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Polizeivertreter fordern Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Zwei namhafte Polizeiverbände fordern angesichts einer ihrer Ansicht nach gesunkenen Aufklärungsquote von Straftaten im Internet eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) halten die Vorratsdatenspeicherung für ein wichtiges Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde im März 2010 in ihrer bisherigen Form vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt (gulli:News berichtete). Seitdem wird diskutiert, ob eine neue, verfassungsgemäße Umsetzung gefunden oder ganz auf die umstrittene Sicherheitsmaßnahme verzichtet werden soll. GdP und BdK sprachen sich nun beide für die zügige Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung aus.

Die GdP sieht einen "dramatischen Rückgang der Aufklärungsquote bei Straftaten, die im Internet begangen werden". Dabei beruft sie sich auf Zahlen die der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) gestern veröffentlichte. Diesen zufolge "ist seit dem Fortfall der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote der von der Task-Force 'Zentrale Internet-Recherche' des Landeskriminalamtes NRW verfolgten Straftaten von 90 auf 60 Prozent gesunken." Angesichts dieses Berichts sehen die Ermittlervertreter "ihre schlimmsten Befürchtungen in Hinblick auf das Ende der Vorratsdatenspeicherung bestätigt."

"Dass Betrüger und Kinderschänder nur deshalb straffrei bleiben, weil sich die Bundesregierung nicht auf ein neues, verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einigen kann, ist ein Skandal. Innenminister Jäger hat deshalb Recht, wenn er diesen Skandal öffentlich kritisiert", erklärte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. 

Die GdP hatte sich im Laufe des vergangenen Jahres bereits mehrfach für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingesetzt - bislang erfolglos. Richter wertet es nach eigener Aussage deshalb als positiv, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt den Druck auf die Bundesregierung erhöhen will, um die Gesetzeslücke bei der Vorratsdatenspeicherung zu schließen. "Man kann die Daten so speichern, dass die Freiheitsrechte der Bürger nicht beeinträchtigt, aber Straftäter wirksam verfolgt werden können. Wer hingegen, wie das Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anstrebt, nur das Aufzeichnen von Telekommunikationsdaten bereits bekannter Straftäter zulassen will, hilft nur den Tätern", warnte Richter.

Ähnlich äußerte sich auch der BdK. "Zum Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik benötigt die Strafverfolgung seit nunmehr einem Jahr dringend wie zwingend eine gesetzliche Grundlage zur Speicherung wie im Einzelfall auch Auswertung retrograder Verkehrsdaten in Strafverfahren. Es kann nicht sein, dass Tat- und Täterermittlung dem Zufall der konzerninternen Speicherpolitik der Netzbetreiber überlassen bleibt", erklärte der stellvertretende BDK-Landesvorsitzende Kay Wegermann am heutigen Mittwoch in Gummersbach. Wegermann sieht wie Richter eine erhebliche Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung durch den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Die Aufklärung schwerer Straftaten werde "in der digitalen Welt mangels hinreichender Gesetze bundespolitisch blockiert," erklärt der BdK. 

"Innenminister Jäger muss ausdrücklich Lob gezollt werden, dass er politisch ausspricht, was Millionen von Bürgern in unserem Land bedroht. Über ein Jahr hätte die Bundesregierung reagieren und ein verfassungskonformes Gesetz zur für die Strafverfolgung unausweichlich erforderlichen Verkehrsdatenspeicherung erlassen können. Statt dessen wird über das 'Einfrieren des Täters mitsamt Telefonzelle' (Quick-Freeze) diskutiert. Das hilft niemandem außer dem Täter, da der Geschädigte leider heute nicht weiß, dass er morgen Opfer einer Straftat wird. Die Lethargie der Bundesjustizministerin schützt nicht die Freiheit der Bundesbürger, sie verursacht im Gegenteil ein großes Leck in der inneren Sicherheit", erklärte Kay Wegermann heute abschließend in Gummersbach.

Es wird sich zeigen, ob die Forderungen der Polizeivertreter für eine erneute Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sorgen. Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung zunächst abwartet, ob die zugrunde liegende EU-Richtlinie geändert wird. Dies könnte im März im Rahmen einer dann voraussichtlich abgeschlossenen Evaluierung der Maßnahme der Fall sein. 

Text-Quellen: Cop2Cop Cop2Cop

Annika Kremer am Mittwoch, 02.03.2011 17:54 Uhr

tagsTags: gdp bdk vorratsdatenspeicherung überwachung

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24 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • DebianIgnatz am 07.03.2011 17:44:21

    Wieso hinken Deutschland und Österreich so weit hinterher? Weil da keiner den Hintern hochkriegt? Grueße Ignatz ...

  • Asti3009 am 05.03.2011 20:59:32

    Ich glaube, dass die undifferenzierte Sammlung von Daten uns keinen Schritt in eine vermeindlich sichere Welt weiter bringt. Welche tatsächlichen Erfolge, ausser ein riesiger Datenfreidhof, werden damit erreicht? ...

  • VacuumCleaner am 05.03.2011 20:53:55

    Tun sie nicht. Gefordert wird eine verfassungskonforme VDS-Variante ;) "Dass Betrüger und Kinderschänder nur deshalb straffrei bleiben, weil sich die Bundesregierung nicht auf ein neues, verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einigen kann, ist ein Skandal. Innenmini ...

  • Destiny666 am 05.03.2011 15:21:06

    Wieso ignorieren diese Polizeiverbände unsere Verfassung und das Urteil des BVerfG? ...

  • LCD_1 am 03.03.2011 21:56:21

    In Ägypten und Libyen setzt man die Diktatoren ab. In Italien arbeitet man auch daran. Wieso hinken Deutschland und Österreich so weit hinterher? ...

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