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P2P-Abmahnungen: Unterlassungserklärung bindet lebenslänglich

Justitia

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Elementarer Anteil einer Filesharing-Abmahnung ist die sogenannte "Unterlassungserklärung". Viele unterzeichnen diese in modifizierter Form und glauben an ihre "Endlichkeit". Wie der Jurist Dr. Mühlberger aktuell erörtert hat, ist dies jedoch ein fataler Irrtum.

Schon Schiller wusste, dass man es sich mit bestimmten Entscheidungen nicht einfach machen sollte. "Drum prüfe wer sich ewig bindet" ist insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen ein Passus, den man verinnerlichen sollte. Abgemahnte Filesharer wissen: Neben einer enormen Kostennote fordert der abmahnende Rechteinhaber stets eine sogennante Unterlassungserklärung.

Diese soll sicherstellen, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung zukünftig nicht mehr begeht. Tut er es doch, so droht ihm die in der Unterlassungserklärung festgesetzte Strafe. In der Regel galt bisher immer die Annahme unter Abgemahnten, dass eine Unterlassungserklärung eine Gültigkeit von 30 Jahren aufweist. Danach "verfällt" sie. Wie der Jurist Dr. Mühlberger auf der Seite der Initiative der Abmahnwahn-Dreipage aktuell erörtert, ist diese Annahme jedoch falsch.

Wie Rechtsanwalt Dr. Mühlberger ausführt, besitzt die Unterlassungserklärung eine lebenslange Gültigkeit. Einerseits mag dies für manche kaum eine Rolle spielen. Wer bisher von 30 Jahren ausging, hatte bereits einen beachtlichen, kaum überschaubaren Zeitrahmen im Blick. Wer beispielsweise mit 18 Jahren einen eigenen Internetanschluss betreibt, abgemahnt wird und daraufhin die Unterlassungserklärung abgibt, wäre erst im Alter von 48 Jahren wieder "frei" gewesen.

Das durch die Unterlassungserklärung begründete Rechtsverhältnis unterliegt jedoch keinerlei Verjährung oder zeitlichen Beschränkung. Ein Aspekt, der bei der Unterzeichnung des Schriftstücks bedacht werden sollte. Natürlich mag es wenig Unterschied machen, ob dieses Vertragswerk 30 Jahre oder ein Leben lang gilt. Möglicherweise existiert diese "Branche" in einem Jahrzehnt nicht mehr. Die Erklärung mag dann zwar noch vorhanden sein, aber vielleicht interessiert sich dann niemand mehr für deren Umsetzung.

Eine detaillierte juristische Erläuterung, wie es zu dieser "lebenslangen" Bindung kommt, findet sich im Blog von RA Dr. Mühlberger.

Bild-Quellen: ilystrin.deviantart.com

Text-Quellen: abgemahnt-hilfe

Klaus Müller am Sonntag, 10.04.2011 13:37 Uhr

tagsTags: unterlassungserklaerung dr. mühlberger

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22 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • gewgrom am 14.04.2011 18:37:55

    So ein Rotz schon wieder! Wir müssen mal dringend "so einige" Gesetze reformieren. heißt aber lebenslänglich nich egietnlich 25 jahre maximum?! ...

  • Blueguru am 14.04.2011 18:35:04

    Das Problem ist doch daß man in Deutschland Anwälte nicht wirklich frei vergleichen kann und daß die Anwaltsordnung viele Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz verstellt. Bestes Beispiel, ich in Philadelphia wegen einer Baurechtsangelegenheit. Als erstes rufe ich die Website der Anwaltskam ...

  • Claymore am 14.04.2011 17:44:58

    Die Bezahlung nach Stunden ist der Regelfall. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Unterschieden wird in der Regel nach Partner oder Associate. Tendenziell verlangen größere, multidisziplinäre Kanzleien mehr als kleinere es sei denn, diese sind sehr spezial ...

  • ATMega8 am 12.04.2011 22:07:57

    Was ist eigentlich, wenn man das nicht unterschreibt? Zwingen kann mich ja keiner, da eine Unterschrift drunter zu setzen. Ich werde verurteilt, bezahle Strafe und Schadenersatz. Zu mehr kann man doch nicht verurteilt werden, oder? So long... Ich weiß nicht, o ...

  • Elvenpath am 12.04.2011 14:04:47

    Was ist eigentlich, wenn man das nicht unterschreibt? Zwingen kann mich ja keiner, da eine Unterschrift drunter zu setzen. Ich werde verurteilt, bezahle Strafe und Schadenersatz. Zu mehr kann man doch nicht verurteilt werden, oder? So long... ...

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