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Verfassungsgericht kassiert Urteil zur Sitzblockade

Eine Entscheidung zugunsten der Versammlungsfreiheit

Eine Entscheidung zugunsten der Versammlungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hebt mit seinem Beschluss vom 7. März das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main auf. Es hatte eine Verurteilung wegen Nötigung bestätigt, die über die Teilnehmer einer Sitzblockade vor einem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt im Jahre 2004 verhängt worden war.

Anfang des Jahres 2004 war abzusehen, dass es wahrscheinlich zu einer Intervention der amerikanischen Streitkräfte im Irak kommen würde. Um gegen einen solchen Einsatz zu protestieren, versammelten sich am 15. März jenes Jahres etwa 40 Menschen in der Nähe von Frankfurt am Main. Sie ließen sich auf der Ellis Road nieder, einer Straße, die zum dortigen Stützpunkt der US-Luftwaffe führt, um eine Sitzblockade als Zeichen ihres Prostests zu errichten.

Dafür wurden die Teilnehmer vom zuständigen Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Berufung vor dem Landgericht wurde verworfen. Die Begründung war, dass die ausgeübte Gewalt im juristischen Sinne ein Mittel zum Zweck der Erregung von Aufmerksamkeit für bestimmte politische Zwecke gewesen sei. Ein Eingriff in das Grundrecht anderer aus solchen Gründen wäre jedoch nicht von der Versammlungsfreiheit abgedeckt. Außerdem wäre es ein völlig ungeeignetes Mittel gewesen, um diesen Zweck zu erreichen.

Daraufhin wurde Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses hat nun die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben. Es befand, dass dadurch das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Versammlungsfreiheit verletzt worden war. "Das Landgericht hat den Versammlungscharakter der Sitzblockade mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Gründen verneint. Dass die Aktion die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für bestimmte politische Belange bezweckte, lässt den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht entfallen, sondern macht die gemeinsame Sitzblockade, die somit der öffentlichen Meinungsbildung galt, erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG", so das BVerfG in seiner Begründung. Das Landgericht hätte die durch die Sitzblockade entstandene Nötigung nicht als rechtswidrig einstufen dürfen, da das Verhältnis zwischen Handlung und verfolgtem Zweck nicht als verwerflich anzusehen ist. Außerdem hätte es bei seiner Abwägung unter anderem auch die Dauer der Aktion, deren vorherige Ankündigung sowie andere Möglichkeiten, zum Stützpunkt zu gelangen, miteinbeziehen müssen.

Bild-Quellen: Tobias Helfrich under: CC-BY-SA

Text-Quellen: bundesverfassungsgericht.de

Christian Maxheimer am Mittwoch, 30.03.2011 18:05 Uhr

Tags: bundesverfassungsgericht versammlungsfreiheit

vgwort
 
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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Metal_Warrior am 31.03.2011 17:25:40

    Es gab mal einen Artikel, in dem die Menge an Juristen in der Politik ein Grund war, dass Gesetze und Ideen so abstrakt sind, für die ist das ganz normal, dass das Gericht korrigiert. Der Vorwurf ist nicht neu. Ich fass das schon seit Jahren so zusammen: Politiker e ...

  • Anonym082000 am 30.03.2011 19:49:53

    Was lernt man daraus um wahre Gerechtigkeit zu erlangen muss man erst vors Bundesverfassungsgericht ...

  • CommodoX am 30.03.2011 18:19:46

    aber Daumen hoch für unsere Verfassungsrichter - die haben Gott sei Dank noch nicht alle ihre Rechtsauffassung gegen nen Lederkoffer getauscht. Dass ist das einzig positive in letzter Zeit, im schlimmsten Fall greift Karlsruhe ein. Aber dass es überhaupt dauernd soweit ...

  • Hasron am 30.03.2011 18:09:01

    Traurig das man als Bürger erst vors Verfassungsgericht muss um zu seinem Recht zu kommen...aber Daumen hoch für unsere Verfassungsrichter - die haben Gott sei Dank noch nicht alle ihre Rechtsauffassung gegen nen Lederkoffer getauscht. ...

  • ChristianM am 30.03.2011 18:05:33

    Das Bundesverfassungsgericht hebt mit seinem Beschluss vom 7. März das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main auf. Es hatte eine Verurteilung wegen Nötigung bestätigt, die über die Teilnehmer einer Sitzblockade vor einem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt im Jahre 2004 verhängt worden war. [url ...

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