
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Logo)
Rund ein Jahr ist es mittlerweile her, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt wurde. Seit kurzem wird die Debatte über eine Wiedereinführung wieder verstärkt geführt. Nun melden sich zu diesem Thema auch die Datenschützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zu Wort.
Die Kriminalstatistik für 2010 zeigt nach Ansicht des Arbeitskreises vor allem eines: auch ohne Vorratsdatenspeicherung herrscht im Internet nicht der von Befürwortern der Maßnahme vielfach beschworene "rechtsfreie Raum". "Nach dem Ende der anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten sinkt die Zahl der registrierten Internetdelikte. Die Aufklärung ist überdurchschnittlich erfolgreich", betonen die Aktivisten. Es spreche nichts für die Annahme, dass "das Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu mehr Internetkriminalität geführt hätte - im Gegenteil: Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurden in Nordrhein-Westfalen 11,8% weniger Internetdelikte registriert als im Vorjahr. Damit hat sich der Trend der vorangegangenen Jahre fortgesetzt (2006: 60.591, 2007: 56.432, 2008: 25.880, 2009: 54.811, 2010: 48.411). Dass der Polizei 2010 weniger Internetdelikte bekannt geworden sind, beruht nicht auf dem Ende der Vorratsdatenspeicherung, denn auf Telekommunikationsdaten darf stets nur für Ermittlungen wegen bereits bekannter Straftaten zugegriffen werden."
Die Aufklärungsquote sei ebenfalls bei Weitem nicht so schlecht, wie vielfach suggeriert werde. "Im Jahr 2010 wurden in Nordrhein-Westfalen auch ohne Vorratsdaten fast zwei von drei Internetdelikten aufgeklärt (64,4%). Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung deutlich häufiger aufzuklären als außerhalb des Internet begangene Straftaten (49,4%). Auch die Verbreitung von Kinderpornografie wurde nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung deutlich häufiger aufgeklärt (60,8%) als außerhalb des Internet begangene Straftaten," teilt der Arbeitskreis mit.
Die Datenschützer fordern daher einen Verzicht auf eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Dabei appellieren sie vor allem an die FDP, die stets betont hatte, gegen derartige Sicherheitsgesetze zu sein. "Da Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich erfolgreich aufgeklärt werden, muss der fatale Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine neuerliche anlasslose Erfassung sämtlicher Internetverbindungen in Deutschland vom Tisch“, erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "99,6% der Internetnutzer werden nie einer Straftat auch nur verdächtigt. Der Schutz der 49 Mio. Internetnutzer in Deutschland vor falschem Verdacht, Datenmissbrauch und Datenpannen durch Vorratsdatenspeicherung darf nicht 'aufgrund parlamentarischer Zwänge' verhandelbar werden. Die FDP muss hier zu ihrem Wort stehen und jede verdachtslose Datenspeicherung ablehnen." Patrick Breyer vom Arbeitskreis ergänzt: "Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufklärungsquote zwar zurück gegangen. Dies entspricht aber einem langfristigen Trend (2007: 84,0%, 2008: 76,9%, 2009: 77,3%, 2010: 64,4%) und ist nicht nachweisbar auf das Ende der Totaldatenspeicherung zurückzuführen. Es ist normal, dass Straftaten im Internet auf längere Sicht nicht häufiger aufgeklärt werden als sonstige Straftaten (2010: 49,4%)."
Rein statistisch gesehen, so die Aktivisten, sei die Verbreitung der Dokumentation von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung - sogenannter Kinderpornografie - keine häufige Straftat. Bei den 2010 in Nordrhein-Westfalen registrierten Internetdelikten habe es sich nur zu 2,5% um die strafbare Verbreitung pornografischer Darstellungen gehandelt. Die Zahl sei zudem seit 2008 leicht rückläufig. Bei der großen Mehrheit aller statistisch erfassten Internet-Delikte - rund 80% - handele es sich um verschiedene Betrugsdelikte. Zudem mache die Internet-Kriminalität nur unter 4% der insgesamt in Nordrhein-Westfalen bekannt gewordenen Straftaten aus.
Freiheit statt Angst: Demonstration (unter anderem) gegen die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008
Nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 27. März will die FDP Verhandlungen mit CDU und CSU über deren Forderung nach Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland aufnehmen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat daher eine Stellungnahme zum entsprechenden Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums erarbeitet. In dieser fassen die Aktivisten ihre Kritikpunkte zur Vorratsdatenspeicherung - insbesondere die fast völlige Aushebelung der Anonymität im Internet und die pauschale Verdächtigung aller Internetnutzer - zusammen. Auch auf häufige Befürworter-Argumente gehen die Aktivisten ein und bringen Gegenargumente dagegen vor.
Der Arbeitskreis geht in seiner Stellungnahme sogar noch weiter: statt einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung werden neue, strengere Regeln zum Schutz der Privatsphäre im Internet und der Einschränkung staatlicher Überwachungsbefugnisse gefordert. So sollen beispielsweise die Inhaber von IP-Adressen oder Telefonnummern nur noch auf Richterbeschluss bei schweren Straftaten und nicht für die Geheimdienste identifiziert werden dürfen. Das Fernmeldegeheimnis soll auf das Internet ausgedehnt werden und Internet-Provider sollen verpflichtet werden, auf Wunsch ihrer Kunden dynamische IP-Adressen zu vergeben. Zudem müsse "gesetzlich festgelegt werden, dass die Bereitstellung von Diensten nicht von der Angabe einer DeMail-Adresse abhängig gemacht werden darf". Zur Begründung dieser und anderer Forderungen beruft sich der Arbeitskreis auf Umfragen, nach denen zahlreichen Internet-Nutzern die jeweiligen Datenschutz-Maßnahmen wichtig wären.
Ob die Forderungen der Datenschützer tatsächlich umgesetzt werden, wird sich zeigen. In jedem Fall sorgen die Stellungnahmen des Arbeitskreises für weiteren Diskussionsstoff bei einem ohnehin kontroversen Thema. Zahlreiche Internetnutzer dürften viele der vorgestellten Positionen jedenfalls befürworten.
Text-Quellen: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Annika Kremer am Montag, 21.03.2011 18:05 Uhr
Datenschützer: Vorratsdatenspeicherung wäre ist unnötig und maßlos? das ist meine meinung ...
Sollte die VDS ursprünglich nicht als eine digitale Unterstützung im "Kampf gegen den Terrorismus" herhalten...? :confused: Daraus wurde dann nach und nach das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung d ...
Nur, wenn sie als Kinder einer Politikerin auf die Welt kommen Heilige Scheiße - ist unsere Arbeits_macht_frei_Ministerin nicht 7-fache Mutter? :eek: Was soll eigentlich der Konjunktiv? Die VDS wäre nicht, sie IST. ...
Das war so ein Hoax. Man müsste eine Stunde irgendwas sinnloses machen wie Enter gedrückt halten dann wird die ICQ-Blume blau. Okay, schau ich mir an. ...
Im Gedenken an die blaue ICQ-Blume, oder was? :D Kann jemand bestätigen, dass der Link zur Stellungnahme nicht funktioniert? Blaue ICQ-Blume? Keine Ahnung, nutze Trillian und Empathy ;) Ich brauchte nur irgendeine surrealistische Farbe :D Jupp, Link ungülti ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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