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Schweden: Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verzögert sich

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird in Schweden vorerst nicht umgesetzt. Die Opposition sprach sich gegen einen Gesetzentwurf der amtierenden Minderheitsregierung aus. Nun drohen empfindliche EU-Strafen, da sich die Einführung um mindestens ein Jahr verzögern wird.

Einen herben Rückschlag haben der amtierende Ministerpräsident Schwedens, Fredrik Reinfeldt, und seine tolerierte Minderheitsregierung aus dem bürgerlichen Lager hinnehmen müssen. Die Opposition verweigerte die Zustimmung zur Umsetzung der von der EU beschlossenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Einführung wird sich jetzt um mindestens ein Jahr verzögern.

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden bereits in der Vergangenheit verurteilt, da das Land die Umsetzung nicht im Sinne der EU-Richter vollzogen hat. Nach dem gestrigen Parlamentsbeschluss gilt diese Richtlinie erneut als nicht umgesetzt. Schweden erwartet nun eine hohe Bußgeldstrafe seitens der Europäischen Union. Ein wesentlicher Grund zur Blockade durch die schwedische Opposition ist, dass es keine klaren und eindeutigen Regulierungen gibt, wer schlussendlich Zugriff auf die erhobenen und gespeicherten Daten bekommt.

Die von der EU geforderte Richtlinie sieht vor, unabhängig von etwaigen Verdachtsmomenten die jeweiligen Telekomanbieter zu verpflichten, den elektronischen Datenverkehr, Telefonverbindungen, sowie deren Teilnehmer und Dauer für mindestens sechs Monate zu speichern. Kritiker sehen darin einen unberechtigten Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Man stelle alle Bürger unter einen Generalverdacht. Außerdem gibt es nach wie vor erhebliche Defizite, was die demokratische Legitimation solcher EU-Beschlüsse angeht.

Letztes Jahr hat das deutsche Bundesverfassungsgericht das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz, welches sich auf die EU-Richtlinie bezieht, für verfassungswidrig erklärt. In ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis fest, welches gegen das deutsche Grundgesetz verstossen würde. Die EU-Richtlinie stellten sie in ihrem Urteil allerdings nicht in Frage. In Folge dessen beantragte die EU-Kommissarin Cecilia Malmström eine Evaluierung der EU-Richtlinie, die bis Ende letzten Jahres andauern sollte. Es soll festgestellt werden, ob diese Richtlinie angemessen und effektiv sei, sowie eine eventuelle Unvereinbarkeit mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags. Der europäische Gerichtshof hat angekündigt, über die Verfassungsmässigkeit im ersten Quartal diesen Jahres ein Urteil zu fällen.

Bild-Quellen: Archiv

Text-Quellen: FutureZone

Timm Pawlik am Donnerstag, 17.03.2011 18:28 Uhr

Tags: schweden richtlinie vorratsdatenspeicherung eu-richtlinie

vgwort
 
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1 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Knoedelkopf am 17.03.2011 20:28:59

    Also kann man vpntunnel.se ja noch ein Jahr nutzen.;) ...

  • PlatonsErbe am 17.03.2011 18:28:20

    Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird in Schweden vorerst nicht umgesetzt. Die Opposition sprach sich gegen einen Gesetzentwurf der amtierenden Minderheitsregierung aus. Nun drohen empfindliche EU-Strafen, da sich die Einführung um mindestens ein Jahr verzögern wird. [url=h ...

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