in das Grundrecht jedes Bürgers. Es gibt Beschlüsse von obersten Gerichten, u.a. in Tschechien oder Deutschland, die das bestätigt haben. In Deutschland sogar schon im März letzten Jahres und trotzdem wird weiterhin aktiv an der Umsetzung gearbeitet! Man lasse sich bitte auf der Zunge zergehen, dass in Österreich die Europäische Menschenrechtskonvention zwar 1958 ratifiziert wurde, aber bis heute nicht in der österreichischen Verfassung verankert worden ist[1]! Selbiges gilt auch für den Vertrag von Lissabon 2007 und die UN-Menschenrechtskonvention. (In der Praxis ist das selbstverständlich etwas komplizierter und bestimmt nicht mit zwei Sätzen erklärt, daher mögen mich die Juristen unter euch für meine "Kurzfassung" bitte entschuldigen.) Was das in der Praxis bedeuten kann und wird, sollte jetzt jedem klar sein.
Unsere österreichischen PolitikerInnen nehmen also lieber Strafzahlungen im Bezug auf nicht eingehaltene CO2 Werte in Kauf, als dass sich diese für das Grundrecht jedes Österreichers und jeder Österreicherin einsetzen. Einen herzlichen Applaus an die ÖVP, vor allem an Innenministerin Fekter und meine spezielle Freundin Karin Hakl!
4. Geschehnisse der letzten Wochen
22. März 2011 Justizausschuss tagt zur Vorratsdatenspeicherung im Parlament[2]
Am 22. März tagte der Justizausschuss zur Abwägung aller Vor- und Nachteile im Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung im Parlament. Die Grünen haben dieses Schauspiel gegen die Geschäftsordnung mithilfe von WienTV live gestreamt. Alle Experten, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben, wurden ignoriert und übergangen. Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes wird durchgewunken und eine Woche später passiert das ebenfalls im Ausschuss für Telekommunikation und Innovation. Somit ist es nur mehr eine Formsache, dass am 28. April im Parlament das Gesetz endgültig beschlossen wird.
25. März 2011 Wiener SPÖ spricht sich gegen die Vorratsdatenspeicherung wider der Meinung der Mutterpartei aus[3]
Die Wiener SPÖ stellt sich also öffentlich gegen ihre Mutterpartei, welche nicht nur sich selbst erneut belogen und betrogen hat, sondern uns alle mit ihrer Zustimmung für die Vorratsdatenspeicherung im Justizausschuss in den Rücken gefallen ist. Ein herzliches Dankeschön, Herr Jarolim!
Ich habe daher bei der Wiener SPÖ um finanzielle Unterstützung für unsere Vorratsdatenspeicherungsaktionen gebeten, die abgewiesen wurde. Wie nach alter SPÖ Manier, stehen auch die Wiener Sozialisten nicht hinter ihrer Meinung[4].
15. April BZÖ weigert sich ebenfalls unsere Vorratsdatenspeicherungsaktionen finanziell zu unterstützen[5]
Herr Westenthaler, stellvertretender Clubobmann des BZÖ, der sich beim Justizausschuss vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat:
Zitat: "Herr Kollege Jarolim, meine Fraktionen und Abgeordneten Kollegen von Rot und Schwarz, was ist denn das? Was soll denn das sein? Dann sperren wir das Parlament zu samt seiner Ausschüsse. [...] Dann gehen Sie her, liefern Sie was, stimmen Sie ab, dann tun Sie es ein bisserl ändern. [...] Aber bereits auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen, auf die Menschenrechtswidrigkeit hingewiesen, auf die Grundrechtswidrigkeit hingewiesen und DAS wollen Sie heute beschließen, Kollegen von Rot und Schwarz, anstatt vernünftig zu sein und zu sagen wir nehmen diesen Teil, der notwendig ist, um der EU-Richtlinie genüge zu tun. [...] Dass sie grundrechtswidrig ist, dass sie menschenrechtswidrig ist und dass Sie heute ein Gesetz beschließen zur Legitimierung der amtlichen Spitzelei gegen Staatsbürger in diesem Land [...]."
5. Was unternimmt Österreich dagegen?
- In Graz und Linz gibt es jeweils am 21. April Demonstrationen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Mehr Informationen dazu auf gegenvds.at.
- In Wien gibt es am 21. April ab 16 Uhr eine Demonstration beim Parlament.
- An den folgenden Tagen gibt es einen Infostand, jeweils zwischen 9:00 und 19:00 bei der U4 Station Pilgramgasse, organisiert von der österreichischen Piratenpartei:
- 30. April
- 14. Mai
- 28. Mai
- 11. Juni
- 25. Juni
- Die Arbeitsgruppe stopp-vorratsdaten.at, beginnend mit dieser Woche, wird Transparente in gesamt Wien montieren. 25.000 Flyer, Poster und Sticker verteilen und in Lokalen aushängen.
Daher fordere ich jeden Österreicher und jede Österreicherin auf, sich an diesen Tagen aktiv zu beteiligen und/oder uns organisatorisch zu unterstützen! Es geht um unsere Rechte, die wir verteidigen müssen!
- Ihr könnt euch gerne direkt bei mir melden, da ich grundsätzlich den Überblick über alle geplanten Aktionen in Österreich habe: Email: spamkuebel [at] abwesend [dot] de (ja, ich lese auch den Spamkübel), Jabber: es@jabber.piratenpartei.at oder via Twitter.
- Folgende Arbeitsgruppen, Vereine und Organisationen freuen sich bestimmt auch über Unterstützung:
- quintessenz.at
- akvorrat.at
- gegenvds.at
- stopp-vorratsdaten.at
- piratenpartei.at
- Malte Spitz q/talk
- Registerzählung q/talk
- Statements von Innenministerin Fekter
- ichmachpolitik.at
- furchtlos.com
Eve Bugs am Dienstag, 19.04.2011 18:13 Uhr
Ich weiß nicht wo du das her hast. In Österreich entscheidet in Solchen Fällen der Verfassungsgerichtshof. Wenn dieser feststellt, dass ein Bescheid, Gesetz oder Verordnung gegen Verfassungsrecht (wo eben auch die EMRK dazuzählt) verstößt hebt er dieses/diese auf. Sieh ...
Daher das Obere Gericht entscheidet, aber Österreich muss sich nicht nach diesem Urteil richten und tut es auch oftmals nicht. Ich weiß nicht wo du das her hast. In Österreich entscheidet in Solchen Fällen der Verfassungsgerichtshof. Wenn dieser feststellt, dass ...
Wann ich wo war ist echt eine Frechheit.. Also ich geh morgen Demo!! Scheiß eu, will meine langsamen at Gesetze zurück die immer brav ein paar Jahre hinterher hinken!!.. Jetzt hat man uns ja praktisch schon die Demokratie genommen!!! Es wird einfach über uns drüber gefahren...warum soll die ande ...
Steht das wirklich so drinnen? Wenn ja, dann müssen also die IP Adressen bei anderen Diensten wie FTP oder VPN nicht gespeichert werden? Huch, das ist immer ziemlich bescheiden zu erklären, sodass es nicht mehrdeutig oder falsch ausgelegt werden kann. Grundsätzlich ...
Das mit der EMRK und dem Vertrag in Lissabon ist kompletter Blödsinn. Es stimmt zwar, dass in der eigentlichen Bundesverfassung(B-VG) weder die EMRK noch Vertrag von Lissabon enthalten sind, dennoch sind beide im Verfassungsrang als Verfassungsgesetz (BVG) erlassen worden und ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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