
Bei der Jagd nach Urheberrechtsverletzern ist jedes Mittel akzeptabel. Auch die Errichtung von fragwürdigen "Honeypots", also Fallen, ist bei Anti-Piraterie-Organisationen ein gern gesehenes Mittel. Die Honeypots gaukeln dem Filesharer vor, er würde einen bestimmten Inhalt bei ihnen schneller, in besserer Qualität oder mit sonstigen Vorteilen finden. Faktisch läuft er damit jedoch nur ins offene Messer und wird von den Piratenjägern erfasst.
Wie ein Protokoll des portugiesischen Musikverbands AFP mit einer dem Kultusministerium unterstehenden Organisation offenbart, will man sich gemeinsam zur Jagd nach Filesharern aufmachen. Das Protokoll war ursprünglich unter Verschluss. Erst nach einer Beschwerde wurde es freigegeben. Die portugiesische Piratenpartei hat das Protokoll analysiert und ist dabei auf etwas äußerst interessantes gestoßen.
Neben zahlreichen eher belanglosen Dingen ist im Protokoll die Rede davon, "Honeypots" zu fördern. Die Rechteinhaber wollen es der Organisation, die dem Kultusministerium unterstellt ist, gestatten, urheberrechtlich geschützte Werke anzubieten. Jedoch nur "dem Namen nach". Sobald Filesharer darauf zugreifen wollen, wird ihre IP-Adresse protokolliert. Die Beweisführung bei dieser "Falle" soll per Screenshots erfolgen.
Die Piratenpartei hat bereits heftige Kritik daran geübt. Fälschungen seien sehr leicht herzustellen. Um dies zu beweisen, hat man ein PHP-Skript online gestellt. Dieses erstellt Screenshots, in denen Downloads protokolliert werden. Der Name der Dateie,n die dort aufgeführt werden, ist per Skript wählbar.
Ob und wann diese Methode umgesetzt wird, ist noch nicht klar.
Text-Quellen: torrentfreak
Klaus Müller am Donnerstag, 03.03.2011 17:49 Uhr
Haben sie in Portugal nicht ganz andere Probleme, die man eher lösen müsste? :dozey: ...
Mit irgendwas muss man ja wohl von der Staatsverschuldung ablenken... (Vielleicht haben wir da auch schon das Motiv der Regierung?) ...
Klar, ich lad ne Datei mit Müll drin runter und mach mich deswegen strafbar :rolleyes: Wegen solchem Mist lad ich via OCH oder FTP. ...
@dever-style: Das ist mir klar. Dummys stellen auch kein Problem dar, Fakes zu entlarven und im Falle von Rechtsstreitigkeiten sich zu wehren. Problematisch wird es aber, wenn der Inhalt echt ist. So kann man nicht nachweisen, ob die Verbreitung an sich überhaupt genehmigt war. ...
Dann ist es aber automatisch eine genehmigte Verbreitung und wäre somit vollkommen legal - egal ob die Verbreitung seitens des Rechteinhabers (un)gewollt ist. Dies setzt allerdings voraus, das es sich bei den werken nicht um Dummys handelt. Dummys kann man nicht ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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