
Das Amtsgericht in München
Obgleich es nur die Entscheidung eines Amtsgerichtes ist, dürfte das Urteil für einigen Diskussionsstoff sorgen. Schließlich versetzt es so manchen Geschädigten in eine stark benachteiligte Position. Im vorliegenden Fall hatte der Inhaber eines Autohauses den Betreiber eines Internetforums verklagt, nachdem er im Forum negative Beiträge über sein Autohaus entdeckt hatte. Der Inhaber des Autohauses beschwerte sich, woraufhin der Forenbetreiber unverzüglich reagierte. Er löschte alle fraglichen Beiträge und sah die Sache damit als erledigt an.
Damit wollte sich der Inhaber des Autohauses jedoch nicht zufrieden geben. Er forderte die Herausgabe aller Kontaktdaten von denjenigen Usern, die nach Ansicht des Autohauses strafrechtlich relevante Inhalte gepostet hatten. Konkret befürchtete man durch die Postings geschäftsschädigende Auswirkungen. Der Betreiber des Forums verweigerte die Aushändigung des Kontaktdaten mit Verweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Seitens des Inhabers des Autohauses wurden sodann schwere juristische Geschütze aufgefahren. Man verklagte den Betreiber des Forums auf Herausgabe der geforderten Daten. Das Amtsgericht München hat diese Forderung jedoch vollumfänglich abgelehnt. Der Forenbetreiber unterliege gänzlich dem Telemediengesetz (TMG). Laut diesem müsse er derartige Informationen nur an die Polizei, den Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt aushändigen.
Damit das Autohaus also an die gewünschten Daten gelangen kann, müsse es eine strafrechtliche Ermittlung in die Wege leiten lassen. Da sich der Inhaber des Autohauses durch die Postings verleumdet fühlte, sei dies auch möglich. Sobald die Staatsanwaltschaft die relevanten Daten ermittelt hat, könne auch er darauf zugreifen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für Geschädigte birgt er darüber hinaus einen Ping-Pong-Effekt. Es mag nachvollziehbar sein, dass auf dem Zivilklageweg derartige Informationen nicht einholbar sein dürfen. Ebenso ist es aber kein Geheimnis, dass die Staatsanwaltschaften zum Teil massiv überlastet sind. Entweder werden relevante Daten wie IP-Adresse dann zu spät ermittelt, oder gar nicht, wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse sieht und das Verfahren vorab einstellt. Paradoxerweise werden Geschädigte spätestens dann auf den "Privatklageweg" verwiesen - der seitens des AG München gestoppt wurde.
Bild-Quellen: via wikimedia by Okfm unter CC-BY-SA
Text-Quellen: sueddeutsche
Klaus Müller am Montag, 07.03.2011 20:36 Uhr
Autohaus? Foren-Nutzerdaten? Muss ich mich jetzt angegrützt fühlen? Und weiter gehts zur lila Mauer. :D OnTopic: Dass es vorher anders war, ist schon peinlich. ...
schäuble und co haben bestimmt ne party darauf gefeiert ...
Erinnert mich entfernt an eine schon lange zurückliegende Geschichte von mir. Damals ging es um einen kritischen Blogeintrag über einen Restaurantbesuch. Sehr schön fand ich diesen Kommentar: Denn schließlich gilt: Wer seine Gäste gut bedient, der braucht kritische Kommentare nicht zu f ...
Forum ausserhalb des Zugriffs deutscher Behörden hosten und gut is. ...
Was will er mit denen denn anstellen, was ihm hilft? :confused: Abmahnkanzlei beauftragen und abkassieren, was sonst? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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