
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Wer Filesharer jagen will, stößt öfters auf ein Problem. Der einzige Weg, an den Anschlussinhaber zu gelangen, führt über den Internetprovider. Vorausgesetzt, dieser kann die ermittelte IP-Adresse noch einem Klarnamen zuordnen. Bei manchen Internet Service Providern gestaltet sich das schwierig. Entweder, weil sie IP-Adressen praktisch sofort nach Verbindungstrennung löschen. Oder aber weil die Ausfertigung der gerichtlichen Auskunftsbeschlüsse länger andauert, als die Provider die IP-Adressen speichern.
Aus diesem Grunde hatte die Kanzlei Kornmeier im Auftrag ihres Mandanten versucht, eine Art "Zuruf-Speicherung" rechtlich durchzusetzen. Man wollte erreichen, dass ein Provider die IP-Adressen speichern muss, wenn seitens des IT-Dienstleisters der Kanzlei eine Meldung über die vermeintliche Rechtsverletzung erfolgt. Nachdem man vor allen gerichtlichen Instanzen gescheitert war, legte man Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein.
Die Argumentation basierte im wesentlichen darauf, dass durch die Verweigerung einer derartigen "Zuruf-Speicherung" die Eigentumsrechte des Mandanten gemäß Artikel 14 Grundgesetz verletzt werden. Schließlich bleibt ihm die Möglichkeit verwehrt, seine Rechte durchzusetzen. Was an dieser Stelle schlüssig aufgebaut sein mag, war den Richtern in Karlsruhe jedoch nicht hinreichend genug.
So zitiert der Rechtsanwalt Udo Vetter (Lawblog) aus dem Beschluss folgende Passage:
"Annahmegründe [...] liegen nicht vor, denn die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie erfüllt nicht die [...] Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Beschwerdebefugnis (1.), der Notwendigkeit einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (2.) und der Beachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität (3.)."
Die Bedeutung dieser juristischen Passage bringt Rechtsanwalt Vetter nochmals deutlich auf den Punkt: "Mit anderen Worten: Den Anwälten gelang es in diesem Fall noch nicht mal, einen formal ordnungsgemäßen Antrag ans Verfassungsgericht zu formulieren. Ob das vom exzessiven und monotonen Hantieren mit Textbausteinen kommt?"
Bild-Quellen: wikimedia by Tobias Helfrich unter CC-BY-SA
Text-Quellen: lawblog
Klaus Müller am Sonntag, 20.03.2011 12:44 Uhr
Hab hier ne Liste gefunden mit allen möglichen Anbietern und wielange sie speichern, weiß allerdings nicht, wie alt/neu die ist. (scheint aber relativ aktuell zu sein( http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer (meiner speichert nur 3 Tage, hätte ich nicht gedacht, aber gut ...
Welche Provider "sperren" sich denn, ich will sowieso wechsel ;-) Würde ich auch gerne wissen :T ...
Welche Provider "sperren" sich denn, ich will sowieso wechsel ;-) China Unicom vielleicht. Jedenfalls hatte ich da noch keine Probleme bekommen:T ...
Welche Provider "sperren" sich denn, ich will sowieso wechsel ;-) ...
Das ändert doch nichts an der Möglichkeit einfach zur Staatsanwaltschaft zu rennen. Behaupten von X-Adressen wurde das Werk, mit zufällig zu dem Zeitpunkt gesammelten IPs, geshared und sich somit illegal Auskünfte einzuholen. Was kann man denn machen um das Gegenteil zu be ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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