GVU
Der 26-jährige Angeklagte hatte über seinen Webseed-Server aber nur 31 Film-, Spiele-, Musik- und Software-Titel angeboten. Die Hochgeschwindigkeitsanbindung des Servers verhalf den anderen Mitgliedern des geschlossenen Filesharing-Netzwerks zu optimalen Übertragungsraten beim Download. Dem Angeklagten wurde deshalb nicht nur die Verbreitung sondern auch die Erleichterung des Zugangs zu urheberrechtlich geschütztem Material vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Hannover forderte drei Monate Freiheitsentzug zuzüglich zu 600 Euro Geldstrafe. Die Verteidigung argumentierte, die von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) angezeigten Taten würden bereits drei Jahre zurückliegen. Die Begründung der Verteidigung konnte die Strafrichterin offenbar nicht überzeugen. Eine Haftstrafe könne das Gericht aber nur dann auferlegen, sofern eine besondere Tat vorliegt. Da derartige Urheberrechtsverletzungen keine außergewöhnliche Tat darstellen, drohen dem Verurteilten nur dann 90 Tage Gefängnis, sofern er seine Geldstrafe nicht bezahlt. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung erhoben Einspruch gegen das Urteil.
Mit einer gewissen Portion Genugtuung weist die GVU in ihrer Pressemitteilung auf zurückliegende Urteile hin. So verhängte das Amtsgericht Augsburg im Mai 2009 eine Geldstrafe von 4.500 Euro gegen einen Mann, der mit seinem Webseed-Server die Voraussetzungen für die schnelle illegale Verbreitung von mehr als 1.900 Musik- und wenigen Filmdateien schuf. Bereits im Juli 2008 erhielt ein heute 39-Jähriger einen Strafbefehl über 1200 Euro, weil er ein einziges Computerspiel über seinen Server verbreitet hatte. Es handelte sich dabei um das Spiel "Harry Potter und der Orden des Phönix".
am Donnerstag, 31.03.2011 15:03 Uhr
News Redaktion am 21.09.2016, 09:04 Uhr
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